Recht

Urteil: Facebooks Freundefinder rechtswidrig

Verbraucherzentrale gewinnt Klage gegen Facebook
Von Susanne Kirchhoff

Facebook Urteil Grafik: Facebook / Montage: teltarif.de Facebook verstößt mit dem Freundefinder und seinen Geschäftsbedingungen gegen Verbraucherrechte. Das entschied heute das Landgericht Berlin und gab damit einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) in vollem Umfang statt. "Das Urteil ist ein Meilenstein. Facebook und Co. müssen den Datenschutz in Europa respektieren", so Vorstand Gerd Billen. Beim Freundefinder kritisierte das Gericht, dass die Facebook-Mitglieder dazu verleitet werden, Namen und E-Mail-Adressen von Freunden zu importieren, die selbst nicht bei Facebook sind. Sie erhalten daraufhin eine Einladung, ohne dazu eine Einwilligung erteilt zu haben. Das Urteil (Az. 16 O 551/10) ist noch nicht rechtskräftig.

Nutzer über Arbeitsweise des Freundefinders informieren

Facebook Urteil Grafik: Facebook / Montage: teltarif.de Das Berliner Landgericht urteilte, die Nutzer müssten klar und deutlich informiert werden, dass durch den Freundefinder ihr gesamtes Adressbuch zu Facebook importiert und für Freundeseinladungen genutzt wird. Dies findet bislang nicht statt.

Der vzbv hatte seine Klage gegen Facebook bereits im Herbst 2010 eingereicht. Auf Druck von Datenschützern hat Facebook in der Zwischenzeit den Freundefinder mehrfach modifiziert, doch die Verbraucherschützer sind damit nicht zufrieden: "Dass man Facebook sein komplettes Adressbuch überlässt, ist nach wie vor nicht ohne Weiteres erkennbar", kritisiert vzbv-Vorstand Gerd Billen.

Nutzungsrechte für Bilder und Videos zu weitreichend

Das Landgericht urteilte weiterhin, Facebook dürfe sich in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht ein umfassendes weltweites und kostenloses Nutzungsrecht an Inhalten einräumen lassen, die Facebook-Mitglieder in ihr Profil einstellen. Vielmehr bleiben die Mitglieder Urheber ihrer selbst komponierten Musiktitel oder eigenen Bilder.

Facebook darf diese Werke nur nach Zustimmung der Nutzer verwenden. Rechtswidrig ist nach Auffassung der Richter ferner die Einwilligungserklärung, mit der die Nutzer der Datenverarbeitung zu Werbezwecken zustimmen. Zudem muss Facebook sicherstellen, dass es über Änderungen der Nutzungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen rechtzeitig informiert.

vzbv will Facebook weiter auf die Finger schauen

Der vzbv fordert Facebook auf, seinen Bekundungen nun Taten folgen zu lassen und den Verbraucher- und Datenschutz in Europa zu akzeptieren. "Wir werden Facebook sehr genau auf die Finger schauen, ob es das Urteil umsetzt, sobald es rechtskräftig ist", so Billen.

Generell sollte das Unternehmen vor der Einführung neuer Dienste und Anwendungen zunächst prüfen, ob diese mit dem europäischen Datenschutzrecht vereinbar sind. Insoweit begrüßt der vzbv den Entwurf der EU-Kommission für eine Datenschutz-Grundverordnung. Diese sieht für die Verarbeitung personenbezogener Daten zwingend eine ausdrückliche Willensbekundung vor, die ohne Zwang und in Kenntnis der Sachlage erfolgen muss.

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