BNetzA will Telekom-Internet-Vorleistung neu regeln
BNetzA will Bitstrom neu regeln
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Die Bundesnetzagentur hat nach eigenen Angaben einen Vorschlag für die Regulierung des Bitstromzugangs
(auch als Bitstream bekannt) in den kommenden
Jahren zur nationalen Konsultation veröffentlicht. Demnach ist vorgesehen, dass die Telekom ihren Wettbewerbern den
Bitstromzugang auch künftig zu nicht diskriminierenden Bedingungen gewähren muss. Die Zugangsverpflichtung
umfasst sowohl den Layer-2-Bitstrom als auch den Layer-3-Bitstrom. Hierfür muss sie von der Bundesnetzagentur
geprüfte Musterverträg (Standardangebote) bereithalten.
Beim Bitstromzugang handelt es sich um ein kombiniertes Vorleistungsprodukt aus Breitbandanschluss und Transportleistung im Netz der Telekom, das Wettbewerber in die Lage versetzt, ihren Endkunden ADSL- und VDSL- sowie zukünftig auch Glasfaser-Anschlüsse bereitzustellen und darüber schnelle Internetzugänge anzubieten. Nach Vorstellung der Telekom soll Bitstrom zumindest im Nahbereich der Vermittlungsstellen künftig der einzige Weg sein, schnelle Internetanschlüsse per VDSL zu bekommen, weil sie hier der einzige VDSL-Infrastruktur-Netzbetreiber werden will.
Was ist Bitstrom Layer 2 und Layer 3?
BNetzA will Bitstrom neu regeln
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Der Layer-2-Bitstrom wird künftig mittels der Ethernet-Technologie im Netz der Telekom transportiert. Wettbewerber müssen
für dieses Zugangsprodukt mehr in eigene Infrastruktur investieren, können den Datenverkehr dann aber
weitgehend unverarbeitet von der Telekom übernehmen und so eigene Endkundenprodukte
ausgestalten. Aktuell ist diese Zugangsform noch nicht verfügbar, sie muss jedoch ab 2016 angeboten werden.
Er würde dann zum Beispiel auch IPTV für die Wettbewerber ermöglichen.
Der Layer-3-Bitstrom wird dagegen auf dem Internet-Protokoll transportiert und Wettbewerbern an zentralen Knotenpunkten übergeben. Dafür benötigen sie zwar weniger eigene Infrastruktur, können ihre Produkte dann aber auch weniger eigenständig gestalten, also beispielsweise kein IPTV anbieten.
Layer-2-Vorleistung muss vorab genehmigt werden
Die Entgelte, die Wettbewerber für den Layer-2-Bitstromzugang an die Telekom zahlen müssen, sollen laut BNetzA-zukünftig der Vorab-Genehmigung unterfallen. Das begründet der Regulierer damit, dass diese Vorleistung mit VDSL Vectoring eine wachsende Bedeutung gewinnt und eine effektive Preiskontrolle erforderlich macht. Innovative Preismodelle, wie beispielsweise ein Kontingentmodell, seien unter dem vorgeschlagenen Entgeltregime auch für den Layer-2-Bitstrom möglich.
Für die übrigen Bitstrom-Produkte soll es dagegen wie bisher bei einer Ex-post-Entgeltregulierung bleiben. Danach reicht es aus, dass die Telekom die Bitstromentgelte der Bundesnetzagentur vor Inkrafttreten anzeigt und beim Vorliegen von Anhaltspunkten für missbräuchliche Entgelte erforderlichenfalls eine nachträgliche Entgeltüberprüfung stattfindet.
Der Entscheidungsentwurf greift darüber hinaus die beabsichtigte Entlassung der Telekom in mehreren Städte aus der Regulierung für den Layer-3-Bitstromzugang auf, indem die Zugangsverpflichtung für dieses Vorleistungsprodukt dann entfallen soll, sobald dort ein Layer 2-Bitstromprodukt verfügbar ist.
Der weitere Verlauf
Der Entscheidungsentwurf soll nach Angaben der Behörde bereits auf ihrer Internetseite veröffentlicht sein. Bis zum Erscheinen dieses Artikels war er jedoch nicht auffindbar. Bis zum 29. Mai können Interessierte eine schriftliche Stellungnahme abgeben, am 11. Mai soll es eine öffentliche mündliche Anhördung geben. Die Beschlusskammer will danach entscheiden, ob und inwieweit die vorgeschlagenen Regulierungsmaßnahmen noch anzupassen sind. Anschließend wird der Entscheidungsentwurf entsprechend der üblichen Praxis der EU-Kommission und den nationalen Regulierungsbehörden der übrigen Mitgliedsstaaten zur Stellungnahme übermittelt.