Klarnamenzwang bei Facebook: Verwaltungsgericht muss urteilen
Facebook und der Klarnamenzwang
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Im Streit zwischen Datenschützern und Facebook um den
Klarnamenzwang des Online-Netzwerks muss jetzt das Verwaltungsgericht
Schleswig eine Entscheidung treffen. Facebook hat Widerspruch gegen
eine Anordnung des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz
Schleswig-Holstein (ULD) eingelegt und die Wiederherstellung einer
aufschiebenden Wirkung dieses Widerspruchs beantragt. "Wir sind jetzt
vom Verwaltungsgericht zu einer Stellungnahme aufgefordert worden",
sagte der Datenschützer Thilo Weichert der
Nachrichtenagentur dpa.
Das ULD hatte Facebook in einer Anordnung Mitte Dezember eine Frist von zwei Wochen gesetzt und gefordert, dass sich alle Nutzer aus Schleswig-Holstein auch unter einem Pseudonym registrieren können. Die Klarnamenpolitik von Facebook verstoße gegen das deutsche Telemediengesetz. Facebook konterte damals, es liege in der Hand der Dienstleister, Geschäftsbedingungen bezüglich Anonymität festzulegen. "Wir sind der Ansicht, dass die Verfügungen vollkommen unbegründet und eine Verschwendung deutscher Steuergelder sind."
Facebook und der Klarnamenzwang
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"Wir werden jetzt eine sehr ausführliche und ins Detail gehende
rechtliche Stellungnahme abgeben", sagte Weichert. "Dann gehe ich
davon aus, dass sehr zeitnah eine erste Entscheidung des
Verwaltungsgerichts getroffen wird."