Berufungsgericht

Google Books: Google gewinnt vor Gericht erneut gegen Autoren

Im Streit mit der US-Buchbranche um Google Books hat der Internet-Konzern erneut einen Erfolg vor Gericht errungen. Ein US-Berufungsgericht bestätigte ein Urteil, laut dem Google digitalisierte Bücher online durchsuchbar machen darf.
Von Rita Deutschbein mit Material von dpa

Google Books: Google gewinnt vor Gericht erneut gegen Autoren Google gewinnt vor Gericht erneut gegen Autoren
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Google hat in dem Dauer-Streit mit der amerikanischen Buchbranche über die Digitalisierung von Millionen Büchern einen weiteren Erfolg vor Gericht errungen. Ein US-Berufungsgericht bestätigte ein fast zwei Jahre altes Urteil vom November 2013, laut dem der Internet-Konzern digitalisierte Bücher im Internet durchsuchbar machen darf.

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Bereits 2013 wies ein Richter eines New Yorker Bezirksgerichtes die Klage der US-Autorenvereinigung ab, die in der Digitalisierung der Werke einen Bruch des Copyrights sah. Die Kläger befürchteten, dass Googles Suchfunktion innerhalb der Werke die Verkäufe drücken könnte.

Autorenvereinigung will vors Oberste Gericht

Die Autoren wollen gegen die aktuelle Entscheidung des Berufungsgerichtes vorgehen und kündigten an, den Fall nun vor das Oberste Gericht zu bringen, so ein Vertreter der New York Times.

In der aktuellen Verhandlung erklärte das Berufungsgericht sein Urteil damit, dass der Google-Service dem Wandel diene und nur kleine Text-Fragmente angezeigt würden. Dabei stützte sich das Gericht auf die im US-Recht gängige Norm des "fair use", der "angemessenen Verwendung". Google Books kopiere die Werke nicht, es habe etwas Neues erschaffen. Am Berufungsgericht traten auch mehrere Verlage und ein amerikanischer Verlegerverband als Kläger auf.

Mehr als 20 Millionen gescannte Bücher

Der Konzern hatte 2004 damit begonnen, im Dienst Google Books Millionen Bücher einzuscannen, um sie online durchsuchbar zu machen. Ein Jahr später reichte eine Gruppe aus US-Autoren und Verlage Klage gegen Google Books ein. 2011 scheiterte ein Vergleich zwischen den Parteien am Veto des Richters, der durch den Kompromissvorschlag den Wettbewerb gefährdet sah. 2012 legte Google den Streit mit den Verlagen bei, die Autoren hielten hingegen weiter an ihrer Klage fest. In Gerichtsunterlagen zu dem Prozess von 2013 hatte es geheißen, es seien mehr als 20 Millionen Werke digitalisiert worden.

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