BNetzA verpflichtet Provider zur Mehrwertsteuer-Senkung
BNetzA kümmert sich um Mehrwertsteuer-Senkung
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In den vergangenen Tagen erreichen teltarif.de ab und zu Anfragen, wie Netzbetreiber und Provider mit der ab 1. Juli geltenden Absenkung der Mehrwertsteuer umgehen. Denn in vielen Bereichen gibt es keine Verpflichtung dazu, eine Steuersenkung zwingend an die Verbraucher weiterzugeben.
Vodafone gibt beispielsweise die Mehrwertsteuer-Senkung an Kunden weiter. Die Mitglieder des Branchenverbands VATM haben dazu wohl keine Lust und wollen stattdessen Gutschriften gewähren. Heute hat sich die Bundesnetzagentur zu dem Thema geäußert.
0137 und 0180 betroffen
BNetzA kümmert sich um Mehrwertsteuer-Senkung
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Die Bundesnetzagentur hat nach eigenen Angaben heute Maßnahmen beschlossen, damit die Mehrwertsteuer-Senkung bei den Preisen für Anrufe bei 0180er Rufnummern für Service-Dienste und 0137er Rufnummern für Massenverkehrsdienste "an die Kunden weitergegeben werden kann".
Die Bundesnetzagentur hat damit entschieden, ein Abweichen von den markteinheitlich regulierten Festnetz-Endkundenpreisen bei diesen beiden Rufnummerngassen zu erlauben. Die Weitergabe der Mehrwertsteuer-Senkung soll damit auch bei den Preisen für diese Service- und Massenverkehrsdienste möglich sein.
0137er Rufnummern nennt man Massenverkehrsdienste. Diese dürfen ausschließlich für die Erbringung von Diensten genutzt werden, die durch ein hohes Verkehrsaufkommen in kurzen Zeitintervallen charakterisiert sind. Beispiele sind die Möglichkeiten der Stimmabgabe bei einer TV-Sendung oder die Meldung für die Teilnahme an einem Gewinnspiel. Für den Anruf von Massenverkehrsdiensten aus dem Festnetz hat die Bundesnetzagentur abhängig von der ersten Ziffer nach der Ziffernfolge 0137 einen Preis von 14 Cent pro Minute bzw. zwischen 14 Cent und 1 Euro pro Anruf festgelegt.
0180er Rufnummern dürfen ausschließlich für die Erbringung von Service-Diensten genutzt werden. Das klassische Einsatzfeld dieser Nummern sind Telefon-Hotlines. Für Service-Dienste sind abhängig von der ersten Ziffer nach der 0180-Vorwahl Preise zwischen 3,9 und 14 Cent pro Minute bzw. von 6 oder 20 Cent pro Anruf aus dem Festnetz und von maximal 42 Cent pro Minute bzw. maximal 60 Cent pro Anruf aus dem Mobilfunknetz festgelegt.
Es ist vorgesehen, die entsprechende Verfügung [Link entfernt] im Amtsblatt der BNetzA vom 8. Juli 2020 zu veröffentlichen. "Die Entlastung der Verbraucher durch die Senkung der Mehrwertsteuer kann jetzt im Telekommunikationsmarkt vollumfänglich vorgenommen werden," sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. Ob die Provider dies tatsächlich "vollumfänglich" bei allen Rufnummerngassen umsetzen, bleibt abzuwarten.