Datenschutz

Handydatenerfassung in Dresden hat juristisches Nachspiel

Abgeordnete und Journalisten legen Beschwerde ein
Von dapd / dpa / Susanne Kirchhoff

Die massenhafte Erfassung von Handy-Daten während der Proteste am 19. Februar in Dresden wird ein juristisches Nachspiel haben. Das Bündnis Dresden-Nazifrei forderte gestern in Berlin alle Betroffenen auf, bei der Staatsanwaltschaft Dresden Auskunft über ihre gespeicherten Daten einzuholen, und eine rechtliche Prüfung beim zuständigen Amtsgericht zu beantragen. Abgeordnete der Grünen im sächsischen Landtag sowie Journalisten der Berliner Tageszeitung "taz" legten Beschwerde gegen die Datenerfassung ein. Es zeigt sich, dass die Ermittler die Funkzellenauswertung bereits seit vielen Jahren als Fahndungsinstrument bundesweit einsetzen. beschwerde vor Gericht eingelegt Die massenhafte Erfassung von Handydaten während der Proteste am 19. Februar in Dresden wird ein juristisches Nachspiel haben.
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Sächsischer Innenminister: Datenerfassung sei verhältnismäßig gewesen

Heute haben die sächsichen Behörden zugegeben, dass es bei der massenhaften Auswertung von Handydaten zur Aufklärung schwerer Straftaten bei den Protesten gegen Nazis in Dresden Fehler gegeben hat, allerdings angeblich nur bei einem äußerst geringen Teil der Datensätze.

In 45 Fällen übergaben Ermittler Daten zu Unrecht an die Staatsanwaltschaft zur weiteren Strafverfolgung, wie aus einem heute in Dresden vorgelegten Bericht von Innen- sowie Justizministerium hervorgeht. Das sei zu spät korrigiert worden, monierte Tillich nach Angaben seines Sprechers. Insgesamt aber sei die Auswertung von mehr als einer Million Daten angesichts der Übergriffe bei der Demonstration am 19. Februar verhältnismäßig gewesen, sagte Innenminister Markus Ulbig (CDU).

Beschwerden gegen Handy-Datenerfassung bei Staatsanwaltschaft eingereicht

Betroffene Demonstranten ergreifen hingegen juristische Mittel gegen die Datenauswertung. Prominente Mitglieder des Bündnisses Dresden-Nazifrei kündigten an, bis in die obersten Gerichtsinstanzen zu gehen. Die Erfassung von Daten friedlicher Demonstranten und unbeteiligter Anwohner führe nicht zu Ermittlungserfolgen, sagte der thüringische Fraktionsvorsitzende der Linken, Bodo Ramelow, zu Begründung.

Jenas Oberbürgermeister Albrecht Schröter (SPD) warf den Ordnungsorganen vor, die Methode lediglich zur Abschreckung potenzieller Demonstranten zu nutzen. Es werde aber nicht gelingen, die Netzwerke gegen Rechts zu schwächen. Ver.di-Jugendsekretär Ringo Bischoff sagte, die Methode greife tief in Privatsphäre und Pressefreiheit von Demonstranten ein und zeige die Ohnmacht von Sicherheitskräften bei über Internet und Handy koordinierten Protestaktionen.

Beschwerde beim Amtsgericht Dresden legten die sächsischen Grünen-Landtagsabgeordneten Eva Jähnigen, Miro Jennerjahn und Johannes Lichdi ein. Die Staatsanwaltschaft habe Jähnigen und Lichdi mitgeteilt, dass gegen sie ein Strafverfahren wegen "grober Störung einer Versammlung" eingeleitet worden sei, erklärten die Grünen. Da in zahlreichen Ermittlungsakten wegen Verstößen gegen das Versammlungsgesetz Funkzellenauswertungen enthalten seien, dürften auch die Handys der Abgeordneten erfasst worden sein, hieß es weiter.

Lesen Sie auf der nächsten Seite, wie häufig die Handy-Datenerfassung in Deutschland regelmäßig eingesetzt wird und welche Maßnahmen Kritiker dagegen unternehmen wollen.

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