Warnung

Verbraucherschützer warnen vor 3D Secure bei Kreditkarten

Denn das neue Sicherheitsverfahren bedeute ein Haftungsrisiko für den Kunden
Von Marc Kessler

3D-Secure-Verfahren MasterCard SecureCode und Verified by Visa: Die Verbraucherschützer raten von der Nutzung ab
Montage: teltarif.de / Fotos: Visa, MasterCard
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen warnt vor dem Einsatz von Kreditkarten, die das sogenannte "3D-Secure-Verfahren" einsetzen. Bei Visa nennt sich das Sicherheitsverfahren "Verified by Visa", bei Mastercard "MasterCard SecureCode". Die wichtigste Befürchtung der Verbraucherschützer: Kunden drohen finanzielle Nachteile, wenn ihre Kreditkarte trotz des neuen Sicherheitsverfahrens missbraucht wird.

3D-Secure-Verfahren MasterCard SecureCode und Verified by Visa: Die Verbraucherschützer raten von der Nutzung ab
Montage: teltarif.de / Fotos: Visa, MasterCard
Eigentlich soll das neue Sicherheitsverfahren das Online-Shopping sicherer machen. Besteller müssen dazu während des Bezahlvorgangs eine Geheimnummer vergeben, die künftig bei jeder Online-Transaktion abgefragt wird. Das Problem: Auch die Geheimnummer kann bei der Eingabe durch den Nutzer am heimischen Rechner durch entsprechende Schadprogramme abgefangen und anschließend für Missbrauchszwecke eingesetzt werden.

Das Problem: Der "Anscheinsbeweis"

Im Gegensatz zu bislang, wo Kunden nicht damit rechnen mussten, bei Missbrauch von der Bank haftbar gemacht zu werden und notfalls auf dem Schaden sitzen zu bleiben, sieht das beim 3D-Secure-Verfahren anders aus: Hier könnten sich, so die Verbraucherzentrale, die Banken auf den sogenannten "Anscheinsbeweis" stützen. Dabei wird angenommen, dass der Missbrauch den Grund darin hatte, dass der Kunde fahrlässig mit der vergebenen Geheimzahl umgegangen ist. Wenn der Nutzer keine konkrete Manipulation nachweisen könne, drohe ihm die Kostenfalle.

Stiftung Warentest vertraut Zusicherung der Banken

Auch die Stiftung Warentest hatte Anfang Mai vor dem Einsatz des Verfahrens gewarnt und das Fazit gezogen: "So lange Banken glauben, ihnen steht bei Missbrauch von Kreditkarten mit 'SecureCode' und 'Verified by Visa' eine Beweiserleichterung zu, sollten Kreditkarteninhaber beide Verfahren meiden." Wenige Tage später lenkten die Kreditinstitute ein und sicherten zu, Kunden könnten Zahlungen, die sie nicht veranlasst hätten, wie auch zuvor melden und müssten nicht zahlen, wenn ihnen kein Verschulden nachzuweisen sei. Daraufhin revidierte die Stiftung Warentest ihre Einschätzung und riet: "Machen Sie mit!".

Verbraucherschützen raten weiter zum Verzicht

Dazu rät die Verbraucherzentrale NRW indes nicht: Zwar hätten die Banken erklärt, sich nicht auf den - für den Kunden nachteiligen - Anscheinsbeweis stützen zu wollen, würden sich in der Praxis aber nicht immer an diese Zusicherung halten. Daher sollten Kunden so lange auf den Einsatz des Verfahrens verzichten, "bis sämtliche Zweifel an der Sicherheit des Systems und der Haftungsfrage ausgeräumt sind".

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