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Betrugs-Apps: Ware plötzlich doppelt bezahlen?

Man bestellt über eine App einen gebrauchten Artikel, erhält den Artikel neu und origi­nal­ver­packt - und soll ihn dann zwei Mal bezahlen: Wir erläu­tern, wie Sie sich vor Drei­ecks­betrug (auch "Zalando-Masche" genannt) schützen.
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Black Week mit Black Friday, Cyber Week mit Cyber Monday - aktuell sind überall Schnäpp­chen ange­sagt. Das lockt aber auch windige Geschäf­tema­cher auf den Plan, vor denen das Zentrum für Euro­päi­schen Verbrau­cher­schutz warnt.

Ange­sichts der aktu­ellen Finanz­lage in vielen Haus­halten verlegen sich viele Bürger darauf, Geräte, Haus­halts­waren und Einrich­tungs­gegen­stände gebraucht zu kaufen. Und genau hier lauert die Kosten­falle, wenn man Betrü­gern über Second­hand-Apps auf den Leim geht.

So funk­tio­niert die Masche

Dreiecksbetrug beim Online-Shopping Dreiecksbetrug beim Online-Shopping (Symbolbild)
Bild: picture alliance/dpa
Die Verbrau­cher­schützer berichten, wie die Masche funk­tio­niert, die auch "Zalando-Masche" genannt wird: Beim Kauf auf einer Online-Platt­form für Second­hand-Ware erhält der betrü­geri­sche Verkäufer viele Daten des Käufers, wie zum Beispiel Name, Anschrift und Mail­adresse. Manchmal sugge­riert die Platt­form zusätz­lich sogar einen Käufer­schutz.

Das Problem: Der Verkäufer ist über­haupt nicht im Besitz des bewor­benen Arti­kels, sondern gibt nur vor, die Ware vorrätig zu haben. Statt­dessen legt er mit den ergat­terten Daten ohne Kenntnis des Käufers ein Kunden­konto bei einem anderen, seriösen Shop an, der die bewor­bene Ware im Angebot hat. Anschlie­ßend bestellt der Betrüger das Produkt auf den Namen des Käufers und lässt es samt Rech­nung direkt an diesen liefern.

Die bestellte Ware kommt dann in einem erst­klas­sigen Zustand an, und auch im Origi­nal­karton. Das böse Erwa­chen folgt dann entweder sofort oder einige Zeit später: Im Karton befindet sich eine weitere Rech­nung. Oder eine solche wird anschlie­ßend per Post geschickt. Der Kunde soll jetzt also zweimal bezahlen: An den Online-Shop und noch­mals an den betrü­geri­schen App-Anbieter. Im schlimmsten Fall kommt die Zahlungs­auf­for­derung von einem Inkas­sobüro.

Der nächste Trick mit der Rech­nung

Viele Verbrau­cher können laut den Verbrau­cher­schüt­zern zunächst gar nicht einordnen, was ihnen passiert ist. Außerdem würden die betrü­geri­schen Verkäufer jede Möglich­keit nutzen, Zeit zu gewinnen. Denn viele Online-Shops legen ihre Rech­nungen nicht mehr ins Paket, sondern versenden diese nur noch per E-Mail. Und um zu verhin­dern, dass der herein­gelegte Käufer zeitnah skep­tisch wird, lassen die Betrüger die Rech­nung an ihre eigene E-Mail-Adresse senden. Auch Folge­mah­nungen gehen so an die Betrüger. Der Käufer erhält erst eine Zahlungs­auf­for­derung, wenn der seriöse Shop ihn posta­lisch kontak­tiert oder den Betrag von einem Inkas­sobüro eintreiben lässt.

Am Ende hat der betrü­geri­sche Verkäufer das Geld erhalten und den Käufer­schutz erfolg­reich ausge­hebelt. Und der Käufer soll die Ware noch einmal bezahlen. Selbst wenn der seriöse Shop sich bereit erklärt, die Ware zurück­zunehmen und die Rech­nung auszu­buchen, steht der Käufer am Ende trotz einma­liger Bezah­lung an die betrü­geri­sche App ohne Ware da.

Die Verbrau­cher­schützer raten: Wer auf die Masche herein­gefallen ist, sollte sofort die Polizei infor­mieren und Anzeige erstatten. Außerdem sollte beim seriösen Shop der Kauf wider­rufen und der Shop über den Iden­titäts­dieb­stahl infor­miert werden. Über den Zahlungs­dienst­leister kann man versu­chen, die Zahlung an die betrü­geri­sche App rück­gängig zu machen.

Wie lässt sich die Masche erkennen?

Die Verbrau­cher­schützer empfehlen, sich den Account des Betrü­gers genau anzu­schauen. Ein junger Account mit einigen wenigen Produkten, die man jeder­zeit überall bestellen könne, sollte skep­tisch machen. Ebenso, wenn das Produkt mit Herstel­ler­fotos statt privaten Fotos beworben wird.

Ange­bote, die preis­lich sehr attraktiv sind, sind meist verdächtig. Bewer­tungen des Verkäu­fers können ein Indiz sein, seien jedoch mit Vorsicht zu genießen, denn Bewer­tungen lassen sich fälschen.

Pakete sollten zeitnah nach der Liefe­rung geöffnet werden - und nicht erst beispiels­weise an Weih­nachten. Sonst ist die Frist für den Käufer­schutz even­tuell schon abge­laufen und das Geld von der Platt­form an die Täter ausbe­zahlt.

Bei einer ausblei­benden Liefe­rung solle man auf keinen Fall den Waren­erhalt bestä­tigen, auch wenn der Verkäufer das fordert, um angeb­lich das Geld erstatten zu können.

Wenn plötz­lich unbe­kannte Rech­nungen und Inkas­soschreiben ins Haus flat­tern oder die Polizei zur Haus­durch­suchung anrückt, ist der Schreck groß. Oft steckt ein Iden­titäts­dieb­stahl dahinter. Wir erläu­tern, wie man sich richtig verhält.

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