BNetzA legt Regeln für sofortige Handy-Nummern-Portierung fest
Schneller Umzug der Mobilfunknummer: BNetzA legt Ablauf fest
Foto: teltarif.de
Mit Inkrafttreten der TKG-Novelle im Mai ist es möglich
geworden, die eigene Handynummer
schon vor Ablauf des eigenen Vertrages in einen neuen Vertrag zu überführen (portieren).
So ist es möglich, die eigene Rufnummer schon mit einem neuen attraktiveren
Vertrag zu nutzen, statt den alten weiterhin zu nutzen. Bezahlt werden muss der alte
Vertrag jedoch weiterhin bis zum regulären Vertragsende. Nachdem es
zunächst zu Problemen bei diesem neuen Verfahren kam, hat die Bundesnetzagentur
als Aufsichtsbehörde in einer Verfügung (Vfg Nr 31/2012) das Interimsverfahren
für diese Portierung festgelegt.
Schneller Umzug der Mobilfunknummer: BNetzA legt Ablauf fest
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Die Festlegung sieht vor, dass der Mobilfunkteilnehmer
seine Portierung der Rufnummer aus einem ungekündigten, noch laufenden
Vertrag bei seinem neuen (!) Anbieter beauftragen muss. Dieser neue
Anbieter muss dann den Teilnehmer darauf hinweisen, dass der bestehende
Vertrag mit dem bisherigen Anbieter in finanzieller Hinsicht weiter erfüllt werden kann und
dass der alte Vertragspartner den Kunden telefonisch über die Bedingungen informiert.
Alter Anbieter nimmt Kontakt zum Kunden auf
Im nächsten Schritt schließt sich der neue Anbieter mit dem bisherigen kurz. Der bisherige Anbieter muss dann den Kunden kontaktieren, ihn über die Portierung informieren und seine Einverständnis für die Durchführung einholen. Liegt diese vor, meldet er dem neuen Anbieter, dass die Rufnummer nun portiert werden kann. In der Folge wird dann die eigentliche Portierung angestoßen und das "nächstmögliche Portierungsdatum bestätigt". Ab hier soll alles so laufen wie bei einer "normalen" Portierung zum Vertragsende. Wie lange die Portierung im Zuge des Interimsverfahrens dauern darf, hat die BNetzA in der Verfügung allerdings nicht festgelegt.
Entscheidend ist Punkt 3 der Verfügung, wonach der Teilnehmer seitens des bisherigen Anbieters "gleich oder besser gestellt" werden muss, wenn er seinen bisherigen Vertrag mit einer neuen Nummer fortführen will. In einem Praxistest der teltarif.de-Redaktion wurde ein Vertrag nach der Schaltung einer neuen Nummer als neuer Vertrag im System hinterlegt, was erhebliche Auswirkungen auf ein Tarifdowngrade hatte.
Das Verfahren soll längstens bis zum 10. Dezember laufen. Aus Branchenkreisen war zu erfahren, dass die Anbieter zum 1. Dezember ein neues, finales Verfahren für die vorzeitige Rufnummernportierung einführen wollen. Dann soll alles automatisch ablaufen, wie es auch heute schon bei der regulären Portierung der Fall ist.