Recht

Panoramafreiheit: Ungefragtes Knipsen soll weiterhin erlaubt sein

Das Recht ist auf der Seite der Verbraucher, wenn man sich auf die Stimmungslage der EU-Parlamentskreise stützt. Skulptur-Fotos können wohl auch in Zukunft ohne vorherige Einwilligung geknipst werden.
Von dpa / Daniel Rottinger

Selfie Selfie-Foto vor dem Brandenburger Tor
Bild: dpa
Fotos von öffentlichen Gebäuden können in Deutschland wohl auch künftig ohne besondere Erlaubnis kommerziell genutzt werden. Ein Großteil der Abgeordneten im EU-Parlament sei gegen eine ent­sprechende Änderung des Urheberrechts, hieß es in Brüssel aus Parlamentskreisen.

Selfie Selfie-Foto vor dem Brandenburger Tor
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Die großen Fraktionen hätten sich darauf verständigt. Damit würden sie sich bei der Plenar-Abstimmung am 9. Juli gegen eine anderslautenden Stellungnahme des Rechtsausschusses stellen.

Panoramafreiheit: Regelungen unterscheiden sich derzeit

In dem Gremium hatten Christdemokraten, Sozialdemokraten und Liberale zuvor für eine Reform des Urheberrechts gestimmt. Demnach müsste für die kommerzielle Nutzung von Fotos, etwa von öffentlichen Gebäuden oder Skulpturen, künftig die Einwilligung der Urheber eingeholt werden. Die Regelungen in Europa unterscheiden sich derzeit. In Deutschland darf man Fotos von Gebäuden und öffentlichen Kunstwerken machen und sie frei verwenden, auch für kommerzielle Produkte wie Kalender oder Postkarten. Das nennt sich Panoramafreiheit.

Piratin warnte auch vor möglichen Konsequenzen

Unter anderem der Fotografenverband Freelens hatte sich nach der Ausschuss-Entscheidung alarmiert gezeigt. Die Piraten-Europaabgeordnete Julia Reda, die die Reform des Urheberrechts im Parlament federführend betreut, warnte auch vor Konsequenzen für private Nutzer, die Bilder über Plattformen wie Facebook verbreiten wollen.

Bei der Abstimmung in der kommenden Woche bezieht das Europaparlament Position zur anstehenden Reform des europäischen Urheberrechts. Der eigentliche Vorschlag für ein neues Gesetz (EU-Richtlinie) kommt von der Kommission. Er wird im Herbst erwartet. Darüber verhandeln dann das Parlament und die EU-Staaten, am Ende müssen sich beide einigen.

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