Umstellung

Kunden-Fall zur Netz-Umstellung bei KDG: Keine gute Alternative?

Kabel Deutschland wird künftig auf das Mobilfunknetz von Vodafone statt o2 bei seinen Mobilfunk-Tarifen setzen. Doch die Angebote, die manch ein Kunde erhält, sind alles andere als zufriedenstellend, wie wir anhand eines Kunden-Falls zeigen.
Von Marleen Frontzeck-Hornke

Kabel Deutschland wird zum 30. April die Partnerschaft mit o2 beenden und künftig das Mobilfunk-Netz von Vodafone für seine Handy-Tarife nutzen. Darüber werden die betroffenen Kunden derzeit schriftlich darüber informiert. Wir zeigen Ihnen an Hand eines Kunden-Falls, welche Alternativen das Unternehmen dem Kunden gibt sowie ob die Benachrichtigung auch rechtzeitig kam.

In unserem aktuellen Kunden-Fall handelt es sich um einen mobilen Daten-Tarif-Vertrag aus dem Jahr 2009 in Form einer Tages-Flatrate, die derzeit regulär mit 2,49 Euro pro Tag zu Buche schlägt, ein ungedrosseltes Datenvolumen von 1 GB je Tag beinhaltet und keine feste Mindestvertragslaufzeit hat. Zum Einführungspreis konnte die Offerte allerdings für dauerhaft 1,99 Euro pro Tag gebucht werden. Die Drosselung der mobilen Daten greift erst ab 10 GB pro Monat. Die Übertragungsgeschwindigkeit wird dann auf maximal 64 kBit/s im Downstream begrenzt. Während die maximale Donwstream-Geschwindigkeit damals 3,6 MBit/s betragen hat, kann aktuell mit bis zu 7,2 MBit/s im Downstream im Internet gesurft werden. Die Upstream-Performance ist mit bis zu 384 kBit/s gleich geblieben.

Keine gute Alternative für unseren Kunden-Fall?

Der Vertrag für die Nutzung des mobilen Internets ist mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende kündbar. Dies bedeutet, in unserem Beispiel kann Kabel Deutschland und Vodafone nicht vorgeworfen werden, dass die Kunden nicht rechtzeitig informiert wurden. Dennoch ist anscheinend in puncto Tarif-Alternative etwas schief gegangen, denn der Kabelnetzbetreiber hat dem Kunden im Schriftstück eine Alternative angeboten, die überhaupt nicht dem Nutzungsverhalten bzw. dem bestehenden Daten-Tarif entspricht und das Angebot ist an sich direkt bei Vodafone im Rahmen einer Aktion auch noch günstiger zu haben. Bisher konnte der Kunde bei Bedarf eine Tages-Flat buchen und es sind für ihn ansonsten keine monatlichen Kosten entstanden. An die alternative Offerte wäre der Kunde über 24 Monate gebunden und er muss jeden Monat einen festen Betrag zahlen. KDG-Angebot in der Infopost
Bild: teltarif.de
Konkret handelt es sich dabei um den Daten-Tarif DataGo S, der im Bundle mit dem Vodafone Smart Tab 4G für monatlich 19,99 Euro angeboten wird. Dem Kunden steht in diesem Tarif ein ungedrosseltes Datenvolumen von 1 GB pro Monat zur Verfügung. Die Übertragungsgeschwindigkeit beträgt bis zu 21,6 MBit/s im Downstream via LTE. Ist das Daten-Kontingent vorzeitig aufgebraucht, dann wird die Performance für den Rest des Monats auf maximal 64 kBit/s im Downstream begrenzt. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt zwei Jahre. Das über Kabel Deutschland angebotene Paket ist auch direkt bei Vodafone erhältlich, mit einem relevanten Unterschied: So kann der Kunde nochmals im Rahmen einer Online-Aktion monatlich 2,50 Euro sparen und muss nur 17,49 Euro pro Monat bezahlen. Für die Einrichtung fallen einmalig 29,99 Euro bzw. für die Hardware einmalig 1 Euro an.

Keine Lösung für unseren Kunden-Fall

Auch wenn Kabel Deutschland uns in einer Stellungnahme gesagt hat, dass man noch mit weiteren Angeboten auf den Kunden zukommen will, ist diese Infopost samt Alternative zum bestehenden Daten-Tarif für unseren Kunden-Fall keine Lösung, wie dieser uns auf Nachfrage bestätigt hat, da er die bisherige Tagesflat nur ein bis vier Mal pro Monat in Anspruch genommen hat. Zumal es das gleiche Hardware-Tarif-Bundle direkt über Vodafone noch günstiger gibt. Er will jetzt die noch kommenden Angebote abwarten und wir werden entsprechend darüber berichten, sobald sich etwas bewegt. Einen konkreten Zeitplan für die Übergangsphase sowie zu den weiteren Konditionen der alternativen Tarife im Vodafone-Netz wollte/konnte uns Kabel Deutschland zu diesem Zeitpunkt noch nichts sagen.

Wir haben in einem weiteren Artikel einen Rechtsanwalt dazu befragt, wie sich die betroffenen Kunden verhalten bzw. auf das Ankündigungsschreiben reagieren sollten.

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