Verbraucherschützer warnen vor 3D Secure bei Kreditkarten
MasterCard SecureCode und Verified by Visa: Die Verbraucherschützer raten von der Nutzung ab
Montage: teltarif.de / Fotos: Visa, MasterCard
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen warnt
vor dem Einsatz von Kreditkarten, die das sogenannte "3D-Secure-Verfahren" einsetzen. Bei Visa nennt
sich das Sicherheitsverfahren "Verified by Visa", bei Mastercard "MasterCard SecureCode". Die
wichtigste Befürchtung der Verbraucherschützer: Kunden drohen finanzielle Nachteile, wenn ihre
Kreditkarte trotz des neuen Sicherheitsverfahrens missbraucht wird.
MasterCard SecureCode und Verified by Visa: Die Verbraucherschützer raten von der Nutzung ab
Montage: teltarif.de / Fotos: Visa, MasterCard
Eigentlich soll das neue Sicherheitsverfahren das Online-Shopping sicherer machen. Besteller
müssen dazu während des Bezahlvorgangs eine Geheimnummer vergeben, die künftig bei jeder
Online-Transaktion abgefragt wird. Das Problem: Auch die Geheimnummer kann bei der Eingabe durch den
Nutzer am heimischen Rechner durch entsprechende Schadprogramme abgefangen und anschließend für
Missbrauchszwecke eingesetzt werden.
Das Problem: Der "Anscheinsbeweis"
Im Gegensatz zu bislang, wo Kunden nicht damit rechnen mussten, bei Missbrauch von der Bank haftbar gemacht zu werden und notfalls auf dem Schaden sitzen zu bleiben, sieht das beim 3D-Secure-Verfahren anders aus: Hier könnten sich, so die Verbraucherzentrale, die Banken auf den sogenannten "Anscheinsbeweis" stützen. Dabei wird angenommen, dass der Missbrauch den Grund darin hatte, dass der Kunde fahrlässig mit der vergebenen Geheimzahl umgegangen ist. Wenn der Nutzer keine konkrete Manipulation nachweisen könne, drohe ihm die Kostenfalle.
Stiftung Warentest vertraut Zusicherung der Banken
Auch die Stiftung Warentest hatte Anfang Mai vor dem Einsatz des Verfahrens gewarnt und das Fazit gezogen: "So lange Banken glauben, ihnen steht bei Missbrauch von Kreditkarten mit 'SecureCode' und 'Verified by Visa' eine Beweiserleichterung zu, sollten Kreditkarteninhaber beide Verfahren meiden." Wenige Tage später lenkten die Kreditinstitute ein und sicherten zu, Kunden könnten Zahlungen, die sie nicht veranlasst hätten, wie auch zuvor melden und müssten nicht zahlen, wenn ihnen kein Verschulden nachzuweisen sei. Daraufhin revidierte die Stiftung Warentest ihre Einschätzung und riet: "Machen Sie mit!".
Verbraucherschützen raten weiter zum Verzicht
Dazu rät die Verbraucherzentrale NRW indes nicht: Zwar hätten die Banken erklärt, sich nicht auf den - für den Kunden nachteiligen - Anscheinsbeweis stützen zu wollen, würden sich in der Praxis aber nicht immer an diese Zusicherung halten. Daher sollten Kunden so lange auf den Einsatz des Verfahrens verzichten, "bis sämtliche Zweifel an der Sicherheit des Systems und der Haftungsfrage ausgeräumt sind".