Vorstoß

Bundesratsinitiative zur Abschaffung der Störerhaftung

Thüringen will mit einer Bundesratsinitiative die Störerhaftung vollständig abschaffen, um bundesweit mehr öffentliche WLAN-Angebote zu verwirklichen.
Von dpa / Marie-Anne Winter

Für mehr öffentliche WLAN-Hotspots: Thüringen will Störerhaftung abschaffen Für mehr öffentliche WLAN-Hotspots: Thüringen will Störerhaftung abschaffen
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Thüringen will mit einer Bundesratsinitiative die Möglichkeiten für mehr öffentlich zugängliche WLAN-Angebote in Deutschland verbessern. Angestrebt werde die vollständige Aufhebung der Störerhaftung für die Anbieter von drahtlosen Internetzugängen, erklärte Wirtschaftsminister Wolfgang Tiefensee (SPD). Thüringen werde in der Länderkammer entsprechende Änderungsvorschläge zum Telemediengesetz der Bundesregierung vorlegen.

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Nach den jetzigen Regelungen könnten WLAN-Betreiber jederzeit für rechtswidrige Aktionen von Nutzern, dazu gehören illegale Downloads, in Haftung genommen werden. Das behindere den Ausbau frei zugänglicher Internet-Zugänge. "Das ist ungefähr so, als müsste ein Landkreis oder eine Kommune als Eigentümerin einer Straße für die Geschwindigkeitsüberschreitungen der Autofahrer geradestehen", verglich der Minister.

"Ohne Hintertür und Einschränkungen"

Thüringen wolle erreichen, dass diese Haftungsklausel aufgehoben wird - "ohne Hintertür und Einschränkungen", so Tiefensee. Er wolle erreichen, dass die Betreiber von WLAN-Zugängen den Anbietern kabelgebundener Internetzugänge gleichgestellt werden. Den Betreibern beispielsweise von Glasfasernetzen drohten bei rechtswidrigen Aktionen der Internetnutzer keine juristischen Konsequenzen. Tiefensee plädierte dafür, die Haftungsfreistellung für alle Anbieter einheitlich und gesetzlich eindeutig zu regeln.

Dazu sollten die bisherigen Freistellungsregelungen um einen grundsätzlichen Haftungsausschluss für solche Fälle ergänzt werden, in denen ein Nutzer ohne bewusste oder willentliche Beteiligung des Netzbetreibers den Internetzugang rechtswidrig nutzt. "Für solche Rechtsbrüche müssen diejenigen geradestehen, die sie begehen - nicht die Netzbetreiber", sagte Tiefensee.

Nach seiner Meinung enthält der Gesetzentwurf des Bundes dagegen unklare neue Haftungstatbestände. Es solle etwa die Haftung für "gefahrgeneigte Dienste" verschärft werden.

Laut einem Gutachten, das der Branchenverband eco vorgelegt hat, ist die Neufassung des Gesetzes zur WLAN-Störerhaftung rechtlich problematisch und verstößt in einigen Punkten gegen EU-Recht.

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