Bundesrat will umstrittenes WLAN-Gesetz korrigieren
Gratis-WLANs wie hier in Hamburg sind im internationalen Vergleich in Deutschland Mangelware
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Der umstrittene Gesetzentwurf
der Bundesregierung für
ein neues WLAN-Gesetz trifft im Bundesrat auf Widerstand. Bei der
Abstimmung am Freitag dürfte sich nach Einschätzung der
Landesvertretung NRW eine Mehrheit der Länder für eine Korrektur des
Vorhabens aussprechen. Die Gesetzesvorlage war zuvor auch von
zahlreichen Verbänden und Verbraucherschützern kritisiert worden.
Statt den Betrieb öffentlicher Hotspots zu fördern, stelle das Gesetz
im Gegenteil weitere Hürden auf.
Die Fachausschüsse des Bundesrats haben eine entsprechende Änderung des Entwurfs empfohlen. Sie kritisieren vor allem, dass er für den Betrieb öffentlicher WLAN-Hotspots "neue interpretationsbedürftige Einschränkungen" enthält und weiter an der Störerhaftung festhält. Das Land Thüringen könnte möglicherweise am Freitag noch einen eigenen Antrag für eine Änderung vorlegen. Eine Haftungsklausel für Betreiber solle "ohne Hintertür und Einschränkungen" aufgehoben werden, betonte der thüringische Wirtschaftsminister Wolfgang Tiefensee (SPD).
Neue Rechtsunsicherheit geschaffen
Gratis-WLANs wie hier in Hamburg sind im internationalen Vergleich in Deutschland Mangelware
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Kritiker befürchten, dass mit dem aktuellen Entwurf neue
Rechtsunsicherheiten für Diensteanbieter entstehen. Im Zentrum der
Debatte steht vor allem die Störerhaftung. Zwar sollen Betreiber
öffentlicher Hotspots im aktuellen Entwurf nicht mehr automatisch als
"Störer" für Rechtsverletzungen ihrer Nutzer haftbar gemacht werden
können. Dafür werden ihnen jedoch Auflagen gemacht.
So sollen Betreiber von Funknetzwerken und öffentlichen Hotspots beispielsweise von jedem einzelnen Nutzer eine Erklärung einholen, dass diese sich nicht strafbar machen wollen. Zudem sollen sie für eine Verschlüsselung der Daten sorgen.
Mit dem geänderten Telemedien-Gesetz soll eigentlich die Verbreitung öffentlicher Hotspots gestärkt werden. Bisher gibt es in Deutschland noch immer weniger öffentliche WLAN-Zugänge als in anderen Ländern. Doch der vorliegende Entwurf sei nicht dazu angetan, daran etwas positiv zu ändern, lautet die Kritik. "Rechtsunsicherheit hat dazu geführt, dass wir in Deutschland im Vergleich zu anderen Staaten weniger Hotspots haben", erklärt NRW-Medienstaatssekretär Marc Jan Eumann. "Neue Rechtsunsicherheit wird denselben Effekt haben."
Definition "gefahrengeneigter Dienst" wenig sinnvoll
Die Ausschüsse fordern in ihrem Änderungsantrag deshalb, dass auch Diensteanbieter, die sich mit ihren Netzen an einen namentlich unbestimmten Nutzerkreis richten, bei rechtswidrigen Handlungen der Nutzer grundsätzlich nicht zur Verantwortung gezogen werden können. Einzige Ausnahme soll sein, wenn der Anbieter absichtlich mit einem Nutzer rechtswidrige Handlungen begeht.
Eine weitere Forderung bezieht sich auf die Definition "gefahrengeneigter Dienste". Anbieter von Cloud-Diensten und Host-Provider befürchten dabei, dass sie mit der neuen Regelung leicht für illegale Inhalte in ihren Diensten haftbar gemacht werden können.
Sollte sich der Bundesrat mehrheitlich für eine Korrektur des Gesetzentwurfs aussprechen, kann er damit das Gesetzesvorhaben nicht automatisch verhindern, da es nicht zustimmungspflichtig ist. Aber das Gesetz würde verzögert, da es zunächst an den Bundestag zurückginge - der sich über die Meinung des Bundesrates hinwegsetzen kann.