Bitstrom: Telekom soll regional aus Regulierung entlassen werden - unter Auflagen
Die BNetzA hat einen neuen Konsultationsentwurf vorgelegt. Dieses Mal geht es um den Bitstrom-Zugang.
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Erstmal könnte die Bundesnetzagentur zu dem Ansatz einer regionalen Regulierung greifen. Wie die
Aufsichtsbehörde heute bekannt gab, hat sie
den Entwurf der Marktdefinition und Marktanalyse im Bereich des Bitstromzugangs zur nationalen Konsultation veröffentlicht.
Darin schlägt sie unter anderem vor, den Bitstrommarkt auf Layer-3-Ebene regional als nicht
mehr regulierungsbedürftig anzusehen - unter der Auflage, dass es einen
Layer-2-Zugang gibt. Was bedeutet das?
Ein Bitstromzugang ermöglicht Wettbewerbern der Telekom den Zugang zu deren Netz und erlaubt ihnen die Vermarktung der von der Telekom erzeugten Breitband-Anschlüsse in eigenem Namen. Dabei kann der Wettbewerber jedoch ab der Übernahme des Bitstrom-Zugangs auf eigene Dienste und Leitungen zugreifen, was den Zugang vom reinen Wholesale bzw. Wiederverkauf unterscheidet. Bitstream wird schon seit vielen Jahren beim DSL und VDSL eingesetzt und künftig bei VDSL Vectoring eine noch größere Bedeutung bekommen, da es sich wirtschaftlich nicht lohnt, Technik mehrfach auszubauen, um eigene Dienste anzubieten. Mit dem Einkauf eines Bitstrom-Produktes können die Ausbaukosten gespart werden. Langfristig dürfte Bitstream als Vorleistung angesichts des Umbaus der Netze auf Next-Generation-Access-Plattformen (NGA) wichtiger werden als die Teilnehmeranschlussleitung (TAL).
"Mit dem vorliegendem Entwurf sollen auch im Hinblick auf den aktuellen Netzumbau Voraussetzungen für eine geeignete Regulierung geschaffen werden, sodass Verbraucher über eine möglichst große Auswahl an qualitativ hochwertigen Breitbanddiensten verfügen können. Die angestrebte regionale Differenzierung eines Teilmarktes trägt der Tatsache Rechnung, dass in einigen Ballungsräumen stabiler Wettbewerb herrscht", sagte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.
In sachlicher Hinsicht wurden zwei Märkte definiert: ein Markt, der eher die Zugangsnetze betrifft (Layer-2-Bitstromzugang), und ein Markt, der eher auf die Kernnetze zielt (Layer-3-Bitstromzugang). Im Hinblick auf den Layer-3-Bitstromzugangsmarkt werden 15 Großstädte als nicht mehr regulierungsbedürftig angesehen: Bochum, Bottrop, Bremerhaven, Gelsenkirchen, Herne, Karlsruhe, Kiel, Köln, Leipzig, Leverkusen, Mannheim, Osnabrück, Pforzheim, Recklinghausen und Reutlingen. Dies gilt jedoch - wie erwähnt- nur unter der Bedingung, dass das komplementäre Layer-2-Bitstromzugangsprodukt im Markt erhältlich ist. "Das im Konsultationsentwurf gewählte Vorgehen stellt aus meiner Sicht einen differenzierten Regulierungsansatz dar, der die Interessen aller Marktteilnehmer angemessen berücksichtigt", betonte Homann.
Telekom hat weiterhin eine beträchtliche Marktmacht - mit Ausnahmen
Die BNetzA hat einen neuen Konsultationsentwurf vorgelegt. Dieses Mal geht es um den Bitstrom-Zugang.
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Die Bundesnetzagentur hat in beide Märkte alle xDSL-Infrastrukturen (ADSL, SDSL, VDSL)
und Glasfaseranschlussinfrastrukturen einbezogen. Der Layer-3-Bitstromzugangsmarkt umfasst auch die
TV-Kabelnetzinfrastruktur. Die Marktanalyse führte auch unter Einbeziehung der Entwicklungen auf den korrespondierenden
Endkundenmärkten zu dem Ergebnis, dass die Telekom auf beiden Märkten, dem nationalen Layer-2-Bitstromzugangsmarkt und dem subnationalen
Layer-3-Bitstromzugangsmarkt - mit Ausnahme der genannten 15 Städte - als das Unternehmen mit beträchtlicher Marktmacht anzusehen ist.
Der Konsultationsentwurf ist im Amtsblatt und auf der Internetseite der Bundesnetzagentur veröffentlicht [Link entfernt] . Stellungnahmen können bis zum 12. Dezember abgegeben werden.