Regional

Bitstrom: Telekom soll regional aus Regulierung entlassen werden - unter Auflagen

Lange hatte der Regulierer eine regionale Regulierung abgelehnt - nun soll sie kommen. Allerdings nicht für die TAL oder den Interconnect, sondern für den Bitstream-Zugang - und das auch nur unter Auflagen. Lesen Sie mehr zum aktuellen Konsultationsentwurf.
Von Thorsten Neuhetzki

Die BNetzA hat einen neuen Konsultationsentwurf vorgelegt. Dieses Mal geht es um den Bitstrom-Zugang. Die BNetzA hat einen neuen Konsultationsentwurf vorgelegt. Dieses Mal geht es um den Bitstrom-Zugang.
Foto: dpa
Erstmal könnte die Bundesnetzagentur zu dem Ansatz einer regionalen Regulierung greifen. Wie die Aufsichtsbehörde heute bekannt gab, hat sie den Entwurf der Markt­definition und Marktanalyse im Bereich des Bitstrom­zugangs zur nationalen Konsultation veröffentlicht. Darin schlägt sie unter anderem vor, den Bitstrom­markt auf Layer-3-Ebene regional als nicht mehr regulierungs­bedürftig anzusehen - unter der Auflage, dass es einen Layer-2-Zugang gibt. Was bedeutet das?

Ein Bitstrom­zugang ermöglicht Wett­bewerbern der Telekom den Zugang zu deren Netz und erlaubt ihnen die Vermarktung der von der Telekom erzeugten Breitband-Anschlüsse in eigenem Namen. Dabei kann der Wettbewerber jedoch ab der Übernahme des Bitstrom-Zugangs auf eigene Dienste und Leitungen zugreifen, was den Zugang vom reinen Wholesale bzw. Wiederverkauf unterscheidet. Bitstream wird schon seit vielen Jahren beim DSL und VDSL eingesetzt und künftig bei VDSL Vectoring eine noch größere Bedeutung bekommen, da es sich wirtschaftlich nicht lohnt, Technik mehrfach auszubauen, um eigene Dienste anzubieten. Mit dem Einkauf eines Bitstrom-Produktes können die Ausbaukosten gespart werden. Langfristig dürfte Bitstream als Vorleistung angesichts des Umbaus der Netze auf Next-Generation-Access-Plattformen (NGA) wichtiger werden als die Teilnehmer­anschluss­leitung (TAL).

"Mit dem vorliegendem Entwurf sollen auch im Hinblick auf den aktuellen Netzumbau Voraussetzungen für eine geeignete Regulierung geschaffen werden, sodass Verbraucher über eine möglichst große Auswahl an qualitativ hochwertigen Breitband­diensten verfügen können. Die angestrebte regionale Differenzierung eines Teilmarktes trägt der Tatsache Rechnung, dass in einigen Ballungsräumen stabiler Wettbewerb herrscht", sagte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.

In sachlicher Hinsicht wurden zwei Märkte definiert: ein Markt, der eher die Zugangsnetze betrifft (Layer-2-Bitstrom­zugang), und ein Markt, der eher auf die Kernnetze zielt (Layer-3-Bitstromzugang). Im Hinblick auf den Layer-3-Bitstrom­zugangs­markt werden 15 Großstädte als nicht mehr re­gulierungs­bedürftig angesehen: Bochum, Bottrop, Bremerhaven, Gelsenkirchen, Herne, Karlsruhe, Kiel, Köln, Leipzig, Leverkusen, Mannheim, Osnabrück, Pforzheim, Recklinghausen und Reutlingen. Dies gilt jedoch - wie erwähnt- nur unter der Bedingung, dass das komplementäre Layer-2-Bitstromzugangsprodukt im Markt erhältlich ist. "Das im Konsultationsentwurf gewählte Vorgehen stellt aus meiner Sicht einen differenzierten Regulierungs­ansatz dar, der die Interessen aller Marktteil­nehmer angemessen berücksichtigt", betonte Homann.

Telekom hat weiterhin eine beträchtliche Marktmacht - mit Ausnahmen

Die BNetzA hat einen neuen Konsultationsentwurf vorgelegt. Dieses Mal geht es um den Bitstrom-Zugang. Die BNetzA hat einen neuen Konsultationsentwurf vorgelegt. Dieses Mal geht es um den Bitstrom-Zugang.
Foto: dpa
Die Bundesnetzagentur hat in beide Märkte alle xDSL-Infrastrukturen (ADSL, SDSL, VDSL) und Glasfaser­anschluss­infrastrukturen einbezogen. Der Layer-3-Bitstrom­zugangs­markt umfasst auch die TV-Kabelnetz­infrastruktur. Die Marktanalyse führte auch unter Einbeziehung der Entwicklungen auf den korrespondierenden Endkunden­märkten zu dem Ergebnis, dass die Telekom auf beiden Märkten, dem nationalen Layer-2-Bitstrom­zugangs­markt und dem subnationalen Layer-3-Bitstrom­zugangs­markt - mit Ausnahme der genannten 15 Städte - als das Unternehmen mit beträchtlicher Marktmacht anzusehen ist.

Der Konsultations­entwurf ist im Amtsblatt und auf der Internetseite der Bundesnetzagentur veröffentlicht [Link entfernt] . Stellungnahmen können bis zum 12. Dezember abgegeben werden.

Mehr zum Thema Regulierung