Beschlagnahmt

Richter beschlagnahmt Facebook-Account von Angeklagtem

Beschuldigter soll sich auf Facebook mit Mittäter ausgetauscht haben
Von Marc Kessler

Facebook-Beschlagnahme Ein schwäbischer Amtsrichter
beschlagnahmte kurzerhand
das Facebook-Account eines Angeklagten
Bild: Rafa Irusta - Fotolia.com, Facebook; Montage: teltarif.de
Ein Amtsrichter aus dem schwäbischen Reutlingen hat die Beschlag­nahme des Facebook-Accounts eines Beschuldigten angeordnet, nachdem sich dieser mit einem Mittäter auf der Plattform des sozialen Netzwerks ausgetauscht haben soll. Der Angeklagte weigert sich bislang, freiwillig sein Facebook-Account offenzulegen - daraufhin veranlasste der Richter die Beschlagnahme seines Kontos, wie der Reutlinger General-Anzeiger berichtet.

Konkret soll der 20-jährige Angeklagte bei einem Einbruch mitgeholfen haben. Vor dem Einbruch war er Gast im Hause der Opfer und steht im Verdacht, seinem Mittäter den Weg bereitet zu haben, indem er ein Fenster öffnete. Vor dem Einbruch sollen der junge Mann und der spätere Einbrecher per Chat und SMS in Kontakt gestanden haben.

"Habe mir erlaubt, ihren Facebook-Account zu beschlagnahmen"

Facebook-Beschlagnahme Ein schwäbischer Amtsrichter
beschlagnahmte kurzerhand
das Facebook-Account eines Angeklagten
Bild: Rafa Irusta - Fotolia.com, Facebook; Montage: teltarif.de
Daher vermutet der Richter des Amtsgerichts Reutlingen, dass der Angeklagte auch über Facebook entsprechenden Kontakt mit seinem Komplizen gehabt haben muss. "Ich habe mir erlaubt, ihren Facebook-Account zu beschlagnahmen, denn das soziale Netzwerk ist eine unerschöpfliche Quelle", wird Amtsrichter Sierk Hamann heute von der Zeitung zitiert.

Einfach wird die Sache für den Juristen indes nicht: Denn das deutsche Facebook-Büro - Facebook hat hierzulande offiziell keine eigenständige Niederlassung - verwies den Richter an Facebook Irland, das für die "Bereitstellung von Diensten für Deutschland" zuständig sei. Doch Hamann ficht das nicht an, notfalls will er die Facebook-Manager aus Irland als Zeugen laden lassen - und droht dem Angeklagten an, ihn unter anderem mit diesen Kosten im Falle einer Verurteilung zu belasten.

Der Amtsrichter setzt angesichts dieser Drohkulisse nun darauf, dass der Beschuldigte sein Facebook-Account freiwillig offenlegt - und sich damit möglicherweise selbst belastet. Das Verfahren soll am 23. Februar fortgesetzt werden.

Fachanwalt: Beschlagnahme grundsätzlich zulässig

Der Fachanwalt für IT-Recht Tobias Stadler hält das Vorgehen von Sierk Hamann indes für zulässig, wie er auf seinem Kanzlei-Blog schreibt. Denn sowohl das Bundes­verfassung­sgericht als auch der Bundes­gerichtshof hätten in früheren Entscheidungen geurteilt, dass E-Mails, die sich auf dem Mailserver eines Providers befinden, beschlagnahmt werden dürfen. "Gleiches dürfte grundsätzlich auch für die Beschlagnahme der nicht öffentlich geführten Kommunikation in sozialen Netzwerken wie Facebook gelten", so Stadler.

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