Bitstrom

BNetzA will Telekom weiter als geplant aus Regulierung entlassen

Fünf Städte mehr als eigentlich geplant sollen regional aus der Regulierung entlassen werden. Dabei geht es um den Bitstrom-Layer-3-Zugang, für den Telekom und Alternativanbieter dann individuelle Vereinbarungen treffen müssten.
Von Thorsten Neuhetzki

Die BNetzA entscheidet über die regionale Regulierung Die BNetzA entscheidet über die regionale Regulierung
Foto: teltarif.de / Thorsten Neuhetzki
Die Bundesnetzagentur will die Deutsche Telekom in einigen regionalen Märkten aus der Regulierung entlassen. Das hatte sie Ende vergangenen Jahres angekündigt. Dabei geht es um die Vorleistung bei Anschlüssen, die über Bitstrom auf Layer-3-Basis realisiert wird. Was kompliziert klingt, betrifft aber alle Netzbetreiber in den Orten, die nicht direkt in den Orten Infrastruktur aufgebaut und direkt auf die Letzte Meile zum Kunden zugreifen können. Wie jetzt bekannt wurde, will die BNetzA die Telekom sogar in 20 statt wie bislang 15 Städten aus der Regulierung entlassen.

Bekannt war, dass die Entlassung aus der Bitstrom-3-Regulierung in Bochum, Bottrop, Bremerhaven, Gelsenkirchen, Herne, Karlsruhe, Kiel, Köln, Leipzig, Leverkusen, Mannheim, Osnabrück, Pforzheim, Recklinghausen und Reutlingen geplant war. In einem Notifizierungsentwurf an die EU ist nun von fünf weiteren Städten die Rede. Dabei geht es um Glasbeck, Flensburg, Tübingen, Troisdorf und Zwickau.

20 Städte von starkem Wettbewerb geprägt

Die BNetzA entscheidet über die regionale Regulierung Die BNetzA entscheidet über die regionale Regulierung
Foto: teltarif.de / Thorsten Neuhetzki
In den zwanzig Städten leben nach Angaben der BNetzA insgesamt 4,46 Millionen Einwohner, was 5,6 Prozent der Einwohner des Bundesgebiets entspricht. Gleichzeitig finden sich dort 1,78 Millionen der ver­markteten Breitband­anschlüsse, was etwa 6,4 Prozent aller Ende 2013 vermarkteten Breit­band­anschlüsse seien. Die regionale Entlassung aus der Regulierung wird mit einem besonders starken Wettbewerb in diesen Städten begründet. Dazu zählen auch Kabelnetz­betreiber und Stadtnetz­betreiber mit eigenen Glasfase­rnetzen. Dort, wo die Telekom auf einen Marktanteil von unter 40 Prozent fällt, soll sie mehr Freiheiten bekommen.

Keinen Einfluss hat die Freigabe auf Anbieter, die eigene Infrastruktur im Ort haben - egal ob Glasfaser, Kabelnetze oder Kollokationen. Lediglich Anbieter, die über Bitstrom den Kunden anbinden, wären betroffen und müssten ihre Vorleistungspreise für diese Orte individuell mit der Telekom aushandeln. Bei Bitstream liefert die Telekom den Datenstrom der Anschlüsse bis zu einem zentralen Übergabe-Ort des Anbieters, der in der Regel nicht im Ort des Anschlusses ist. Dadurch muss der Anbieter keine eigene Technik in diesem Ort aufbauen.

Layer-2-Zugang muss angeboten werden

Diese Entlassung aus der Regulierung soll es jedoch nur geben, wenn die Telekom ein anderes reguliertes Vorleistungsprodukt in den Orten anbietet: Bitstream Layer 2. Hier bekommen die Wettbewerber die Daten an etwa 900 Übergabepunkten von der Telekom. Weil diese Zahl deutlich größer ist als beim Layer-3-Zugang, müssen die Wettbewerber hier auch mehr investieren, haben aber auch mehr Gestaltungsmöglichkeiten bei den Produkten und können so beispielsweise IPTV anbieten.

Im nächsten Schritt muss sich nun das Gremium Europäischer Regulierungsstellen (GEREK) zu den Plänen der BNetzA äußern. Die Wettbewerber und ihre Lobbyverbände warnen jedoch davor, die Pläne umzusetzen. Sie sehen bereits den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung (TAL) gefährdet. Änderungen gelten jedoch als unwahrscheinlich.

Mehr zum Thema Regionale Regulierung