Beratung

Mobilfunknetz-Wechsel bei KDG: Das rät ein Rechtsanwalt betroffenen Kunden

Kabel Deutschland will den Kooperationsvertrag mit o2 zum 30. April beenden und verschickt derzeit Infopost an Kunden seiner Mobilfunk-Tarife. Wir haben einen Rechtsanwalt gefragt, wie sich die Betroffene verhalten sollen und was dieser aus rechtlicher Sicht rät.
Von Marleen Frontzeck-Hornke

Das rät ein Rechtsanwalt betroffenen KDG-Kunden Das rät ein Rechtsanwalt betroffenen KDG-Kunden
Bild: dpa, o2, Montage: teltarif.de
Bisher hat Kabel Deutschland seine zusätzlichen Mobilfunk-Tarif über das Netz von o2 angeboten. Wie berichtet, wird der Kooperationsvertrag mit o2 zum 30. April enden und der Kabelnetzbetreiber wird künftig das Vodafone-Netz für seine Mobilfunk-Angeboten verwenden. Laut dem Statement von Kabel Deutschland soll es im Rahmen der Umstellung nach dem 30. April einen Übergangszeitraum geben, in dem die Kunden "weiterhin wie gewohnt telefonieren und die Mobilfunkleistungen nutzen" können. Wie lange dieser dauert wollte uns Kabel Deutschland noch nicht mitteilen.

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Bild: dpa, o2, Montage: teltarif.de
Derzeit werden die betroffenen Kunden über den Vorgang schriftlich unterrichtet. In diesem wird dem Kunden unter anderem ein neues Angebot unterbreitet, das der Kunde abschließen kann. Dabei muss allerdings von Fall zu Fall genau unterschieden werden, ob es sich bei dem angeboten Tarif um eine wirkliche Alternative handelt und diese auch dem Nutzungsverhalten entspricht. Kunden sollten sich derzeit nicht von der Infopost verunsichern lassen und den nächstbesseren Tarif nehmen, der Ihnen über die Hotline angeboten wird. Denn die Kunden werden in dem Anschreiben darüber informiert, wie diese sich am besten beraten lassen können: "Wir haben für Sie aus diesem Anlass eine spezielle, kostenlose Beratungs-Hotline eingerichtet, über die Sie uns ab sofort erreichen: 08002030306. Rufen Sie uns bitte bis spätestens 31. März an. Ihr persönlicher Ansprechpartner steht Ihnen täglich von 7:30 bis 22 Uhr zur Verfügung."

Zudem hat der Betroffene auch noch etwas Zeit, um sich auch bei der Konkurrenz nach einer angemessenen und preiswerten Tarif-Alternative umzuschauen. An dieser Stelle empfehlen wir Ihnen unseren Handy-Vertragsrechner.

Rechtsanwalt Böse: Infopost ist noch kein Kündigungsschreiben

Doch wie sollen sich Kunden nach dem Anschreiben nun aus rechtlicher Sicht verhalten und kann Kabel Deutschland eine Zwangskündigung durchführen? Wir haben bei dem Rechtsanwalt Matthias Böse von der Kanzlei Dr. Rudel, Schäfer & Partner nachgefragt, was er den Betroffenen rät. Der Rechtsanwalt Böse sagt: "Verträge können - sollten diese eine Mindestvertragslaufzeit aufweisen - auch durch Kabel Deutschland nicht einfach vorzeitig beendet werden. Das Schreiben stellt zudem keine Kündigung dar. Wer auf ein anderes Produkt setzen möchte, wird jedoch nach den bisherigen Informationen bei Kabel Deutschland einen neuen Vertrag (dann vermutlich mit neuer Mindestvertragslaufzeit) abschließen können."

Weiterhin rät der Rechtsanwalt den betroffen Kunden: "Kunden, die mit Drittangeboten nicht behelligt werden wollen, sollten Kabel Deutschland mitteilen, dass sie keine Nutzung Ihrer Daten zu Werbezwecken wünschen. Eine Kündigung - möglicherweise verbunden mit einem neuen Angebot - wäre dann zwar noch möglich, weitere rechtlich belanglose Schreiben sollten dem Kunden dann aber nicht mehr übersendet werden."

Bisher scheint Kabel Deutschland den Statements in diesem Bericht zufolge derzeit noch keinen konkreten Plan zu haben, was nun eigentlich mit den Bestandskunden passieren soll. Wir werden an dem Thema dran bleiben und Sie über aktuelle Neuigkeiten informieren.

Die Angebote, die manch ein Kunde von Kabel Deutschland erhält sind alles andere als zufriedenstellend, wie wir anhand eines Kunden-Falls zeigen.

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