Samsung Gear VR

Gear VR ohne Samsung nutzbar

Samsung hat mit der Gear VR eine exklusive Virtual-Reality-Brille für die eigenen Top-Smartphones der S- und Note-Reihe. Ein kleiner Hack macht nun auch Nicht-Samsung-Geräte kompatibel.
Von Stefan Kirchner

Samsung Gear VR Samsung Gear VR: Es muss nicht immer ein Galaxy S7 sein
Logo: Samsung, Fotos: Samsung/bobovr, Montage: teltarif.de
Wie XDA-Developers-Mitglied dc13 herausgefunden hat braucht es nur wenig, um Smartphones die nicht von Samsung stammen mit der Gear VR nutzen zu können. Es wird lediglich Root vorausgesetzt, einen Root-fähigen Datei Explorer, ein paar APK-Dateien zur Installation und die build.prop des Gerätes mit vier zusätzlichen Zeilen Text.

An dieser Stelle ein wichtiger Hinweis: Das ganze Prozedere ist nur für diejenigen etwas, die sich mit Root und dergleichen auskennen! Für etwaige Schäden an ihrem Gerät übernehmen wir keine Haftung. Außerdem werden Geräte mit mindestens 1440p Auflösung und einem 64-Bit-System empfohlen.

Manuelle Installation

Samsung Gear VR Samsung Gear VR: Es muss nicht immer ein Galaxy S7 sein
Logo: Samsung, Fotos: Samsung/bobovr, Montage: teltarif.de
Wer die Voraussetzungen erfüllt, muss sich zunächst das knapp 173 MB große ZIP-Archiv herunterladen und entpacken. Den Download gibt es im Thread bei den XDA Developers. Im Archiv selbst befindet sich eine Textdatei mit den nötigen Zusatzzeilen für die build.prop des Gerätes. Zu finden ist diese Datei im Pfad /system des Stammverzeichnisses.
Die meisten Datei Manager einschließlich der Hersteller-eigenen können das Stammverzeichnis nicht sehen, weswegen der erwähnte Root-fähige Datei Explorer nötig ist. Eine kostenlose App wäre zum Beispiel der Root Browser. Alternativ kann man auch die 14-Tage-Demo des Solid Explorer verwenden. Man kann die Datei aber auch auf seinen Desktop-Rechner kopieren, mit einem Editor bearbeiten und anschließend wieder auf das Gerät zurück kopieren. Wichtig ist nur, dass die Berechtigungen auf 644 (-rw-r--r--) für die Datei gesetzt sind. Dies lässt sich über die Kommandozeile mit ADB erledigen, oder der Datei Explorer hat eine entsprechende Funktion.

Anschließend müssen die neun Ordner mit ihrem Inhalt in den Pfad /system/priv-app kopiert werden. Wichtig sind auch hier wieder die korrekten Berechtigungen. Jeder Ordner braucht 755 (drwxr-xr-x) und jede Datei 644 (-rw-r--r--). Geht am schnellsten, wenn man die Berechtigungen per ADB und "chmod" auf der Konsole des Desktop Rechners setzt und die Pfadnamen anpasst.

Erfolgreich getestet hat XDA-Nutzer dc13 seine Modifikation mit dem LG V20. Aktuell versucht er das ganze Prozedere zu vereinfachen, indem nur eine ZIP-Datei im Recovery geflasht werden muss.

Kampf der VR-Plattformen

Mit der Gear VR hat Samsung eine der aktuell qualitativ besten VR-Plattformen für Smartphones. Während die Hardware von Samsung entwickelt wird, kümmert sich Facebook-Tochter Oculus um die Software für die Brille. Erstmals vorgestellt wurde die Gear VR als Innovator Edition zusammen mit dem Samsung Galaxy Note 4. Seitdem hat Samsung den Tragekomfort stetig optimiert. Um die Verbreitung der VR-Plattform voran zu treiben und damit Entwickler anzulocken, hatte man unter anderem die 99 Euro teure Brille Vorbestellern des Samsung Galaxy S7 (edge) kostenlos dazu gegeben. Anfang Juli 2016 gab Samsung bekannt, alleine in Deutschland über 185 000 Einheiten ausgeliefert zu haben.

Googles Konkurrent hört auf den Namen Daydream. Gründe liegen dafür unter anderem in einer notwendigen Zertifizierung durch Google für Daydream und der technisch einfacheren Umsetzung. Denn während bei der Samsung Gear VR diverse Sensoren zur Bewegungserkennung in der Brille selbst stecken, enthält die Daydream-Brille lediglich die Linsen. Das Smartphone ist daher zusätzlich auch für das Tracking der Bewegungen zuständig. Wo Google Daydream hingegen einen Vorteil hat ist die einfache Entwicklung passender Inhalte und deren Verteilung über den Google Play Store.

Wie uns die Daydream VR in Kombination mit dem Google Pixel gefallen hat, können Sie in unserem Test nachlesen.

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