Gericht

E-Postbrief: Landgericht Bonn erkennt irreführende Werbung

Keine sichere elektronische Signatur
Von Ralf Trautmann

E-Postbrief: Landgericht Bonn erkennt irreführende Werbung E-Postbrief: Landgericht Bonn erkennt irreführende Werbung
Bild: teltarif.de
Die Post hat in puncto E-Postbrief vor dem Landgericht Bonn eine Niederlage einstecken müssen. In ihrer Werbekampagne behaupte die Post, der E-Postbrief sei "so sicher und verbindlich wie der Brief" und übertrage "die Vorteile des klassischen Briefes ins Internet", berichtet der Spiegel. Laut dem Magazin hatte das Gericht aber moniert, dass dies zum Beispiel bei Wohnungskündigungen nicht der Fall sei: Hier sei eine schriftliche Variante und vor allem eine "eigenhändige Unterschrift" zwingend, die der E-Postbrief mangels "sicherer elektronischer Signatur" nicht biete. Die Klage initiierte der Bundesverband der Verbraucherzentralen, die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

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Der E-Postbrief soll eine sicherere Kommunikation als die klassische E-Mail ermöglichen. Wird zudem ein E-Postbrief an einen Empfänger geschickt, der nicht bei dem Dienst angemeldet ist, wird der Inhalt in klassischer Papierform mittels Postboten an diesen weitergeleitet. Pro Brief fallen Entgelte von mindestens 55 Cent an - nicht nur bei der per klassischer Post zugestellten Version, sondern auch bei der rein elektronischen Übermittlung. Zudem bietet das E-Postbrief-Angebot zum Beispiel auch ein Einschreiben-Feature.

E-Postbrief soll sinkende Umsätze im Briefgeschäft kompensieren

Mit dem E-Postbrief will die Post auch den sinkenden Umsätzen im klassischen Brief-Geschäft begegnen, die zu einem erheblichen Anteil auf die größere Bedeutung der elektronischen Kommunikation zurückzuführen sind. Der E-Postbrief steht dabei in gewisser Weise in Konkurrenz zum Dienst De-Mail, der von der Bundesregierung vorangetrieben wird und ebenfalls die sichere Kommunikation via elektronischer Post ermöglichen soll. Die Post will sich aber perspektivisch offenbar mit dem E-Postbrief dem De-Mail-System anschließen.

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