Bundesratsinitiative zur Abschaffung der Störerhaftung
Für mehr öffentliche WLAN-Hotspots: Thüringen will Störerhaftung abschaffen
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Thüringen will mit einer Bundesratsinitiative die
Möglichkeiten für mehr öffentlich zugängliche WLAN-Angebote in
Deutschland verbessern. Angestrebt werde die vollständige Aufhebung
der Störerhaftung für die Anbieter von drahtlosen Internetzugängen,
erklärte Wirtschaftsminister Wolfgang Tiefensee (SPD). Thüringen
werde in der Länderkammer entsprechende Änderungsvorschläge zum
Telemediengesetz der Bundesregierung vorlegen.
Für mehr öffentliche WLAN-Hotspots: Thüringen will Störerhaftung abschaffen
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Nach den jetzigen Regelungen könnten WLAN-Betreiber jederzeit für
rechtswidrige Aktionen von Nutzern, dazu gehören illegale Downloads,
in Haftung genommen werden. Das behindere den Ausbau frei
zugänglicher Internet-Zugänge. "Das ist ungefähr so, als müsste ein
Landkreis oder eine Kommune als Eigentümerin einer Straße für die
Geschwindigkeitsüberschreitungen der Autofahrer geradestehen",
verglich der Minister.
"Ohne Hintertür und Einschränkungen"
Thüringen wolle erreichen, dass diese Haftungsklausel aufgehoben wird - "ohne Hintertür und Einschränkungen", so Tiefensee. Er wolle erreichen, dass die Betreiber von WLAN-Zugängen den Anbietern kabelgebundener Internetzugänge gleichgestellt werden. Den Betreibern beispielsweise von Glasfasernetzen drohten bei rechtswidrigen Aktionen der Internetnutzer keine juristischen Konsequenzen. Tiefensee plädierte dafür, die Haftungsfreistellung für alle Anbieter einheitlich und gesetzlich eindeutig zu regeln.
Dazu sollten die bisherigen Freistellungsregelungen um einen grundsätzlichen Haftungsausschluss für solche Fälle ergänzt werden, in denen ein Nutzer ohne bewusste oder willentliche Beteiligung des Netzbetreibers den Internetzugang rechtswidrig nutzt. "Für solche Rechtsbrüche müssen diejenigen geradestehen, die sie begehen - nicht die Netzbetreiber", sagte Tiefensee.
Nach seiner Meinung enthält der Gesetzentwurf des Bundes dagegen unklare neue Haftungstatbestände. Es solle etwa die Haftung für "gefahrgeneigte Dienste" verschärft werden.
Laut einem Gutachten, das der Branchenverband eco vorgelegt hat, ist die Neufassung des Gesetzes zur WLAN-Störerhaftung rechtlich problematisch und verstößt in einigen Punkten gegen EU-Recht.