Private Homepage: Jeder Betreiber muss Datenschutz beachten
Auch für Betreiber einer privaten Webseite ist eine gute Datenschutzerklärung wichtig.
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Das Impressum allein reicht auf Homepages
oder Blogs heute oft nicht mehr aus. Um zum Beispiel vor Abmahnungen
sicher zu sein, sollten auch private Betreiber solcher Angebote nicht
auf eine Datenschutzerklärung verzichten, rät Marit Hansen,
stellvertretende Landesbeauftragte für Datenschutz in Schleswig-Holstein.
"Wenn jemand keine Daten verarbeitet, kann er genau das in
die Datenschutzerklärung hereinschreiben." Ansonsten gelte: "Wenn man
etwas auswertet, muss man begründen, warum."
Es gehöre auch zu den Pflichten des Betreibers, zu kontrollieren, wie Hoster, Blog-Anbieter oder andere eingebundene Internetdienstleister mit dem Datenverkehr der eigenen Webseite oder des Blogs umgehen, sagt Hansen. Zumindest sollte man in seiner Datenschutzerklärung auf den jeweiligen Anbieter und dessen Datenschutzerklärung verweisen.
Besonders problematisch: Analyseprogramme wie Google Analytics
Auch für Betreiber einer privaten Webseite ist eine gute Datenschutzerklärung wichtig.
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Eine besondere Rolle spielen Analyseprogramme, auch Tracker
genannt, die detaillierte Informationen über Besucher einer Webseite
zusammentragen. Dazu gehören zum Beispiel benutzte Suchmaschine und
Suchbegriffe, verwendeter Browser, Herkunft nach Land, Einstiegs- und
Ausstiegsseiten, Aufenthaltsdauer oder auch IP-Adressen, die übrigens
als personenbezogene Daten ohne eindeutige Einwilligung nicht
ungekürzt gespeichert werden dürfen. Die Vorgaben zur
datenschutzkonformen Ausgestaltung von Internet-Analyseverfahren
haben die obersten deutschen Datenschutzbehörden (Düsseldorfer Kreis)
gemeinsam festgelegt. Sie sind unter in einem PDF-Dokument
[Link entfernt]
einsehbar.
"Ich verstehe, wenn man sehen möchte, ob mehr oder weniger Leute die Seite besuchen", sagt die Datenschutzbeauftragte. Doch nur die wenigsten Analyseprogramme seien in ihren Standardeinstellungen datenschutzkonform. Deshalb empfiehlt das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz in Schleswig-Holstein die kostenlose Open-Source-Software Piwik in Verbindung mit einer datenschutzkonformen Konfiguration (PDF) [Link entfernt] .
Wichtig: Analyse-Software muss datenschutzkonform eingerichtet sein
Für das verbreitete Google Analytics gibt es eine zusätzliche Absprache [Link entfernt] zwischen Google und dem Hamburger Beauftragten für Datenschutz. Demnach musste Google Nutzern eine Widerspruchsmöglichkeit gegen die Erfassung ihrer Daten einräumen, was über die Bereitstellung eines Browser-Add-ons für alle großen Browser geschehen ist. Der Webseitenbetreiber muss bei Google außerdem die Kürzung aller IP-Adressen von Seitenbesuchern beantragen und einen Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung [Link entfernt] mit dem Internetkonzern schließen.
Einen Schnelltest, ob Google Analytics datenschutzkonform eingebunden wurde, bietet zum Beispiel das Unternehmen Fairrank kostenlos unter www.analytics-datenschutz.de an.