Klarnamen-Pflicht: Facebook gewinnt auch in zweiter Instanz
Sieht Facebook kritisch:
Datenschützer Thilo Weichert
Foto: dpa
Facebook darf von seinen Nutzern weiterhin die
Anmeldung mit ihrem echten Namen verlangen. Der Kieler Datenschützer
Thilo Weichert musste in seinem Kampf um Pseudonyme für
Facebook-Nutzer auch in der zweiten Instanz eine Schlappe einstecken.
Das Oberverwaltungsgericht
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Schleswig lehnte die Beschwerden von
Weicherts Unabhängigem Landeszentrum für Datenschutz (ULD) gegen zwei
Entscheidungen des schleswig-holsteinischen Verwaltungsgerichts ab.
Oberverwaltungsgericht: Deutsches Recht findet keine Anwendung
Sieht Facebook kritisch:
Datenschützer Thilo Weichert
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Die Richter hatten entschieden, dass für den Datenschutz in dem
sozialen Netzwerk hierzulande Irland zuständig sei. Nach der Europäischen Datenschutzrichtlinie und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG
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) finde das deutsche Recht keine Anwendung, wenn die Erhebung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch eine Niederlassung in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union erfolge, so die Vorinstanz.
Das Oberverwaltungsgericht Schleswig schloss sich dieser Auffassung nun an. Damit gelten die Eilanträge von Facebook gegen Weicherts Verordnungen von Dezember 2012 weiter.
Facebook: Echte Namen sind im Interesse der Nutzer
Weichert hatte Facebook aufgefordert, gemäß des deutschen Telemediengesetzes (TMG) und des BDSG den Nutzern auch eine Registrierung mit Pseudonym zu erlauben. Facebook besteht dagegen auf der Angabe von Klarnamen.
Das Online-Netzwerk äußerte in einer ersten Reaktion die Hoffnung, dass der Datenschützer seinen Kampf für Pseudonyme nun aufgeben werde. Facebook sei überzeugt, dass eine Anmeldung unter falschem Namen nicht im Interesse der Mehrheit der Nutzer wäre, bekräftigte ein Sprecher.
Weichert drohte mit einem Zwangsgeld in Höhe von jeweils 20 000 Euro gegen den US-Konzern und die europäische Niederlassung. Der Datenschützer ist als scharfer Kritiker von Facebook bekannt und geht - wie berichtet - unter anderem gegen die "Gefällt mir"-Schaltfläche des Online-Netzwerks vor - bisher mit wenig Erfolg.