Mobilfunkrufnummern

BNetzA legt Regeln für sofortige Handy-Nummern-Portierung fest

Interims-Verfahren soll bis höchstens Mitte Dezember gelten
Von Thorsten Neuhetzki

Schneller Umzug der Mobilfunknummer: BNetzA legt Ablauf fest Schneller Umzug der Mobilfunknummer: BNetzA legt Ablauf fest
Foto: teltarif.de
Mit Inkrafttreten der TKG-Novelle im Mai ist es möglich geworden, die eigene Handynummer schon vor Ablauf des eigenen Vertrages in einen neuen Vertrag zu überführen (portieren). So ist es möglich, die eigene Rufnummer schon mit einem neuen attraktiveren Vertrag zu nutzen, statt den alten weiterhin zu nutzen. Bezahlt werden muss der alte Vertrag jedoch weiterhin bis zum regulären Vertragsende. Nachdem es zunächst zu Problemen bei diesem neuen Verfahren kam, hat die Bundesnetzagentur als Aufsichtsbehörde in einer Verfügung (Vfg Nr 31/2012) das Interimsverfahren für diese Portierung festgelegt.

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Foto: teltarif.de
Die Festlegung sieht vor, dass der Mobilfunkteilnehmer seine Portierung der Rufnummer aus einem ungekündigten, noch laufenden Vertrag bei seinem neuen (!) Anbieter beauftragen muss. Dieser neue Anbieter muss dann den Teilnehmer darauf hinweisen, dass der bestehende Vertrag mit dem bisherigen Anbieter in finanzieller Hinsicht weiter erfüllt werden kann und dass der alte Vertragspartner den Kunden telefonisch über die Bedingungen informiert.

Alter Anbieter nimmt Kontakt zum Kunden auf

Im nächsten Schritt schließt sich der neue Anbieter mit dem bisherigen kurz. Der bisherige Anbieter muss dann den Kunden kontaktieren, ihn über die Portierung informieren und seine Einverständnis für die Durchführung einholen. Liegt diese vor, meldet er dem neuen Anbieter, dass die Rufnummer nun portiert werden kann. In der Folge wird dann die eigentliche Portierung angestoßen und das "nächstmögliche Portierungsdatum bestätigt". Ab hier soll alles so laufen wie bei einer "normalen" Portierung zum Vertragsende. Wie lange die Portierung im Zuge des Interimsverfahrens dauern darf, hat die BNetzA in der Verfügung allerdings nicht festgelegt.

Entscheidend ist Punkt 3 der Verfügung, wonach der Teilnehmer seitens des bisherigen Anbieters "gleich oder besser gestellt" werden muss, wenn er seinen bisherigen Vertrag mit einer neuen Nummer fortführen will. In einem Praxistest der teltarif.de-Redaktion wurde ein Vertrag nach der Schaltung einer neuen Nummer als neuer Vertrag im System hinterlegt, was erhebliche Auswirkungen auf ein Tarifdowngrade hatte.

Das Verfahren soll längstens bis zum 10. Dezember laufen. Aus Branchenkreisen war zu erfahren, dass die Anbieter zum 1. Dezember ein neues, finales Verfahren für die vorzeitige Rufnummernportierung einführen wollen. Dann soll alles automatisch ablaufen, wie es auch heute schon bei der regulären Portierung der Fall ist.

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