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Telogic-Insolvenz: Kunden können nun Geld-Forderung anmelden

Insolvenzverwalter verschickt Briefe, Nummernportierung noch möglich
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Unserem Schreiben lag ein vorgedrucktes Formular zur Forderungsanmeldung bei, das wir unterschrieben zurücksenden sollen. Darauf ist als angemeldeter Forderungsbetrag unser Prepaid-Guthaben aufgelistet. Zusätzlich gibt es ein Feld "Zinsen/Kosten" - hier hat der Insolvenzverwalter abgeschätzt, was dem Kunden an Kosten durch die SIM-Karten-Abschaltung entstanden sein könnte. Diese Kosten könnten beispielsweise Mahngebühren, Auslagen, Porto oder auch Schadensersatz sein. In unserem Feld stehen hier pauschal 35 Euro - damit wären immerhin die Kosten für eine Rufnummernportierung in Höhe von 25 Euro abgegolten.

Für den Fall, dass auf dem Formular eine Forderung in Höhe von null Euro eingetragen ist, bittet der Insolvenzverwalter darum, das Schreiben nicht zurückzusenden. Selbstverständlich gibt es in einer zweiten Spalte die Möglichkeit, die vorgedruckten Beträge zu korrigieren. Dies ist besonders für Unternehmen sinnvoll, denen durch die Netzabschaltung ein höherer Schaden entstanden ist. Alle höheren Beträge außer den vorgedruckten müssen durch Belege bewiesen werden. Außerdem muss der Kunde eine Kontonummer angeben, auf die der Betrag überwiesen werden kann. Forderungsanmeldungen per E-Mail werden nicht berücksichtigt.

Wie geht es weiter? - Rufnummernportierung noch möglich

Nach dem Anforderungsstichtag am 10. April wird eine Insolvenztabelle erstellt; diese sendet das Insolvenzgericht einige Wochen nach dem Stichtag unaufgefordert an alle Gläubiger. Unter inso.whitecase.com gibt es weitere Informationen zum laufenden Telogic-Insolvenzverfahren. Die Ergebnisse der Forderungsprüfung sind nach dem 10. April unter inso.whitecase.com/insolvenzverfahren einsehbar, im aktuellen Schreiben befindet sich ein Zugangscode für das Online-Informationssystem.

Das Insolvenzverfahren selbst findet am Amtsgericht Dortmund statt. Die betreffenden Unterlagen lagen unserem Schreiben in Kopie bei. Dort ist zu lesen, dass Telogic die Insolvenz "wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung" beantragt habe. Wer noch Zahlungen an Telogic zu leisten habe, solle diese nicht mehr an das Unternehmen, sondern direkt an den Insolvenzverwalter leisten.

Wer seine Rufnummer bis jetzt nicht zu einem anderen Anbieter portiert hat, kann dies noch beim Insolvenzverwalter beantragen. Für die Rufnummernportierung muss die Portierungsgebühr in Höhe von 25 Euro je Rufnummer auf nachfolgendes Sonderkonto überwiesen werden: Dr. Schulte-Kaubrügger / Telogic Germany GmbH, Sparkasse Dortmund, Kontonummer: 1235923, Bankleitzahl: 44050199, Verwendungszweck: Eigene Rufnummer ohne Sonderzeichen.

Eine Bezahlung der Portierungsgebühren mit bestehendem Prepaid-Guthaben oder vorangegangen Zahlungen auf die Bankkonten von Telogic ist nicht möglich. Die Kündigung der Rufnummer und die Einreichung einer entsprechenden Verzichtserklärung ist aufgrund der Einstellung des Geschäftsbetriebes nicht erforderlich. Dem neuen Anbieter sollte der Kunde frühestens drei Werktage nach Überweisung der Portierungsgebühren mitteilen, dass dieser die Rufnummerübertragung anfragen kann. Die Rufnummernportierung soll nach Angaben des Anwalts in der Regel zwischen 6 und 10 Werktage dauern. Der exakte Umschalttermin wird dann vom neuen Anbieter mitgeteilt.

Wie bei nahezu jedem Insolvenzverfahren gibt der Insolvenzverwalter vor dem Stichtag keine Auskunft darüber, ob bei Telogic überhaupt genügend Vermögenswerte vorhanden sind oder von Telogic-Schuldnern eingetrieben werden können, um alle Forderungen zu berücksichtigen. Es ist auch nicht abzusehen, ob alle Forderungen in voller Höhe befriedigt werden können oder ob Geschädigte eventuell doch leer ausgehen.

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