Datenschutz

Daten-Tracking durch Cookies auf dem Computer verhindern

Studie: Datensammelwut im Internet nimmt bei vielen Anbietern zu
Von mit Material von dpa

Internet-Nutzer können sich allerdings mit verschiedenen Strategien gegen die Datensammelei schützen. "Nutzer sollten möglichst nach jeder Internet-Sitzung die gespeicherten Cookies und den Browserverlauf löschen", erklärt Ragni Serina Zlotos von der Computerzeitschrift c't: "Das ist bei allen gängigen Browsern möglich. Beim Firefox etwa kann man auch einstellen, dass die Cookies automatisch nach jeder Sitzung gelöscht werden."

Diese Strategie hilft allerdings nur gegen herkömmliche Cookies. Denn die Online-Werber haben inzwischen aufgerüstet. Sie verwenden inzwischen auch sogenannte Flash-Cookies, die nach Angaben von Datenschutz-Experte Krause unabhängig vom Browser auf dem Rechner abgespeichert werden. Man sollte sie im Einstellungs-Manager des Flash-Players deaktivieren, der in der Systemsteuerung zu finden ist. Firefox-Nutzer sind mit dem Add-on Better Privacy [Link entfernt] gut bedient, das Flash-Cookies und sogenannte DOM-Storage-Cookies löschen kann.

Do-not-Track-Funktion in vielen Browsern

Schutz vor den Spähattacken im Internet bietet zum Beispiel das Browser-Add-on Ghostery, das für alle großen Browser erhältlich ist. Es zeigt an, welche Tracking-Dienste und Werbenetzwerke einen gerade verfolgen - und kann diese blockieren. "Das ist für viele Nutzer ein Aha-Effekt", sagt Datenschutz-Experte Krause. Gleichzeitig versuche Ghostery, das Tracking zu verhindern: "Allerdings sollte man sich nicht allein darauf verlassen. Das Programm funktioniert nämlich je nach verwendetem Browser unterschiedlich gut."

Viele Browser haben inzwischen eine sogenannte Do-not-Track-Funktion. "Dazu kann man in den Einstellungen des Browsers angeben, dass man nicht verfolgt werden möchte", erklärt Zlotos. Ob sich die Gegenseite daran hält, ist die andere Frage. Inzwischen hat sich zum Beispiel Twitter zur Einhaltung verpflichtet.

BVDW weist auf Datenschutz bei Web-Analysen hin

Eine Checkliste für den Datenschutz beim Tracking hat der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) vorgelegt. "Die wichtigsten Anforderungen der Datenschützer lassen sich mit nahezu jedem Webanalyse-Tool umsetzen", heißt es in dem Whitepaper Webanalyse und Datenschutz. Je nach eingesetzter Technik erfordere die Umsetzung allerdings bestimmte Anpassungen.

Zu den grundlegenden Anforderungen gehört die Vorgabe, dass der Besucher einer Webseite informiert werden muss, dass seine Daten mit einem Web-Analyse-System erfasst werden. Dies sollte mit weiteren Informationen in einer eigenen Datenschutzerklärung genannt werden. Wenn ein Nutzer der Erfassung widerspricht, dürfen dessen Daten nicht mehr analysiert werden. Personenbezogene Informationen wie Name, Adresse und Geburtsdatum dürfen für das Tracking generell nur mit ausdrücklicher Einwilligung des Nutzers verwendet werden.

Dazu gehört nach dem Urteil mehrerer Gerichte auch die IP-Adresse des Computers oder Smartphones, mit dem eine Webseite besucht wird. Das Whitepaper erläutert, wie der verbreitete Dienst Google Analytics IP-Adressen anonymisiert und nur noch für die Ortsbestimmung von Nutzern verwendet.

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