Themenspezial: Verbraucher & Service Interview

Das sind die Risiken beim Smartphone-Import aus Asien

Im Interview mit dem Zoll klären wir die Fragen, welche Risiken es beim Asia-Import gibt und wie sich mögliche Probleme beseitigen lassen.
Von Daniel Rottinger

Hat der Kunde wirklich keine Möglichkeit, für das Geräte eine Rücksendung zu veranlassen, um sein Geld zurückzuerhalten?

Doch, wenn es sich "nur" um einen CE-Kennzeichen-Mangel handelt, kann das Gerät wieder an den asiatischen Shop zurückgesendet werden.

Auf welchem Weg wird der Kunde den informiert, wenn es eine Statusänderung bei dem beschlagnahmten Handy gibt?

Normalerweise ist das so geregelt, dass die Post bereits das Zollverfahren für den Empfänger durchführt. Wenn sich diese allerdings außer Stande sieht eine Anmeldung durchzuführen beziehungsweise schon ahnt, dass die Ware - nachdem sie geöffnet wurde - einer VUB (Verbote und Beschränkungen) unterliegen könnte, dann sendet die Post die Ware an das Zollamt, welches für diesen Postleitzahl-Bereich zuständig ist. Anschließend bekommt der Empfänger von der Post ein Benachrichtigungsschreiben, bei welchem Zollamt er die entsprechenden Unterlagen vorzulegen hat.

Wenn das Gerät keine erkennbare CE-Kennzeichung hat, sich der Kunde allerdings sicher ist, dass er diese auf diese bei der Bestellung entdeckt hat, wie kann er mit entsprechenden Dokumenten eine erfolgreiche Einfuhr dennoch herbeiführen?

Der Kunde muss dann mit der zuständigen Überwachungsbehörde Kontakt aufnehmen, da dieser Prozess nicht im Zuständigkeitsbereich des Zolls liegt. Der Zoll bekommt dann die Entscheidung mitgeteilt und handeln dementsprechend. Abseits des bereits erwähnten Anbieters, der die entsprechenden Dokumente zum Download anbietet, ist mir wie schon gesagt kein anderer Shop mit diesem Service bekannt.

Verzeichnen Sie in den letzten Jahren eine Zu- oder Abnahme bei den beschlagnahmten Importen?

Die Zahl nimmt signifikant ab. Früher waren es rund 90 Prozent der Geräte, die beschlagnahmt wurden. Heute sind es deutlich weniger.

Können Sie sich diesen Rückgang logisch erklären?

Wir gehen einfach davon aus, dass es sich herum spricht und auch die Medienberichterstattung dazu beiträgt, dass die Verbraucher besser Bescheid wissen. Zudem werden wir demnächst eine Zoll- und Post-App haben, mit der sich Konsumenten über die die Einfuhrbestimmungen informieren können. Schließlich stellt der grenzübergreifende Handelsverkehr für Otto-Normalverbraucher doch eine erhebliche Hürde da, weshalb Infostreuung hier immer noch wichtig ist.

Gibt es auch Produkte, die als Geschenke verpackt werden, um so den kommerziellen Handel zu verschleiern?

Das ist unser tägliches Brot. Dabei handelt es sich um versuchte Steuerhinterziehung und somit einen Straftatbestand. Wenn wir hier fündig werden, muss der Betroffene damit rechnen, dass wir gegen ihn ein Strafverfahren einleiten. Verantwortlich ist also die Person die vor dem Zolltresen steht, um die Ware abzuholen. Diese muss sich kundig machen und alle Verbote und Beschränkung kennen und Wertabweichungen direkt erwähnen. Wenn er diese nicht ohne Umschweife von sich aus erwähnt, ist er der Täter. Es ist also vergleichbar mit der Situation, wenn eine Person einen Koffer durch den Reiseverkehr trägt und ein Geschenk aus dem Ausland mitbringt, welches in dem einzuführenden Land gegen das Gesetz verstößt.

Lohnt es sich für den Endverbraucher ein vermeintliches Asia-Schnäppchen zu machen oder wird die potenzielle Ersparnis letztendlich von den Risiken und Zusatzkosten aufgefressen?

Jeder Kunde muss sich natürlich auch über diese Risiken Gedanken machen. Er hat keine wirklichen Garantieansprüche und vor allem die Durchsetzung dieser dürfte sich als schwer erweisen. Zudem müssen auch Abgaben beim Import entrichtet werden, weshalb es sich meistens nicht lohnt. Es ist also eher kein Schnäppchen-Garant.

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