Themenspezial: Verbraucher & Service Mobil und Fest

BNetzA: Identische Preise bei 0180 und 0137 beschlossen

Die jahre­lange Abzocke von Handy-Kunden bei Sonder­ruf­num­mern wie 0180 und 0137 soll endgültig abge­schafft werden. Bei der 0180 kommt die Anglei­chung zum 1. Dezember, bei der 0137 dauert es länger.
Von dpa /

Einheitliche Preise bei 0180 und 0137 Einheitliche Preise bei 0180 und 0137
Bild: teltarif.de
Die massiven Preis­unter­schiede zwischen Fest­netz und Mobil­funk für Anrufe bei 0137er- und 0180er-Nummern sollen - wie geplant - schon bald der Vergan­gen­heit ange­hören.

"Die Bundes­netz­agentur wird die bishe­rige Preis­dif­feren­zie­rung zwischen Fest­netz und Mobil­funk beenden", kündigte der Präsi­dent der Bundes­netz­agentur, Jochen Homann, heute in Bonn an. Durch die Ände­rung würden die Preise für Anrufe aus dem Mobil­funk­netz erheb­lich sinken, kündigte die Wett­bewerbs­behörde an.

Bei der 0180 wirds ab 1. Dezember güns­tiger

Einheitliche Preise bei 0180 und 0137 Einheitliche Preise bei 0180 und 0137
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Bei den 0180er-Nummern, die von Service-Diensten wie Bera­tungs-Hotlines genutzt werden, sollen die Preise bereits mit Wirkung zum 1. Dezember ange­gli­chen werden. Bei den 0137er-Rufnum­mern für Massen­ver­kehrs­dienste soll der Schritt zum 1. April 2022 erfolgen. Die 0137er-Nummern werden etwa bei Zuschau­erab­stim­mungen in Fern­seh­sen­dungen wie "Deutsch­land sucht den Super­star" oder bei Gewinn­spielen einge­setzt, um große Massen von Anrufen in kurzer Zeit bewäl­tigen zu können. Die Fest­legungen der genauen Preise sollen im Dezember 2021 erlassen werden.

Bislang sind die Preis­unter­schiede oft gewaltig. So kostet ein Anruf bei einer 0180-er Nummer laut Bundes­netz­agentur derzeit aus dem Fest­netz 3,9 Cent je Minute, aus den Mobil­funk­netzen dagegen in aller Regel 42 Cent pro Minute. Dies sei nicht mehr zeit­gemäß, urteilte die Bundes­netz­agentur.

Möglich wird der Schritt der Bundes­netz­agentur, weil die Wett­bewerbs­behörde mit dem Inkraft­treten einer Neufas­sung des Tele­kom­muni­kati­ons­gesetzes am 1. Dezember erst­mals die Befugnis erhält, bei Rufnum­mern für Service-Dienste und Massen­ver­kehrs­dienste die Endkun­den­preise auch für Anrufe aus Mobil­funk­netzen fest­zulegen. Wer entspre­chende Dienste anbietet oder dafür wirbt, muss laut der BNetzA mit Geltung der Preis­fest­legungen dann die fest­gelegten Preise angeben und berechnen.

Das berühmte 0180-Tele­fon­buch von teltarif.de ist ein Verzeichnis mit Fest­netz-Ersatz­num­mern für Hotlines mit der Vor­wahl 0180.

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