Dementi

Gesprächs- und SMS-Limit beim o2-o-Tarif: o2 rudert zurück

Passus zur "unangemessenen Nutzung" sollte angeblich nur für Transparenz sorgen
Von Marc Kessler

o2 drohte o2-o-Kunden mit Kündigung o2-Kündigungs-Drohung:
Eigentlich nur eine Transparenz-Maßnahme?
Montage: teltarif.de
teltarif.de berichtete gestern über die - seitens des Mobilfunkbetreibers o2 nicht öffentlich kommunizierte - Einführung eines Quasi-Limits zur Nutzung des Kosten-Airbag-Tarifs o2 o. Hier fand sich im Hilfe-Bereiche der o2-Website ein Passus, der definieren sollte, ab wann ein Kunde wegen "unangemessener Nutzung" gekündigt werden können.

Das Quasi-Limit machte o2 indes am Normaltelefonierer-Profil der Stiftung Warentest fest, nach dem ein Nutzer pro Monat 90 Minuten o2 drohte o2-o-Kunden mit Kündigung o2-Kündigungs-Drohung:
Eigentlich nur eine Transparenz-Maßnahme?
Montage: teltarif.de
telefoniert und 50 SMS versendet. Nach o2-Definition sollte dann eine unangemessene Nutzung vorliegen, wenn Kunden das 10-fache dieser Werte überschritten - also innerdeutsch mehr als 900 Minuten telefonierten beziehungsweise mehr als 500 SMS versendeten. Zunächst, so hieß es in dem Text im Support-Bereich, behalte sich o2 vor, "den Kunden zu informieren". Sofern diese nicht fruchtete, drohte der Münchener Mobilfunker damit, "ggf. das Vertragsverhältnis fristgemäß zu beenden".

Verunsicherung bei den o2-Kunden

Nachdem unser Artikel für viel Aufregung und Verunsicherung bei unseren Lesern - auch in sozialen Netzwerken wie Twitter und Facebook - geführt hatte, reagierte schließlich auch o2 und löschte den besagten Text auf der Website ersatzlos. Per Twitter antwortet der Mobilfunker einem Fragenden: "Das sind nur Richtwerte, die nur für Transparenz sorgen. Unsere o2 o Kunden sind bisher weder abgemahnt noch gekündigt worden."

o2-Passus wurde gelöscht Tabula rasa:
Der Passus wurde von o2 ersatzlos gelöscht
(zum Vergrößern klicken)
Screenshot: teltarif.de
Im o2-eigenen Kunden-Forum [Link entfernt] antworteten die Moderatoren ähnlich, einer verwies zudem auf die Ziffer 5.3d der o2-AGB [Link entfernt] , die auf die aktuelle Problematik aber nicht wirklich passt. Konkret heißt es:

"Der Kunde darf die Leistungen von o2 nicht missbräuchlich nutzen, insbesondere die Mobilfunkdienstleistungen, die ihm unabhängig von einer Abnahmemenge zu einem Pauschalpreis zur Verfügung gestellt wurden (z. B. im Rahmen einer Flatrate) oder die nach Erreichen einer bestimmten Entgeltsumme für einen bestimmten Zeitraum ohne Berechnung verwendet werden können, nicht zur dauerhaften Herstellung von Sprach- oder Datenverbindungen im Sinne einer Standleitung nutzen, bei denen der Anrufer oder der Angerufene aufgrund des Anrufs oder der Dauer des Anrufs Zahlungen oder andere vermögenswerte Gegenleistungen Dritter erhält."

o2-Pressestelle: "Es gibt keine Nutzungseinschränkung"

Auch die o2-Pressestelle meldete sich zwischenzeitlich mit einem Statement bei unserer Redaktion. o2-Pressesprecher Albert Fetsch schreibt: "Es gibt keine Nutzungseinschränkung für o2 o. Der Tarif mit dem Kosten-Airbag bleibt in seinen Bestandteilen unverändert erhalten. Es wurden keine Kunden verwarnt oder gekündigt. Bei den genannten Werten handelte sich um Richtwerte, mit denen wir auf einer FAQ-Seite mehr Transparenz beim Kunden schaffen wollten."

Kommentar: Transparenz geht anders...

Im Fazit bleibt dennoch Unsicherheit: Warum wurde den Kunden mit Kündigung gedroht, wenn die FAQ-Antwort doch lediglich für "mehr Transparenz beim Kunden" sorgen sollte? Und warum kommunizierte o2 überhaupt ein solches Limit, wenn doch eigentlich gar keine Nutzungseinschränkung im o2-o-Tarif existieren soll?

Für wirkliche Aufklärung sorgt das Statement der Pressestelle daher nicht. Nach dem aktuellen Vorgang dürfte es aber zumindest in nächster Zukunft wohl nicht zu einer ähnlichen Limit-Verlautbarung seitens o2 kommen. Die Finger verbrennen möchte man sich so bald sicher nicht noch einmal.

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