Kongress

Verkehrsgerichtstag fordert Verbot für Multimedia-Navis

Experten sehen größere Gefahr als durch Handynutzung im Auto
Von dpa / Björn Brodersen

Der Verkehrsgerichtstag hat ein europaweites Verbot für Navigationsgeräte mit zusätzlichen Unterhaltungsfunktionen gefordert. Die technisch hoch gerüsteten Apparaturen mit ihren vielfältigen visuellen Reizen überforderten Autofahrer und führten zu Ablenkung und Unfällen. Die Geräte sollten nicht zugelassen werden, wenn sie dem Fahrer während der Fahrt derartige Funktionen ermöglichten, heißt es in der heute in Goslar verabschiedeten Empfehlung der Experten. Während des Kongresses hatte der Präsident der Akademie für Verkehrswissenschaft, Kay Nehm, auch eine neue Debatte über ein generelles Tempolimit auf Autobahnen entfacht.

Der Forderung nach einem generellen Bedienungsverbot für Navis während der Fahrt, die der Deutsche Anwaltverein (DAV) erhoben hatte, schloss sich der 46. Verkehrsgerichtstag zwar nicht an. Das Gremium forderte allerdings ein Verbot für mobile Navis, die nicht sicher zu befestigen sind. Zudem dürften Geräte, die eine Warnfunktion vor Verkehrsüberwachungen haben, nicht zugelassen werden. Automobilclubs hatten in Goslar vor multifunktionalen Navis gewarnt, weil sie wegen der Ablenkungsgefahr zum Teil eine noch größere Gefahr für die Sicherheit darstellten als Handys.

Der frühere Generalbundesanwalt Kay Nehm hatte in Goslar die Debatte über ein Tempolimit auf Autobahnen neu eröffnet. Die Gegner der Geschwindigkeitsbegrenzungen sollten sich einer offenen Diskussion stellen. Die Stimmung innerhalb der Bevölkerung beginne angesichts steigender Benzinpreise zu wackeln. Automobilclubs wie ADAC, ACE und AvD sprachen sich erneut gegen ein flächendeckendes Tempolimit aus. Beim 46. Verkehrsgerichtstag in Goslar haben rund 1 500 Experten aus Ministerien, Verbänden, Behörden und Hochschulen drei Tage lang über aktuelle Verkehrsfragen debattiert. Die Empfehlungen des Gremiums hatten in der Vergangenheit oft Gesetzesänderungen zur Folge.

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