Nachgefragt

Elektro-Märkte: Blockieren Handy-Störsender den Preis-Vergleich?

Media Saturn Holding dementiert Einsatz und BNetzA gibt Rat
Von Marleen Frontzeck-Hornke

Doch ist diese Technik überhaupt möglich? Dieser Frage hat sich ein Spezialist gestellt. Dieser hat RTL einen dieser Störsender gezeigt. Die Geräte sollen sonst zur Terrorabwehr und für die Spionage eingesetzt werden. Im gezeigten Test funktionierte die Störung des Mobilfunknetzes. Es konnten keine Gespräche empfangen bzw. geführt werden. Dies galt auch für den Internet-Zugang und den SMS-Verkehr.

Der Einsatz dieser Störsender ist verboten, da diese den Mobilfunk-Empfang komplett unterbinden können. Wenn ein Notfall eintreten sollte, für den das Smartphone bzw. Handy benötigt wird, kann die Sicherheit gefährdet werden.

Das sagt die Bundesnetzagentur zu den Störsendern

Der Kauf und auch der Betrieb von solchen Störsendern ist für Privatpersonen EU-weit verboten, wie die Bundesnetzagentur auf Anfrage gegenüber teltarif.de äußert: "Wir haben bereits in der Vergangenheit darauf hingewiesen, dass in der EU sowohl der Verkauf als auch die Nutzung von Störsendern, auch Handyblocker oder -jammer genannt, an bzw. durch Privatpersonen verboten sind. Derartige Geräte werden z. B. im Internet angeboten. Obwohl in der Werbung etwas anderes suggeriert wird, sind der Vertrieb und die Verwendung der Geräte durch Privatpersonen in der EU illegal." Gleiches gilt laut Bundesnetzagentur für den Einsatz in Elektro-Märkten.

Weiterhin sagt die BNetzA: "Störsender dienen dazu, die Nutzung der Mobilfunknetze durch Mobiltelefone, Notebooks etc. zu unterbinden. Die Verwendung verursacht nicht nur Unannehmlichkeiten für Nutzer der Mobilfunknetze, sondern kann auch schwerwiegende Folgen für die Sicherheit haben. So werden dadurch auch Notrufe bei der Feuerwehr oder der Polizei blockiert."

Die Bundesnetzagentur geht gegen den Vertrieb und die Nutzung solcher Geräte vor. Beides stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann seitens der Bundesnetzagentur mit erheblichen Geldbußen geahndet werden. Die Geräte können zudem beschlagnahmt werden.

Die Bundesnetzagentur rät dringend von Kauf und Nutzung entsprechender Geräte ab und bittet um Hinweise, falls solche Geräte angeboten oder betrieben werden. Betroffene können sich unter der folgenden Kontaktadresse an die Bundesnetzagentur wenden: 411.postfach2@bnetza.de.

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