EU-Parlament: Strengere Regeln bei Online-Einkäufen
Das Europaparlament hat strengeren Regeln zum Schutz von Verbrauchern bei Online-Einkäufen zugestimmt.
Gefährliche Produkte sollen schneller aus dem Verkehr gezogen und Rückrufe wirkungsvoller werden, teilte das EU-Parlament heute in Brüssel mit. Die EU-Staaten müssen noch zustimmen, das gilt aber als Formsache.
Ansprechpartner in der EU vorgeschrieben
Neue EU-Auflagen für Online-Handel
Bild: picture alliance/dpa
Online-Marktplätze müssen demnach mit den Marktaufsichtsbehörden
enger zusammenarbeiten. Künftig können Produkte, die aus Ländern
außerhalb der EU stammen, nur dann in Verkehr gebracht werden, wenn
es einen in der Europäischen Union ansässigen "Wirtschaftsakteur"
gibt, der für ihre Sicherheit verantwortlich ist. Das heißt,
Verbraucher oder Marktüberwachungsbehörden müssen einen
Ansprechpartner in der EU haben. Informationen über die Sicherheit
der Produkte müssen den neuen Regeln zufolge in klarer und leicht
verständlicher Sprache angegeben sein.
Bei Rückrufen sollen Käuferinnen und Käufer nicht nur über den Rückruf informiert werden, sondern ihnen müssen zwei Abhilfemaßnahmen angeboten werden. In Frage kommen dann Ansprüche wie ein Recht auf Reparatur, Ersatz oder Erstattung der Kosten, mindestens in Höhe des ursprünglichen Preises - auch wenn die gesetzliche Garantie abgelaufen ist.
So sollen die neuen Vorschriften Sicherheitsrisiken bekämpfen, die mit neuen Technologien und zunehmendem Online-Verkauf zusammenhängen, hieß es.
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