Telekom muss weiter Bitstromzugang nicht diskriminierend gewähren
Telekom muss weiter Bitstromzugang nicht diskriminierend gewähren
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Im April hat die Bundesnetzagentur einen Entscheidungsentwurf zum Bitstromzugang veröffentlicht - teltarif.de berichtete. Nach einem nationalen Konsultationsverfahren hat die BNetzA den Entwurf nochmals überarbeitet und daraufhin der EU-Kommission zur Stellungnahme übersandt.
Heute teilt die BNetzA mit, dass dieses Verfahren nun abgeschlossen ist. Die EU-Kommission hat offenbar keine ernsthaften Bedenken gegen die vorgeschlagene Entscheidung geäußert - damit konnte diese nun in Kraft gesetzt werden.
Bitstrom-Regulierung: Nicht diskriminierende Vorleistung bleibt
Telekom muss weiter Bitstromzugang nicht diskriminierend gewähren
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Beim Bitstromzugang handelt es sich um ein kombiniertes Vorleistungsprodukt aus Breitbandanschluss und Transportleistung im Netz der Telekom, das es Mitbewerbern ermöglicht, den Kunden ADSL- und VDSL- und in Zukunft auch Glasfaser-Anschlüsse bereitzustellen und darüber Breitbanddienste, wie beispielsweise schnelle Internetzugänge, anzubieten.
Eine bisherige Vorgabe bleibt dabei in der Zukunft auf jeden Fall erhalten: Die Telekom muss ihren Wettbewerbern den Bitstromzugang auch weiterhin zu nicht diskriminierenden Bedingungen gewähren, schreibt die BNetzA. Die Zugangsverpflichtung wird sowohl den Layer-2-Bitstrom als auch den Layer-3-Bitstrom umfassen. Für die Vorleistung muss die Telekom von der BNetzA geprüfte Musterverträge, sogenannte Standardangebote, bereithalten.
So überprüft die BNetzA die Entgelte für den Bitstrom-Zugang
Bezüglich der Entgelte für den Bitstromzugang verweist die BNetzA auf den § 28 TKG, in dem die Regulierung nach den Maßstäben der Missbrauchskontrolle festgelegt ist. Die Entgelte für den Layer-2- und den Layer-3-Bitstrom unterliegen genau diesen Vorgaben. Der Layer-2-Bitstrom wird in Zukunft nach Auffassung der BNetzA eine ganz besondere Bedeutung haben, darum muss die Telekom die Entgelte für diese Zugangsleistung der Regulierungsbehörde vorab zur Prüfung vorlegen.
Bei den Entgelten für die weiteren Bitstromzugangsprodukte setzt die BNetzA auf die nachträgliche Entgeltkontrolle. Die Telekom muss diese Entgelte allerdings der BNetzA zwei Monate vor dem geplanten Inkrafttreten anzeigen. Damit will die Behörde sicherstellen, dass auf der einen Seite "Preissetzungsspielräume für innovative Risikoteilungsmodelle ermöglicht werden bzw. erhalten bleiben", wie sie sagt. Auf der anderen Seite soll für alle Marktakteure bei den wichtigen Layer-2-Entgelten "hinreichende Planungssicherheit" bestehen und eine "konsistente Bepreisung im Gesamtgefüge der Vorleistungen" gewährleistet werden.
So werden Bitstromzugänge technisch realisiert
Der Layer-2-Bitstrom wird nach Angaben der BNetzA in Zukunft mittels der Ethernet-Technologie im Netz der Telekom transportiert. Wettbewerber müssen für dieses Zugangsprodukt mehr in eigene Infrastruktur investieren, sollen im Gegenzug den Datenverkehr dann aber weitgehend unverarbeitet von der Telekom übernehmen können. Das soll zu mehr eigenen Endkundenprodukte führen.
Der Layer-3-Bitstrom wird laut der Behörde dagegen auf dem Internet-Protokoll transportiert und den Mitbewerbern an zentralen Knotenpunkten übergeben. Dafür benötigen die Konkurrenzunternehmen zwar weniger eigene Infrastruktur, sie können ihre Endkunden-Produkte dann aber auch weniger individuell gestalten.
Die heutige Entscheidung beschäftigt sich darüber hinaus mit der Entlassung der Telekom aus der Regulierung für den Layer-3-Bitstromzugang in mehreren Städten. Denn die Zugangsverpflichtung für dieses Vorleistungsprodukt entfällt in diesen Städten immer dann, sobald dort ein Layer-2-Bitstromprodukt verfügbar ist. Mehr dazu in unserer Meldung BNetzA will Telekom weiter als geplant aus Regulierung entlassen.
Was der Wettbewerberverband Breko zu dieser Entscheidung sagt, haben wir in einer separaten Meldung zusammengefasst.