o2 führt Quasi-Limit im o2 o ein: Maximal 900 Minuten und 500 SMS
o2 droht o2-o-Vielnutzern mit der Kündigung
Montage: teltarif.de
Der Münchener Mobilfunk-Netzbetreiber o2 hat ein Quasi-Limit für die Nutzung seines
hauseigenen Kosten-Airbag-Tarifs o2 o eingeführt. Demnach behält o2
sich vor, Kunden mit einer monatlichen Nutzung von mehr als 900 innerdeutschen Gesprächsminuten und
mehr als 500 versendeten SMS den Vertrag zu kündigen.
Der von o2 im Mai 2009 als erstem Anbieter überhaupt eingeführte
Kostendeckel namens "Kosten-Airbag" begrenzt den monatlichen Rechnungsbetrag für nationale Gespräche und SMS auf einen Maximalbetrag von 50 Euro (im Rahmen von Online-Rabatten und Sonderaktionen auch auf
bis zu 40 Euro). Dabei bildet das standardmäßige 50-Euro-Limit des Kosten-Airbags gleichermaßen auch
o2 droht o2-o-Vielnutzern mit der Kündigung
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den
monatlich maximal zu bezahlenden Betrag für eine Full-Flatrate für
Gespräche und Kurzmitteilungen in alle Netze.
Mit unbegrenztem Telefonieren und SMS-Versenden ist nach dem Willen von o2 nun aber offenbar Schluss. Wie das Unternehmen im Kundenservice-Bereich seiner Website - offensichtlich schon seit Ende September - kommuniziert, behält man sich - nach vorangegangener Warnung - eine (fristgemäße) Kündigung von Kunden vor, die (weiterhin) eine "unangemessene Nutzung" des o2-o-Tarifs zeigen.
Bei "unangemessener Nutzung" droht o2 mit dem Rauswurf
Bei der Definition von "unangemessen" indes orientiert sich o2 am Normalnutzer-Profil der Stiftung Warentest, nach dem ein Normalnutzer pro Abrechnungszeitraum 90 Standardgesprächsminuten führt und 50 SMS verschickt. Den o2-o-Kunden gesteht o2 das maximal 10-fache Volumen des Stiftung-Warentest-Profils zu. Konkret heißt es bei o2:
"Bei einer über das übliche Maß hinausgehenden, unangemessenen hohen Nutzung der ab 50 Euro
gewährten Flatrate im Tarif o2 o behält sich o2 vor, den Kunden zu informieren und ggf. das
Der Passus zur "unangemessenen Nutzung"
auf der o2-Website
(zum Vergrößern klicken)
Screenshot: teltarif.de
Vertragsverhältnis fristgemäß zu beenden. Von einer unangemessenen hohen Nutzung geht o2 aus, wenn
innerhalb eines Abrechnungszeitraums das 10-fache der normalen Nutzung im Hinblick auf nationale
Standardinlandsgespräche überschritten wird. Laut der Zeitschrift Stiftung Warentest, Ausgabe
September 2009 (Seite 38-41), fallen bei normaler Nutzung 90 Standardgesprächsminuten und
50 SMS pro Abrechnungszeitraum an."
Dabei erscheint das von o2 gesetzte Quasi-Limit - trotz des "10-fachen der normalen Nutzung" nicht gerade üppig gewählt: 900 Minuten entsprechen bei einem Monat mit 30 Tagen gerade einmal 30 Minuten Telefonie am Tag. Und 500 SMS versenden manche Kunden - insbesondere solche aus der jugendlichen Zielgruppe - bereits innerhalb weniger Tage. Angesichts dieser Höchst-Volumina dürfte der o2 o damit für echte Vielnutzer keine attraktive Option mehr sein.
Andere Anbieter drohen erst bei 15 000 Minuten mit Kündigung
Zum Vergleich: Der Anbieter 1&1 definiert für seine vor kurzem eingeführte Mobilfunk-Allnet-Flat eine Grenze von 15 000 Minuten pro Monat ("Bei den Tarifen 1&1 All-Net-Flat & Internet und 1&1 All-Net-Flat & SMS darf 1&1 bei einer Nutzung von mehr als 15 000 Minuten für nationale Standardgespräche im Abrechnungszeitraum das Vertragsverhältnis außerordentlich kündigen") - also mehr als das 15-fache des o2-Limits. Auch bei Vodafone - etwa bei der Full-Flatrate SuperFlat Allnet - heißt es: "Wenn Sie in einem Abrechnungszeitraum bei Abrechnung im 60/1-Takt mehr als 15 000 Minuten für nationale Standardgespräche ins deutsche Vodafone- und Festnetz verbrauchen, dürfen wir das Vertragsverhältnis außerordentlich kündigen."
Update: o2-Statement im Folge-Artikel
teltarif.de liegt mittlerweile ein Statement seitens o2 vor und hat weitere Neuigkeiten in einem Folge-Artikel für Sie zusammengestellt. Lesen Sie mehr in unserem neuen Artikel: Gesprächs- und SMS-Limit beim o2-o-Tarif: o2 rudert zurück.