Preiserhöhung

Fast 100 Euro monatlich: Darum wird die o2-Flatrate so teuer

o2 erhöht die Grund­gebühr für seine echte Mobil­funk-Flat­rate dras­tisch. Wir haben bei der Telefónica-Pres­sestelle nach den Gründen für die Verschlech­terung nach­gefragt.
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Hintergründe zur o2-Preiserhöhung Hintergründe zur o2-Preiserhöhung
Fotos: o2/teltarif.de, Montage: teltarif.de
Wie berichtet hat o2 eine dras­tische Preis­erhö­hung für seine echte Mobil­funk-Flat­rate ange­kün­digt. Inter­essenten, die sich an 5. Juli für den Tarif o2 Mobile Unli­mited Max entscheiden, zahlen dafür stolze 99,99 Euro pro Monat. Derzeit ist der Vertrag mit den glei­chen Inklu­siv­leis­tungen schon für 62,99 Euro zu bekommen. Anders als bei früheren Preis­erhö­hungen von o2 werden bei der echten Flat­rate die Kosten erhöht, ohne dass die Kunden zusätz­liche Leis­tungen bekommen.

Doch wie kommt es zu dieser deut­lichen Verteue­rung? Dazu sagt die Telefónica-Pres­sestelle auf Anfrage von teltarif.de: "Aufgrund der Netz­ver­bes­serungen im letzten Jahr halten wir den neuen Preis für einen unbe­grenzten Daten­ver­brauch im sehr guten Netz für ange­messen. Für preis­sen­sible Kunden­gruppen und für unseren Bestand haben wir zum Beispiel mit dem Kombi-Vorteil weiterhin sehr gute Ange­bote, die alle Bedürf­nisse decken."

Die Pres­sestelle des in München ansäs­sigen Tele­kom­muni­kati­ons­kon­zerns räumt aber auch ein, dass die Preis­erhö­hung mit dem Nutzungs­ver­halten der Kunden zusam­men­hängen könnte: "In der Tat haben Kunden, die statio­näre Tarife nutzen, einen deut­lich höheren Verbrauch, und wir können recht­lich nicht zwischen den beiden unter­scheiden."

Router­frei­heit kann zum Nach­teil werden

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Fotos: o2/teltarif.de, Montage: teltarif.de
Anders ausge­drückt: Ein für die Smart­phone- und Tablet-Nutzung kalku­lierter Flat­rate-Tarif kann aufgrund der Router­frei­heit auch in einer AVM FRITZ!Box­6850 5G oder einem Netgear Night­hawk M6 genutzt werden (um nur zwei Beispiele zu nennen), um anstelle eines DSL-, Kabel oder Glas­faser-Anschlusses den heimi­schen Internet-Zugang herzu­stellen. Der Netz­betreiber hat keine recht­liche Hand­habe, gegen diese Praxis vorzu­gehen.

Am Smart-TV im Wohn­zimmer ist Strea­ming in 4K-Qualität Stan­dard. Über das WLAN-Radio oder den Smart Speaker läuft unter Umständen immer ein Webradio-Programm oder Musik­strea­ming-Dienst mit. Nebenbei fallen Windows-Updates an oder man tauscht mit Freunden und Bekannten Urlaubs­filme und andere Dateien aus. Dabei werden wesent­lich mehr Daten als bei der rein mobilen Nutzung über­tragen.

Die Telefónica-Pres­sestelle sagt: "Wir kalku­lieren unsere Tarife auf Basis von Wirt­schaft­lich­keit und Renta­bilität." Das ist aus Kunden­sicht uner­freu­lich, aus Anbie­ter­sicht aber durchaus nach­voll­ziehbar. Und wenn sich aufgrund der Router­frei­heit die Voraus­set­zungen geän­dert haben, muss der Anbieter ggf. neu kalku­lieren. Das ist unschön, aber allemal besser, als unlieb­samen Kunden ohne Vorwar­nung den Vertrag zu kündigen.

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