Themenspezial Fußball Senderechte

Klage erfolgreich: Fußball-Werbung von Sky unzulässig

Sky hat mit Fußball­spielen geworben, die gar nicht vom Pay-TV-Sender ausge­strahlt wurden. Die Verbrau­cher­zen­trale Bayern hat dagegen jetzt erfolg­reich geklagt.
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Der Pay-TV-Veran­stalter Sky hat für Fußball­spiele geworben, die gar nicht bei Sky über­tragen werden. Das geht in Zukunft nicht mehr, wie das Land­gericht München I im Sinne der Verbrau­cher­zen­trale Bayern (Az.: 33 O 6837/21) entschieden hat. Das Urteil ist nach Angaben der Verbrau­cher­schützer rechts­kräftig.

Bei der Klage gibt es um ein Angebot von Sky während der Fußball­bun­des­liga-Saison 2021/22. Der Pay-TV-Veran­stalter hatte den Angaben der Verbrau­cher­zen­trale Bayern zufolge sein Angebot "Super­sport + TV-Stick" damit beworben, dass Kunden alle Spiele der 1. und 2. Fußball­bun­des­liga und die UEFA Cham­pions League sehen können. Erfolgreiche Klage gegen Sky Erfolgreiche Klage gegen Sky
Screenshot: teltarif.de, Quelle: sky.de
Die Verbrau­cher­schützer argu­men­tieren, dass bei Verbrau­chern so der Eindruck erweckt worden sei, dass mit einem Abon­nement von Sky all diese Partien gesehen werden können. Das sei aber nicht der Fall, da dem Pay-TV-Sender hierfür die Über­tra­gungs­rechte fehlen. Schon seit einigen Jahren kann Sky nicht mehr alle Bundes­liga- und Cham­pions-League-Spiele zeigen.

Verbrau­cher­zen­trale spricht von Irre­füh­rung

"Wirbt ein Unter­nehmen mit mehr Inhalten, als es tatsäch­lich zur Verfü­gung stellt, ist das unserer Ansicht nach irre­füh­rend", sagt Tatjana Halm, Juristin bei der Verbrau­cher­zen­trale Bayern. In der Tat können mit dem Strea­ming-Stick auch Ange­bote von Strea­ming­diensten wie DAZN und Amazon Prime Video empfangen werden - aber eben nicht im Rahmen des Sky-Abon­nements.

Mitt­ler­weile bieten Veran­stalter wie Sky, Telekom und Voda­fone Paket-Tarife an, mit denen beispiels­weise auch DAZN zu empfangen ist. Die Verbrau­cher­zen­trale Bayern rät, zum Start des Bundes­liga-Saison beim Abschluss von Strea­ming-Abon­nements genau zu prüfen, welche Inhalte in den Paketen wirk­lich enthalten sind, um "böse Über­raschungen" zu vermeiden.

"Wenn Verbrau­cher auf Ange­bote stoßen, die nicht der Werbung entspre­chen, können sie diese an die Verbrau­cher­zen­tralen melden," rät Tatjana Halm von der Verbrau­cher­zen­trale Bayern. Hier würden die Hinweise geprüft und die Anbieter gege­benen­falls abge­mahnt werden.

Heute Abend startet die 1. Bundes­liga in die neue Spiel­zeit. In einer weiteren Meldung haben wir darüber berichtet, wie Sie die Bundes­liga-Saison 2022/23 im Free-TV und Pay-TV verfolgen können.

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