Politik

WLAN-Gesetz: Bundesrat fordert Nachbesserungen

Der Bundesrat begrüßt das Ziel der Regierung, eine bessere Abdeckung mit öffentlichen Hotspots in Deutschland zu erreichen. Ein von der Regierung geplanter Gesetzesentwurf legt Betreibern aber weiter Steine in den Weg, so das Urteil der Länderkammer.
Von Rita Deutschbein / dpa

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Der Bundesrat hat sich mehrheitlich für eine Nachbesserung des von der Regierung geplanten WLAN-Gesetzes ausgesprochen. Dies hat sich bereits vor der heutigen Abstimmung abgezeichnet. Der Regierungsentwurf werde seinen eigenen Zielen nicht gerecht, um die Verbreitung von öffentlichen Hotspots zu fördern, hieß es. Die Länder folgten damit einem Vorschlag der Ausschüsse. Sie sprachen sich vor allem für eine Streichung der sogenannten Störerhaftung aus, die Anbieter freier Hotspots weiter einer erheblichen Rechtsunsicherheit aussetze, wir berichteten.

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Auch die Auflagen für Betreiber seien unklar gefasst oder "schlicht weltfremd", sagte Malu Dreyer (SPD), Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass von jedem einzelnen Nutzer eine Erklärung eingeholt wird. Darin soll er erklären, dass er sich nicht strafbar machen wolle. Zudem fordert der Entwurf von den Anbietern "angemessene Sicherungsmaßnahmen". Was darunter konkret zu verstehen sei, bleibe unklar, so die Kritik.

Die Reaktionen

"Es freut uns sehr, dass der Bundesrat mit breiter Mehrheit dafür gestimmt hat, dass die Grundsätze der Störerhaftung für WLAN-Anbieter künftig in Deutschland nicht gelten sollen", sagte NRW-Medienminister Franz-Josef Lersch-Mense (SPD). Das sei ein klares Signal an die Bundesregierung. NRW hatte sich seit längerem für eine Änderung stark gemacht.

Der Handelsverband HDE begrüßte den Vorschlag des Bundesrats. Er biete "gute und praxisnahe Vorschläge für mehr Rechtssicherheit", sagte der stellvertretende HDE-Hauptgeschäftsführer Stephan Tromp. Nur so sei ein schneller Ausbau des öffentlichen WLAN-Angebots im Einzelhandel möglich.

Der Internet-Verband eco zeigte sich "erleichtert", dass die Länderkammer die Problematiken erkannt hätten, die im Gesetzentwurf für WLAN-Betreiber, aber auch für Hosting-Anbieter versteckt seien. "Nun besteht Hoffnung, dass sich diese Erkenntnis auch im Bundestag durchsetzt", sagte eco-Vorstandsmitglied Oliver Süme. Der Verband hatte zuvor Befürchtungen geäußert, dass Host-Provider als "gefahrengeneigte Dienste" erklärt und künftig generell haftbar gemacht werden könnten.

Die Entscheidung des Bundesrats kann zwar nicht direkt Einfluss auf das Gesetzesvorhaben nehmen, es aber verzögern, da es nicht zustimmungspflichtig ist. Der Bundestag will in den nächsten Wochen über die Vorschläge der Länder beraten.

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