Beschlossen

Durchgewunken: Beirat der BNetzA beschließt 5G-Fahrplan

Der Beirat der Bundesnetzagentur hat das vergangene Woche vorgestellte Papier ohne Änderungen verabschiedet.
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Heute hat der Beirat der Bundesnetzagentur die 5G-Auktionsregeln mit Mehrheit verabschiedet. Heute hat der Beirat der Bundesnetzagentur die 5G-Auktionsregeln mit Mehrheit verabschiedet.
Foto: Picture Alliance / dpa
Die Bundesnetzagentur wird im kommenden Frühjahr wohl die Frequenzen für den neuen Mobilfunkstandard 5G vergeben können, falls niemand vorher klagt. Heute hat der Beirat der Bundesnetzagentur, dem Politiker aus Bund und Ländern angehören, seine Zustimmung für den zeitlichen Auktions-Fahrplan und dessen Vergaberegeln gegeben. Allerdings wird es, wie von vielen Politikern gefordert, keine offizielle Verpflichtung zum flächendeckenden Ausbau der Mobilfunknetze geben.

Keine erneuten Änderungen

Heute hat der Beirat der Bundesnetzagentur die 5G-Auktionsregeln mit Mehrheit verabschiedet. Heute hat der Beirat der Bundesnetzagentur die 5G-Auktionsregeln mit Mehrheit verabschiedet.
Foto: Picture Alliance / dpa
Der Beirat der Behörde votierte heute in Berlin für die 5G-Vergaberegeln der Bonner Netzagentur, es gab 23 Ja- und 7 Nein-Stimmen. Die Telekommunikationsunternehmen werden nicht gezwungen, ihre Netze für ein nationales Roaming zu öffnen. Sie werden allerdings von der Bundesnetzagentur verpflichtet, über eine technische und vertragliche Kooperation mit ihren Wettbewerbern zu verhandeln.

Dabei wurde am Entwurf der Bundesnetzagentur, der vor wenigen Tagen veröffentlicht wurde, nichts mehr verändert, wie ein Sprecher der Netzagentur auf Nachfrage von teltarif.de bestätigte.

"Die Bundesnetzagentur hat den Weg für die Auktion der Frequenzen für die fünfte Mobilfunkgeneration (5G) frei gemacht. Durch die Vergabe der Frequenzen schaffen wir Planungs- und Investitionssicherheit und tragen zu einem schnellen und bedarfsgerechten Ausbau der Mobilfunknetze in Deutschland bei", sagte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.

Landstraßen, Schienen und Wasserwege müssen versorgt werden

Jetzt müssen die Mobilfunknetzbetreiber Deutsche Telekom, Vodafone und Telefónica die bereits veröffentlichten Auflagen erfüllen. Dazu gehört etwa, dass die Unternehmen alle Autobahnen und Bundesstraßen bis 2025 mit schnellem Mobilfunk versorgen müssen. Die Daten von einer Mobilfunkstation zum Endgerät des Kunden dürfen höchstens 10 Millisekunden benötigen. Auch sollen das Schienennetz und die Binnen-Wasserstraßen mit einem weit besseren 4G-Mobilfunknetz versorgt werden. Das hatten der Beirat und Teile der Bundesregierung gefordert. „Die Netzagentur ist auf viele Punkte eingegangen“, zeigte sich der Vorsitzende des Beirates, Joachim Pfeiffer (CDU), zufrieden. „Es ist ein Sprung nach vorne Richtung Gigabitgesellschaft.“

Künftig drakonische Strafen bei Nichtausbau?

Doch das alles reiche dem Beirat noch nicht, wie aus einem weiteren Papier hervorgeht, das dem in Düsseldorf erscheinenden Handelsblatt vorliegt. Mit 18 zu sieben Stimmen hätten die Vertreter beschlossen, dass die Unternehmen schärfer kontrolliert und bei Verstößen gegen die Auflagen mit harten Strafen belegt werden – falls möglich, so hoch wie im Kartellrecht üblich. Abhängig vom Umsatz des Unternehmens wären das drei bis fünf Prozent. „Dies müssten wir im Telekommunikationsgesetz regeln“, sagt der Beiratsvorsitzende Joachim Pfeiffer (CDU), der den Vorschlag eingebracht hatte.

Zusätzlich wolle der Beirat ein „Gesamtkonzept zum Mobilfunknetzausbau“ erarbeiten, das bis Mitte 2019 stehen soll, also erst nach der Auktion. „Darin muss in einem Entwicklungspfad deutlich gemacht werden, wie der Netzausbau gerade für den ländlichen Raum weiter ausgestaltet und ein wirksames und permanentes Monitoring realisiert wird“, heißt es in dem Beschluss, der federführend vom stellvertretenden Beiratschef Olaf Lies (SPD), Umweltminister in Niedersachsen, eingebracht wurde.

Wird geklagt?

Im kommenden Jahr will die Große Koalition das Telekommunikationsgesetz ändern. Darin könnte festgeschrieben werden, dass die Netzbetreiber zu Kooperationen, also zu irgendeiner Art von "nationalem Roaming" – verpflichtet werden könnten, um Funklöcher zu stopfen und eine flächendeckende Versorgung zu gewährleisten.

Dies soll vor allem dann gelten, wenn die Unternehmen nicht freiwillig ausbauen, sondern sich darauf verlassen, dass es laut Auflagen ausreicht, wenn ein Anbieter ausbaut. „Wenn keiner nachzieht, muss in schwierigen Regionen auch eine Roaming-Verpflichtung gelten“, sagte Beiratsmitglied Nadine Schön (CDU). „Wir brauchen ein Gesamtkonzept zum Leitmarkt 5G und zum Schließen der Funklöcher“, sagte die Bundestagsabgeordnete.

Das alles werde die Rechtslage zum Zeitpunkt der Auktion nicht nachträglich ändern, wie Beiratschef Pfeiffer klarstellte. Die Auktion werde unter der „jetzigen Rechtslage“ stattfinden. Zugleich rechnet er mit Klagen, da es in der Vergangenheit immer wieder zu Klagen gegen Entscheidungen der Netzagentur gekommen ist – wenn auch meist ohne Erfolg. „Wir gehen aber davon aus, dass sie keine aufschiebende Wirkung haben und wir starten können.“

Das Benehmen ist hergestellt

Mit dem Votum des Beirats wurde "das Benehmen" hergestellt. Dies war Voraussetzung dafür, dass die Chefetage der Netzagentur die umstrittenen Vergaberegeln für die Auktion der 5G-Frequenzen festlegen kann. Die Frequenzauktion soll im Frühjahr 2019 starten. Für Privatkunden spielt 5G zunächst eine untergeordnete Rolle, da die meisten Anwendungen mit 4G (LTE) gut nutzbar sind. Die ersten 5G-fähigen Smartphones sollen Mitte/Ende nächsten Jahres soweit sein. Um dann 5G nutzen zu können, sind spezielle 5G-Verträge oder Optionen notwendig, die es aktuell noch bei keinem Anbieter gibt.

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