Beschwerde

US-Zugriff: Klage gegen Abkommen zum Datenzugriff

Unkontrollierbarer Zugriff auf Fingerabdrücke und DNA
Von Hans-Georg Kluge

Ein Abkommen ermöglicht US-Fahndern, auf Daten der deutschen Sicherheitsbehörden zuzugreifen. Mit unkalkulierbaren Folgen. Ein Abkommen ermöglicht US-Fahndern, auf Daten der deutschen Sicherheitsbehörden zuzugreifen. Mit unkalkulierbaren Folgen.
Bild: Tomasz Trojanowski - Fotolia.com
Gegen das deutsch-amerikanische "Abkommen über die Vertiefung der Zusammenarbeit bei der Verhinderung und Bekämpfung schwerwiegender Kriminalität" wurde von einem Bürger aus Bayern Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EuGHMR) [Link entfernt] eingereicht. Das Abkommen sieht vor, dass amerikanische Behörden auf Dateien des BKA zugreifen können. Eine Beschwerde beim Bundes­verfassungsgericht scheiterte wegen einer fehlerhaften Paketzustellung.

Ein Abkommen ermöglicht US-Fahndern, auf Daten der deutschen Sicherheitsbehörden zuzugreifen. Mit unkalkulierbaren Folgen. Ein Abkommen ermöglicht US-Fahndern, auf Daten der deutschen Sicherheitsbehörden zuzugreifen. Mit unkalkulierbaren Folgen.
Bild: Tomasz Trojanowski - Fotolia.com
Dem Beschwerdeführer wurden im Zusammenhang mit einer Demonstration gegen den NPD-Bundesparteitag in Bamberg seine Fingerabdrücke und eine DNA-Probe abgenommen. Diese Daten wurden vom Bundes­kriminalamt gespeichert.

Das Abkommen ist seit 2011 in Kraft

Das im Jahr 2008 mit den USA vereinbarte Abkommen sieht vor, dass US-Behörden auf den Datenbestand der deutschen Sicherheitsbehörden in Echtzeit zugreifen können. In den BKA-Dateien sind zur Zeit rund drei Millionen Menschen mit Fingerabdruck registriert. Das Abkommen wurde von Wolfgang Schäuble und Brigitte Zypris unterzeichnet und ist seit 2011 in Kraft. Allerdings wird zur Zeit noch über die technische Ausgestaltung des Zugriff verhandelt, so dass der Datenabgleich zur Zeit noch nicht stattfindet.

Für den Fall einer USA-Reise befürchtet der Beschwerdeführer nun Nachteile. Sollte bei der Einreise ein positiver Abgleich seiner Fingerabdrücke erfolgen, könne er in Terror­verdachtslisten, Flugverbotslisten, Finanz­sperrlisten oder auch Überwachungs­maßnahmen (z.B. SWIFT-Daten, ECHELON-Tele­kommunikations­überwachung) geraten. Möglicherweise sogar ohne davon zu erfahren. Das Abkommen sieht keine Möglichkeiten vor, sich gegen irrtümliche oder illegale Maßnahmen der US-Behörden vor einem unabhängigen Gericht zu wehren. Damit sieht der Beschwerdeführer unter anderem sein Grundrecht auf Achtung seiner Privatsphäre verletzt, so die heute im Internet veröffentlichte Beschwerde.

Die Zustimmung durch den Bundestag und Bundesrat erfolgte im September 2009. Allerdings stellte der Bundesrat damals fest: "In der derzeitigen Fassung genügt das Abkommen nicht den Anforderungen, die an einen grundrechtskonformen Umgang mit personenbezogenen Daten zu stellen sind." Schon 2009 kritisierte der Hamburger Justizsenator Dr. Till Steffen, dass das Abkommen in dieser Form "willkürlichen Verdächtigungen und unkontrollierter Datenweitergabe Tür und Tor" öffne. Das Abkommen produziere so "kein Plus an Sicherheit, sondern ein Plus an Unsicherheit".

Fehlerhafte Zustellung führt zu Fristüberschreitung

Aus formalen Gründen habe das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2010 seine Verfassungsbeschwerde nicht angenommen. Der Beschwerdeführer gibt an, ein Paket mit der Beschwerde rechtzeitig an das Gericht abgeschickt zu haben. Der Paketdienst habe das Paket jedoch beim nahegelegenen Bundesgerichtshof in Karlsruhe abgegeben. Der BGH habe das Paket erst verspätet mit einem Paketdienst wieder auf die Reise geschickt, so dass die Frist für die Beschwerde um einen Tag überschritten war, als das Paket endlich beim richtigen Gericht ankam.

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