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Amazon AutoRip: Kostenlose MP3-Versionen von gekaufter Musik

MP3s für Musik-Bestellungen ab 1999 sowie für zukünftige Käufe
Von Rita Deutschbein

Amazon AutoRip: Kostenlose MP3-Versionen von gekaufter Musik Amazon startet Musik-Dienst AutoRip
Bild: teltarif.de / Rita Deutschbein
Der Online-Händler Amazon bietet ab heute einen neuen, bereits aus den USA bekannten Musik-Dienst namens AutoRip an, mit dem Kunden aus Deutschland, Österreich und der Schweiz kostenlose MP3-Versionen ihrer gekauften Musik erhalten. Amazon schließt dabei sowohl vergangene Bestellungen ab dem Jahr 1999 - in diesem Jahr wurde der Online-Musik-Shop eröffnet - sowie aktuelle und zukünftig bestellte Tonträger ein. Auch ist es egal, ob es sich bei den Tonträgern um CDs, Vinyl-Schall­platten oder Kassetten handelt. Die MP3-Versionen werden automatisch und kostenlos in die Cloud-Player-Bibliothek des Kunden hinzugefügt und stehen dort zum Download bereit.

Amazon AutoRip: Kostenlose MP3-Versionen von gekaufter Musik Amazon startet Musik-Dienst AutoRip
Bild: teltarif.de / Rita Deutschbein
Laut Amazon sind aktuell über 500 000 CDs und 14 000 Vinyl-Schall­platten mit AutoRip bei Amazon.de erhältlich. Erkennbar sind diese am AutoRip-Logo in den Such­ergeb­nissen oder auf der Detail­seite des Produkts. Wurden in Vergangenheit Musik-Alben oder Hörbücher gekauft, die es bislang nicht als MP3-Version gibt, können diese auch nicht in die Bibliothek hinzugefügt werden. Dem Start des Service sollen langwierige Verhandlungen mit der Gema voraus gegangen sein.

"Stellen Sie sich vor, Sie hätten im Jahr 1999 CDs, Schallplatten oder sogar Hörspiel­kassetten gekauft. Und jetzt, mehr als 10 Jahre später, stellt Ihnen der Händler MP3-Versionen dieser Titel zur Verfügung. Und zwar ganz automatisch und für Sie völlig kostenlos. Genau das wird heute Realität. Wir nennen diesen Service AutoRip und ab sofort können Sie ihn nutzen", so Jeff Bezos, Gründer und CEO von Amazon.com zum neuen Service..

Die Vorteile von AutoRip

AutoRip bietet für Amazon-Kunden zwei wesentliche Vorteile: Zum einen erhalten sie von der in den vergangenen 14 Jahren gekauften Musik digitale Kopien. Dabei ist es egal, ob die Alben damals verschenkt wurden oder sich noch im Besitz des Kunden befinden. Zum anderen stehen Musik, Hörbücher etc. direkt nach dem Kauf im Cloud-Player als Stream oder zum Download bereit. Der Käufer muss daher nicht mehr den Versand der Tonträger abwarten, bis er diese anhören kann. Amazon bietet seinen Player wahlweise direkt über den Online-Shop oder alternativ als App für Android- und iOS-Geräte an.

AutoRip-Dateien in der Cloud-Player-Bibliothek werden, wie alle bei Amazon gekauften MP3s, nicht auf den verfügbaren Speicherplatz des Kunden angerechnet. Zusätzlich lassen sich Songs aus anderen Quellen in den Player importieren - hier bietet Amazon den Speicher von bis zu 250 Titeln gratis an. Will der Kunde mehr externe Musik speichern, kann die Premium-Version des Amazon-Cloud-Players für 24,99 Euro im Jahr gebucht werden. Diese fasst bis zu 250 000 importierte Songs.

Vorsicht, Amazon hört mit!

Ein Nachteil des Musik-Service ist jedoch die Abhängigkeit vom Amazon-Konto. Wird dieses gelöscht, kann der Kunde nicht mehr auf seine MP3 zugreifen. Vollkommen aus der Luft gegriffen sind diese Ängste nicht, hat Amazon in der Vergangenheit doch bereits das ein oder andere Nutzer-Konto ohne Ankündigung gelöscht. Betroffen waren damals vor allem Nutzer des E-Book-Angebots des Händlers.

Mit der Nutzung des Amazon-Cloud-Players stimmt der Kunde automatisch den AGB des Online-Händlers zu. Die Nutzungs­bedingungen haben bereits in der E-Book-Sparte bei vielen für Unbehagen gesorgt, da Amazon sich das Recht einräumt, auf sämtliche gespeicherte Daten zuzugreifen. So heißt es auch in den Nutzungs­bedingungen des Cloud-Players: "Der Service und die Software können Amazon Informationen über Ihre Nutzung und die Leistung des Services und der Software bereit­stellen, sowie Informationen zu den Geräten, auf denen Sie den Service und die Software herunter­laden und nutzen. Diese Informationen können beispiels­weise den Gerätetyp, die mobile Netzwerk­anbindung, die IP-Adresse des Geräts, Informationen über Ihren Internetanbieter, [...] umfassen."

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