Kritik

Neue Facebook-Regeln schränken Nutzerrechte stärker ein

Datenschützer kritisieren neue Nutzungsbedigungen bei Facebook
Von Marie-Anne Winter mit Material von dpa

Die neuen Nutzungsbedigungen von Facebook stoßen auf Kritik. Die neuen Nutzungsbedigungen von Facebook stoßen auf Kritik.
Montage: teltarif.de
Facebook und der Datenschutz sind zwei Dinge, die offenbar nicht zueinander passen wollen. Derzeit stößt Facebook wegen einer geplanten Überarbeitung seiner Nutzungsbedingungen wieder verstärkt auf Kritik. Die neuen Regeln schränken die Rechte der Nutzer weiter ein, wie die Datenschutzbeauftragten von Hamburg und Schleswig-Holstein in einer gemeinsamen Erklärung [Link entfernt] mitteilen. So behalte sich das Unternehmen vor, weitere Änderungen an den Nutzungsbedingungen vorzunehmen, ohne die Zustimmung der Nutzer einzuholen. Nach Ansicht der Datenschützer könne aber die einfache Weiternutzung des Angebotes nicht als Zustimmung gewertet werden, wie Facebook es praktiziere.

Die neuen Nutzungsbedigungen von Facebook stoßen auf Kritik. Die neuen Nutzungsbedigungen von Facebook stoßen auf Kritik.
Montage: teltarif.de
Das Online-Netzwerk betont dagegen, die Aktualisierung trage zu einem "besseren Verständnis der Funktionsweise von Facebook" bei. Zudem würden die Änderungen publik gemacht und unter Einbeziehung der Nutzer vorgenommen.

Facebook informiert auf der Seite Facebook Site Governance über geplante Änderungen an den Nutzungsbedingungen. Nutzer müssen auf den "Gefällt mir"-Knopf der Seite drücken, damit Neuigkeiten automatisch in ihre Timeline einlaufen, also dem zentralen Ticker mit Meldungen aus dem Netzwerk. Nutzer, die das nicht tun, bekommen die Information über die Änderungen folglich nicht. Die Aktualisierung der "Erklärung der Rechte und Pflichten" steht seit dem 15. März zur Diskussion. Bei mehr als 7 000 Kommentaren zu einer Änderung will das Unternehmen mehrere Alternativen zur Abstimmung stellen.

Keine wirksame Einwilligung

Die Datenschützer halten das jedoch nicht für ausreichend. "Eine wirksame Einwilligung der Nutzer scheitert vor allem an einer klaren Aufklärung über die Datenverarbeitung und der fehlenden Wahlmöglichkeit für die Betroffenen, die Verwendung ihrer Nutzungs- und Inhaltsdaten für Werbezwecke zu untersagen", erklärte der Datenschutzbeauftragte von Schleswig-Holstein, Thilo Weichert.

Facebook verpasse es, das Recht der Nutzer, selbst über den Umfang der Datenverwendung zu entscheiden, "hinreichend zu beachten und technisch umzusetzen", erklärte Johannes Caspar, Datenschützer von Hamburg.

Problematisch sind allerdings auch bereits länger bestehende Formulierungen, z.B. "Du verstehst, dass wir bezahlte Dienstleistungen und Kommunikationen möglicherweise nicht immer als solche kennzeichnen." (Abschnitt 10.3 Extern). Ein solches Vorgehen widerspricht § 6 Abs. 1 Telemediengesetz. Dass Facebook mit seinen Geschäftsbedingungen gegen Verbraucherrechte verstößt, hat Anfang März schon das Landgericht Berlin festgestellt (Az. 16 O 551/10). Bei der Klage des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen ging es allerdings um den Freundefinder von Facebook.

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