Datenschutz

Klarnamen-Pflicht: Facebook gewinnt auch in zweiter Instanz

Oberverwaltungsgericht Schleswig weist Beschwerden des ULD ab
Von dpa / Marc Kessler

Thilo Weichert Sieht Facebook kritisch:
Datenschützer Thilo Weichert
Foto: dpa
Facebook darf von seinen Nutzern weiterhin die An­mel­dung mit ihrem echten Namen verlangen. Der Kieler Datenschützer Thilo Weichert musste in seinem Kampf um Pseudo­nyme für Facebook-Nutzer auch in der zweiten Instanz eine Schlappe einstecken. Das Ober­verwaltungs­gericht [Link entfernt] Schleswig lehnte die Beschwerden von Weicherts Unab­hängigem Landes­zentrum für Daten­schutz (ULD) gegen zwei Ent­scheidungen des schleswig-holstei­nischen Verwaltungs­gerichts ab.

Oberverwaltungsgericht: Deutsches Recht findet keine Anwendung

Thilo Weichert Sieht Facebook kritisch:
Datenschützer Thilo Weichert
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Die Richter hatten entschieden, dass für den Datenschutz in dem sozialen Netzwerk hierzulande Irland zuständig sei. Nach der Europäischen Datenschutz­richtlinie und dem Bundes­datenschutz­gesetz (BDSG [Link entfernt] ) finde das deutsche Recht keine Anwendung, wenn die Erhebung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch eine Niederlassung in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union erfolge, so die Vorinstanz.

Das Ober­verwaltungs­gericht Schleswig schloss sich dieser Auffassung nun an. Damit gelten die Eilanträge von Facebook gegen Weicherts Verordnungen von Dezember 2012 weiter.

Facebook: Echte Namen sind im Interesse der Nutzer

Weichert hatte Facebook aufgefordert, gemäß des deutschen Tele­medien­gesetzes (TMG) und des BDSG den Nutzern auch eine Registrierung mit Pseudonym zu erlauben. Facebook besteht dagegen auf der Angabe von Klarnamen.

Das Online-Netzwerk äußerte in einer ersten Reaktion die Hoffnung, dass der Datenschützer seinen Kampf für Pseudonyme nun aufgeben werde. Facebook sei überzeugt, dass eine Anmeldung unter falschem Namen nicht im Interesse der Mehrheit der Nutzer wäre, bekräftigte ein Sprecher.

Weichert drohte mit einem Zwangsgeld in Höhe von jeweils 20 000 Euro gegen den US-Konzern und die europäische Niederlassung. Der Datenschützer ist als scharfer Kritiker von Facebook bekannt und geht - wie berichtet - unter anderem gegen die "Gefällt mir"-Schaltfläche des Online-Netzwerks vor - bisher mit wenig Erfolg.

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