Berufung

Samsung Galaxy Tab 10.1N: Apple will Verkauf erneut stoppen

Berufungsverhandlung soll die Frage des Geschmacksmusters klären
Von Rita Deutschbein mit Material von dpa

Samsung Galaxy Tab 10.1N: Apple will Verkauf erneut stoppen Apple will Galaxy Tab 10.1N aus Deutschland vertreiben
Bild: teltarif.de
Der US-Konzern Apple gibt den juristischen Kampf gegen die Tablet-Computer seines koreanischen Rivalen Samsung nicht auf. Vor dem Düsseldorfer Oberlandesgericht pochte Apple heute auf ein bundesweites Vertriebsverbot für das Samsung-Tablet Galaxy Tab 10.1N und einen europaweiten Verkaufsstopp für das Modell 7.7. Nach Ansicht der Amerikaner verletzt das Design der koreanischen Geräte Apples Schutzrechte, weil es sich zu sehr am iPad-Design orientiere. Das Gericht will seine Entscheidungen am 10. Juli verkünden.

Samsung Galaxy Tab 10.1N

Samsung Galaxy Tab 10.1N: Apple will Verkauf erneut stoppen Apple will Galaxy Tab 10.1N aus Deutschland vertreiben
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Das iPad sei ein Gerät mit einer "hohen wettbewerblichen Eigenart, von der eine ganz erhebliche Ausstrahlung ausgehe", sagte der Apple-Anwalt. Deswegen reichten die Abwandlungen des Samsung-Modells 10.1N nicht aus, um "die unlautere Rufausbeutung zu beseitigen", die das Gericht beim Vorgängermodell 10.1 festgestellt hatte. Die Samsung-Anwälte hielten dagegen, angesichts der Änderungen des 10.1N "kann man nicht mehr von einer Rufausbeutung sprechen".

Schlappe für Apple im Februar

Bereits am 9. Februar verhandelte das Düsseldorfer Landgericht über ein deutschlandweites Verkaufsverbot des Samsung Galaxy Tab 10.1N. Bei dem Tablet handelt es sich um das Modell, dessen Design Samsung nach einem verlorenen Rechtsstreit speziell für den deutschen Markt verändert hat, um das auferlegte Verkaufsverbot aufgrund des verletzten Geschmacksmusters beim 10.1 zu entgehen. Im Prozess ging Apple jedoch als Verlierer hervor, da die zuständige Richterin Ulrike Pastohr den Unterschied des 10.1N zum iPad als "hinreichend deutlich" erachtete. Apple kündigte daraufhin an, in Berufung zu gehen.

Im Gegensatz zum Galaxy Tab 10.1, das in einigen Ländern in seinem ursprünglichen Design auf den Markt gekommen ist, hat Samsung beim 10.1N unter anderem einen besser wahrnehmbaren Hersteller-Schriftzug "Samsung" sowie einen breiteren Rand mit Lautsprecherschlitzen angebracht. Nicht genug, so der iPad-Hersteller Apple, der trotz allem eine bleibende Verletzung seines Geschmacksmusters sah. Der Landgericht im Februar war Apple in die Berufung gezogen. Der Prozessreigen in Düsseldorf ist Teil eines weltweiten Konflikts zwischen Apple und Samsung.

Apples Versuch, auch das 10.1N im Eilverfahren zu stoppen, scheiterte vor dem Landgericht. Ob das Oberlandesgericht sich dem Landgericht anschließt, oder dessen Entscheidung aufhebt, ließen die Richter in der mündlichen Verhandlung offen.

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