Bundesnetzagentur

Telekom muss weiter Bit­strom­zu­gang nicht diskriminierend gewähren

Im Rahmen der Regulierung des Bit­strom­zu­gangs hat die BNetzA heute eine endgültige Entscheidung getroffen. Die Telekom muss weiterhin den Bit­strom­zu­gang zu nicht diskriminierenden Bedingungen gewähren.
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Entscheidung der BNetzA zum Bitstrom-Zugang Telekom muss weiter Bit­strom­zu­gang nicht diskriminierend gewähren
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Im April hat die Bundes­netz­agentur einen Ent­scheidungs­ent­wurf zum Bit­strom­zu­gang ver­öffent­licht - teltarif.de berichtete. Nach einem nationalen Kon­sul­tations­ver­fahren hat die BNetzA den Entwurf noch­mals über­arbeitet und daraufhin der EU-Kommission zur Stellungnahme übersandt.

Heute teilt die BNetzA mit, dass dieses Verfahren nun ab­ge­schlossen ist. Die EU-Kommission hat offenbar keine ernsthaften Bedenken gegen die vor­ge­schlagene Entscheidung geäußert - damit konnte diese nun in Kraft gesetzt werden.

Bitstrom-Regulierung: Nicht diskriminierende Vorleistung bleibt

Entscheidung der BNetzA zum Bitstrom-Zugang Telekom muss weiter Bit­strom­zu­gang nicht diskriminierend gewähren
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Beim Bit­strom­zu­gang handelt es sich um ein kombiniertes Vorleistungsprodukt aus Breit­band­an­schluss und Transportleistung im Netz der Telekom, das es Mitbewerbern ermöglicht, den Kunden ADSL- und VDSL- und in Zukunft auch Glasfaser-Anschlüsse bereit­zu­stellen und darüber Breit­band­dienste, wie beispielsweise schnelle Internetzugänge, anzubieten.

Eine bisherige Vorgabe bleibt dabei in der Zukunft auf jeden Fall erhalten: Die Telekom muss ihren Wettbewerbern den Bit­strom­zu­gang auch weiterhin zu nicht diskriminierenden Bedingungen gewähren, schreibt die BNetzA. Die Zugangsverpflichtung wird sowohl den Layer-2-Bitstrom als auch den Layer-3-Bitstrom umfassen. Für die Vorleistung muss die Telekom von der BNetzA geprüfte Musterverträge, sogenannte Standardangebote, bereithalten.

So überprüft die BNetzA die Entgelte für den Bitstrom-Zugang

Bezüglich der Entgelte für den Bit­strom­zu­gang verweist die BNetzA auf den § 28 TKG, in dem die Regulierung nach den Maßstäben der Miss­brauchs­kontrolle festgelegt ist. Die Entgelte für den Layer-2- und den Layer-3-Bitstrom unterliegen genau diesen Vorgaben. Der Layer-2-Bitstrom wird in Zukunft nach Auffassung der BNetzA eine ganz besondere Bedeutung haben, darum muss die Telekom die Entgelte für diese Zu­gangs­leistung der Regu­lierungs­be­hörde vorab zur Prüfung vorlegen.

Bei den Entgelten für die weiteren Bit­strom­zu­gangsprodukte setzt die BNetzA auf die nachträgliche Ent­gelt­kontrolle. Die Telekom muss diese Entgelte allerdings der BNetzA zwei Monate vor dem geplanten Inkrafttreten anzeigen. Damit will die Behörde sicherstellen, dass auf der einen Seite "Preis­setzungs­spiel­räume für innovative Risiko­teilungs­modelle ermöglicht werden bzw. erhalten bleiben", wie sie sagt. Auf der anderen Seite soll für alle Marktakteure bei den wichtigen Layer-2-Entgelten "hinreichende Planungs­sicher­heit" bestehen und eine "konsistente Bepreisung im Gesamt­ge­füge der Vorleistungen" gewährleistet werden.

So werden Bit­strom­zu­gänge technisch realisiert

Der Layer-2-Bitstrom wird nach Angaben der BNetzA in Zukunft mittels der Ethernet-Technologie im Netz der Telekom transportiert. Wettbewerber müssen für dieses Zugangsprodukt mehr in eigene Infrastruktur investieren, sollen im Gegenzug den Datenverkehr dann aber weitgehend unverarbeitet von der Telekom übernehmen können. Das soll zu mehr eigenen End­kunde­nprodukte führen.

Der Layer-3-Bitstrom wird laut der Behörde dagegen auf dem Internet-Protokoll transportiert und den Mitbewerbern an zentralen Knotenpunkten übergeben. Dafür benötigen die Konkurrenz­unter­nehmen zwar weniger eigene Infrastruktur, sie können ihre Endkunden-Produkte dann aber auch weniger individuell gestalten.

Die heutige Entscheidung beschäftigt sich darüber hinaus mit der Entlassung der Telekom aus der Regulierung für den Layer-3-Bit­strom­zu­gang in mehreren Städten. Denn die Zu­gangs­ver­pflichtung für dieses Vor­leistungs­pro­dukt entfällt in diesen Städten immer dann, sobald dort ein Layer-2-Bit­strom­pro­dukt verfügbar ist. Mehr dazu in unserer Meldung BNetzA will Telekom weiter als geplant aus Regulierung entlassen.

Was der Wettbewerberverband Breko zu dieser Entscheidung sagt, haben wir in einer separaten Meldung zusammengefasst.

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