Kein Sport, kein Geld: Urteil zu Kündigung eines Sky-Kunden
Seit drei Jahren war der Sportfan aus Schleswig-Holstein Kunde beim Pay-TV-Anbieter aus Unterföhring. Im März 2020 kündigte er dann sein Abonnement mit der Begründung, dass die Live-Übertragungen in den Pay-Paketen Sky Bundesliga und Sky Sport aufgrund der Corona-Pandemie merklich zurückgefahren wurden: kein Fußball, kein Tennis, kein Handball, keine Formel 1. Sky jedoch akzeptierte die Kündigung nicht und verlangte weiterhin den vollen Abo-Preis. Es kam zum Gerichtsverfahren.
Kündigung aus wichtigem Grund
Wie die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein mitteilt, beantragte der Sportfan beim zuständigen Amtsgericht München die Feststellung der Wirksamkeit seiner Kündigung. Die Richter gaben dem Kunden im Oktober 2020 recht (Aktenzeichen 114 C 13551/20). Das Amtsgericht "sah in der Corona-Pandemie und dem damit verbundenen Ausfall diverser Sport-Übertragungen einen wichtigen Grund im Sinne von § 626 Abs. 1 BGB“, erklärt die Verbraucherzentrale. Der Paragraf regelt die Kündigung eines Dienstverhältnisses "ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist" aus wichtigem Grund. Die Richter vertraten die Meinung, dass dem Kunden die Aufrechterhaltung des Vertrags nicht zuzumuten sei.
Live-Sport fiel der Corona-Pandemie zum Opfer. Nun gab ein Gericht der Kündigung eines Sky-Kunden recht, der damit aus seinem Pay-TV-Abo kommt.
obs/Sky Deutschland
Das sieht auch die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein so. Michael Herte, Jurist bei der Verbraucherzentrale, begrüßt die Entscheidung des Amtsgerichts München. „Dieser Kunde hatte überwiegend Sportinhalte bei Sky gebucht und wollte aktuelle Übertragungen sehen", sagt Herte. "Auch war im März 2020 noch völlig unklar, wie lange die pandemiebedingte Pause andauern würde“, fügt der Jurist hinzu.
Live-Sport fiel der Corona-Pandemie zum Opfer. Nun gab ein Gericht der Kündigung eines Sky-Kunden recht, der damit aus seinem Pay-TV-Abo kommt.
obs/Sky Deutschland
Schlechtes Omen fürs Pay-TV
Für Pay-TV-Anbieter sind das natürlich schlechte Vorzeichen. Der Spitzensport läuft immer noch auf Sparflamme. In der Fußball-Bundesliga wird immer noch vor leeren Rängen gespielt. Solange es nicht gelingt, die Corona-Pandemie in den Griff zu bekommen, besteht aus Sicht der Pay-TV-Anbieter weiterhin die Gefahr, dass große Sportereignisse abgesagt oder verschoben werden. Mit dem vorliegenden Urteil des Amtsgerichts München könnten Abonnenten, die auf Live-Übertragungen ihres Pay-TV-Anbieters verzichten müssen, sogar recht kurzfristig aus Ein- oder Zweijahresverträgen aussteigen.