Urheberrecht

Panoramafreiheit: Gefahr für Foto-Freunde oder Panikmache?

Das EU-Parlament arbeitet an einer Reform des Urheber­rechts mit noch nicht absehbaren Folgen für die Internet­nutzung. Wer in Zukunft ein Foto von einem Kunst­werk oder einem Gebäude im Netz veröffentlicht, könnte Post vom Anwalt bekommen. Doch ist die Gefahr wirklich so groß?
Von / Rita Deutschbein

Panoramafreiheit: Gefahr für Foto-Freunde oder Panikmache? Debatte um Panoramafreiheit
Copyright: Bevalde via Wikipedia Commons
In der Presse wird derzeit ein schwarzes Bild gemalt: Ein Besuch in Frankfurt am Main, schnell mal ein Selfie vor der neuen Europäischen Zentralbank (EZB) gemacht und bei Facebook hochgeladen. Was heute eine Selbstverständlichkeit ist, könnte schon bald schwere Folgen haben. Denn Social-Network-User und Webseitenbesitzer, so wird gesagt, könnten wegen solcher Fotos Post vom Anwalt bekommen, in diesem Fall von der EZB als Bauherr und Inhaber oder den Architekten von Coop Himmelb(l)au.

Panoramafreiheit: Gefahr für Foto-Freunde oder Panikmache? Debatte um Panoramafreiheit
Copyright: Bevalde via Wikipedia Commons
Hintergrund: Im EU-Parlament wird derzeit über eine Anpassung des Urheberrechts diskutiert, die für die gesamte Internet-Nutzung noch nicht absehbare Folgen haben könnte. Fotos, auf denen Gebäude oder Kunstwerke zu sehen sind, sollen demnach nur noch mit Genehmigung der Rechteinhaber kommerziell genutzt werden dürfen. Ein gefundenes Fressen für Abmahnanwälte, befürchtet die Netzgemeinde.

Bisher begrenzt das Urheberrecht der Architekten und Künstler die sogenannte "Panoramafreiheit". Laut dieser Regelung, die in fast allen europäischen Staaten gilt ist es zulässig, "Werke, die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden" abzubilden und diese Aufnahmen auch öffentlich wiederzugeben. Wer also die EZB von der Straße oder vom Mainufer aus fotografiert und das Foto ins Netz stellt, hat aktuell nichts zu befürchten.

User erlauben Facebook die kommerzielle Nutzung ihrer Fotos

Im EU-Parlament wird aber derzeit über einen Änderungsvorschlag diskutiert. Laut diesem Bericht soll künftig die kommerzielle Nutzung von Fotos, auf denen Bauwerke im öffentlichen Raum zu sehen sind, nur noch erlaubt sein, wenn der oder die Inhaber der Rechte ihre Zustimmung geben. Das wären Architekten und Eigentümer, aber auch Künstler. Zwar ist es dann noch erlaubt Fotos von Bauwerken oder Kunstwerken fürs eigene Fotoalbum oder den privaten USB-Stick zu schießen. Für eine Veröffentlichung im Netz müsste man jedoch vorher die Erlaubnis einholen. Das schließt beispielsweise auch Facebook ein. Denn laut der AGB des sozialen Netzwerkes räumt der Nutzer das Recht zur kommerziellen Nutzung ein (Abschnitt 9.1 der Nutzungsbedingungen). Auch viele private Webauftritte könnten betroffen sein, etwa wenn sie Werbebanner oder einen Button des Micropayment-Dienstes Flattr besitzen.

Dennoch sollte alles nicht so heiß gegessen werden wie es gekocht wird. Denn laut der Kanzlei Rasch Rechtsanwälte [Link entfernt] stellt sich der Sachverhalt nicht so eindeutig dar. Laut den Anwälten handelt es sich bei dem Hochladen von privaten Urlaubsfotos- und Videos auf Facebook nicht um eine gewerbliche Nutzung des privaten Nutzers. Auch dann nicht, wenn die Plattform, auf der die Bilder veröffentlicht werden, kommerzielle Interessen verfolgt und unabhängig davon, ob die Nutzungsbedingungen bei Facebook und Co. eine solche Rechtsübertragung zur kommerziellen Nutzung der Fotos vorsehen. Lediglich der Betreiber der Plattform der sich später eines solchen Fotos zu gewerblichen Zwecken bedient, wäre von einer solchen Einschränkung der Panoramafreiheit betroffen, so die Anwälte.

Die Initiative um die Anpassung des Urheberrechts geht vom liberalen Mitglied des Europaparlaments Jean-Marie Cavada aus. Er fordert in einem Änderungsantrag für einen Bericht zum EU-Urheberrecht, dass die "gewerbliche Nutzung von Fotografien, Videomaterial oder anderen Abbildungen von Werken, die dauerhaft an physischen öffentlichen Orten platziert sind, immer an die vorherige Einwilligung der Urheber oder sonstigen Bevollmächtigten geknüpft sein sollte." Mit den Stimmen der Christdemokraten und Sozialdemokraten ist der Änderungsantrag bereits angenommen worden, in der kommenden Woche Donnerstag, 9. Juli, stimmt das Europaparlament über den Bericht ab.

Jeder Urheber darf selbst entscheiden, ob er anderen das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung oder der öffentlichen Wiedergabe seines Werkes erlaubt. Dies gilt für schriftliche Werke ebenso wie für gemalte Bilder oder Fotos, aber auch für jedwede andere Design-Vorlagen - also auch Bauwerke. Allerdings läuft diese gesetzliche Schutzfrist in Form des Urheberrechts 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers aus, ist für alte Gebäude also kaum von Belang.

Petition im Internet

Es ist nicht verwunderlich, dass der Vorstoß des EU-Parlaments für einen Aufschrei der Netzgemeinde gesorgt hat. Auf der Plattform change.org gibt es inzwischen eine Petition, die innerhalb kürzester Zeit knapp 45 000 Unterzeichner fand. "Die Freiheit, Fotos auf öffentlichen Plätzen zu machen, wird attackiert", schreibt Initiator Nico Trinkhaus.

Der Bayerische Rundfunk (BR) besänftigt jedoch in einem Bericht die Netzaktivisten. Noch sei alles eine Vorstufe des Gesetz­gebungs­verfahrens. Erst wenn das Europäische Parlament gemeinsam mit dem Rat der EU wirklich eine Richtlinie mit dem gleichen Inhalt erlässt, sei das Thema "handfest". Die Bundesrepublik müsste diese Richtlinie dann auch noch in deutsches Recht "übersetzen", erst dann wären Bürger hierzulande direkt betroffen. Bis dahin könne noch einiges passieren. In jedem Fall brauche sich in diesem Sommerurlaub noch niemand Gedanken darüber machen, welche Fotos er im Netz oder auf sozialen Netzwerken veröffentlichen darf und welche nicht.

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