Wegen Störerhaftung: WLAN-Gesetz europarechtswidrig?
Die Bundesregierung wollte eigentlich die Verbreitung von öffentlichen WLAN-Hotspots fördern. Dafür beschloss sie Neuregelungen für Diensteanbieter - bekannt wurden die Neuregelungen als WLAN-Gesetz. Kritiker bemängelten jedoch früh, dass das Problem der Störerhaftung mit dem Gesetzentwurf nicht behoben sei. Auch die EU-Kommission hat sich mit den Plänen befasst und kommt ebenfalls zu einem negativen Urteil - dies berichtet Zeit Online. Demnach seien die geplanten Regelungen fragwürdig, weil Deutschland schärfere Anforderungen an Host-Provider stelle, die sich auf das Haftungsprivileg berufen möchten. Die EU-Kommission hat dem Bericht zufolge außerdem Zweifel, dass die deutschen Regelungen mit den Artikel 11 und 16 der EU-Charta vereinbar sind. Unternehmer könnten demnach dazu verleitet werden, überzogene Maßnahmen zum Schutz vor Rechtsverletzungen zu ergreifen - was die unternehmerische Freiheit beschränken würde. Andererseits könnten die Maßnahmen die Nutzer in ihrer Freiheit einschränken, "Informationen zu empfangen und weiterzugeben".
In Deutschland hat der Bundesrat empfohlen, das vom Bundestag verabschiedete Gesetz zu überprüfen. Weitere Informationen dazu erhalten Sie im folgenden Artikel: