Google: Kartellamt soll über Lizenzzahlungen entscheiden
Im Streit mit einigen Verlagen wendet Google sich an das Bundeskartellamt
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Google drängt das Bundeskartellamt, den Kartellstreit
mit einigen deutschen Verlagen um das Leistungsschutzrecht
abschließend zu klären. In einem Brief an das Bundeskartellamt, über
den zuerst die Frankfurter Allgemeine Zeitung berichtet hat,
bittet
der Konzern das Kartellamt um die Feststellung, dass die Behörde in
der Auseinandersetzung mit diesen Verlagen nicht tätig wird. Voran ging ein
Schreiben des Bundeskartellamtes vom 11. August.
Die Verwertungsgesellschaft VG Media [Link entfernt] sowie Verlage wie Axel Springer, Burda, Funke, Madsack und M. DuMont Schauberg hatten Google immer wieder vorgeworfen, in der Abwehr von Lizenzzahlungen seine dominante Stellung auf dem deutschen Markt zu missbrauchen.
Verlage fordern Geld von Google
Im Streit mit einigen Verlagen wendet Google sich an das Bundeskartellamt
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In der Kontroverse geht es um den Versuch einiger Verlage in
Deutschland, Geld von Google für die Darstellung von Verlagsinhalten
zu erhalten. Dazu dient das Leistungsschutzrecht, das Lizenzgebühren
für die Verwertung von Verlagsinhalten erlaubt. Allerdings sind
kleine Textteile weiterhin kostenfrei nutzbar.
Nachdem die Verlagshäuser ihre Forderungen über die Verwertungsgesellschaft VG Media gestellt hatten, reagierte Google mit einer Verkürzung der Vorschau-Inhalte. Vom 23. Oktober an sollen von Angeboten wie bild.de oder waz.de bei Google-Suchanfragen nur noch Überschriften zu sehen sein.
Medienportale aus anderen Verlagen wie spiegel.de, faz.net, zeit.de oder sueddeutsche.de werden dagegen weiter mit Vorschaubildern (Thumbnails) und Textanrissen (Snippets) erscheinen. Google bestätigte die Existenz seines neuen Briefes. "Das Bundeskartellamt hat wiederholt öffentlich erklärt, dass es ein kartellrechtliches Vorgehen gegen Google beim Leistungsschutzrecht für nicht erforderlich hält. Die VG Media erweckt jedoch weiterhin den gegenteiligen Eindruck", sagte ein Sprecher des Unternehmens. "Wir haben deshalb beim Bundeskartellamt beantragt, seine Entscheidung nun auch formal zu treffen."
Was der Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) zu diesem Streit sagt, haben wir in einer gesonderten Meldung für Sie zusammengefasst.