Kauf von Gutscheincodes birgt Gefahren
Zur Weihnachtszeit sind Gutscheincodes ein beliebter Geschenktipp. Doch die Codes erfreuen sich auch bei Kriminellen großer Beliebtheit, wie aus einem aktuellen Artikel der c't hervorgeht. Demnach können Gutscheine den Beschenkten in einigen Fällen eher Kummer statt Freude bereiten. Dies sei immer dann der Fall, wenn sich ein Krimineller einen Code unter den Nagel gerissen habe.
Wenn der leergeräumte Gutscheincode von dem Beschenkten eingelöst wird, weist der Händler den Nutzer darauf hin, dass dieser bereits verwendet wurde. Laut Informationen der c't seien betroffene Kunden dann auf die Kulanz der Anbieter angewiesen, wobei sich diese in vielen Fällen "nicht sehr entgegenkommend" zeigen würden. Im schlimmsten Fall würde der Betroffene sogar beschuldigt, den Gutschein geklaut zu haben, wenn die Aktivierung an der Kasse vergessen wurde. Der Grund: Der nicht aktivierte Gutschein sei von einem gestohlenen nicht zu unterscheiden. Dann wäre der Nutzer in der Beweispflicht und müsste anhand des Kaufbelegs einen Nachweis erbringen.
Bereits in der Ursprungsnews sind wir auf die Gefahren beim Kauf von Gutschein-Codes eingegangen.