Anpassung

BNetzA: Identische Preise bei 0180 und 0137

Recht­zeitig zum neuen Gesetz sollen die Anruf­preise zu Sonder­num­mern aus Fest­netz und Mobil­funk gleich­gestellt werden. Das hatten Nutzer und Verbrau­cher­schützer schon lange gefor­dert.
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Künftig sollen Sondernummern vom Festnetz oder Mobilfunk das gleiche kosten. Künftig sollen Sondernummern vom Festnetz oder Mobilfunk das gleiche kosten.
Bild: teltarif.de
Viele Tele­kom­muni­kati­ons­kunden haben Tele­fonie-Flat­rates, die "regu­läre" Fest­netz-Rufnum­mern beinhalten, soge­nannte "Sonder­num­mern" aber nicht. Wer nicht mit dem Thema vertraut ist, weiß nicht oder wundert sich, warum bestimmte Sonder­ruf­num­mern vom Fest­netz noch halb­wegs "günstig" vom Mobil­funk (Handy) aus aber gruselig teuer sind. Das hat schlicht histo­rische Gründe.

Im Vorgriff auf das neue Tele­kom­muni­kati­ons­gesetz kommt Bewe­gung in die Geschichte. Die Bundes­netz­agentur hat heute eine "Konsul­tation" zu den Preisen für Anrufe zu 0137- und 0180-Rufnum­mern aus Mobil­funk und Fest­netzen gestartet.

Unter­schiede nicht mehr gerecht­fer­tigt

Künftig sollen Sondernummern vom Festnetz oder Mobilfunk das gleiche kosten. Künftig sollen Sondernummern vom Festnetz oder Mobilfunk das gleiche kosten.
Bild: teltarif.de
„Die heutige Preis­dif­feren­zie­rung zwischen Fest­netz und Mobil­funk ist sach­lich nicht mehr gerecht­fer­tigt. Es ist an der Zeit, hier eine Preis­anglei­chung vorzu­nehmen. Zudem ist eine konkrete Preis­angabe auch für Anrufe aus dem Mobil­funk­netz geboten,“ erklärt Jochen Homann, Präsi­dent der Bundes­netz­agentur, sein Vorhaben.

Die Bundes­netz­agentur plante, mit Wirkung zum 1. Dezember 2021 (dann trat das neue Gesetz in Kraft) fest­zulegen, dass für Anrufe aus Mobil­funk­netzen zur Vorwahl 0137 ("Massen­ver­kehrs­dienste") oder der Vorwahl 0180 ("Service-Dienste") nur noch die glei­chen Preise wie aus dem Fest­netz berechnet werden dürfen. Dieser Plan wurde inzwi­schen umge­setzt.

Das neue Tele­kom­muni­kati­ons­gesetz erlaubt der Bundes­netz­agentur, das so zu regeln. Damit wird vermieden, dass Tele­kom­muni­kati­ons­anbieter A für eine bestimmte Sonder­vor­wahl andere Preise als Anbieter B, C oder D berechnet und am Markt Verwir­rung über die Kosten entsteht.

Nach der geplanten Ände­rung sind die Preise für Anrufe aus dem Mobil­funk erheb­lich gesunken. So kostete bis zum 1.12.2021 ein Anruf einer 0180-1-Rufnummer aus dem Fest­netz nur 3,9 Cent pro Minute und aus den Mobil­funk­netzen in aller Regel 42 Cent pro Minute. Seit dem 1.12.2021 kann eine solche mit einem einheit­lichen Preis "beworben" werden. Die eigent­lich verpflich­tende Angabe des höheren Mobil­funk-Preises, die gerne vergessen oder verschleiert wird, ist dann nicht mehr notwendig.

Die neuen Preise sind seit dem 1.12.2021 in Kraft:

Vorwahl 0137

  • 0137-1 und 0137-5: 14 Cent pro Anruf
  • 0137-2 bis 0137-4: 14 Cent pro Minute
  • 0137-6: 25 Cent pro Anruf
  • 0137-7: 1 Euro pro Anruf
  • 0137-8 und 0137-9: 50 Cent pro Anruf

Vorwahl 0180

Erst­malig gelten diese Preise auch für Mobil­funk, bei Anrufen aus dem Fest­netz ändert sich nichts.

Der Preis für 0180-1 soll bei 3,9 Cent pro Minute bleiben, ebenso ändert sich am Preis von 6 Cent pro Anruf zu 01802 nichts. Für 0180-3 sind 9 Cent pro Minute zu zahlen, für 0180-4 sind es 20 Cent pro Anruf. Die weit verbrei­tete 01805 bleibt für 14 Cent pro Minute erreichbar, bei der 01806 sind es 20 Cent pro Anruf. Bei der 0180-7 ist es kompli­zierter: Die ersten 30 Sekunden sind kosten­frei, danach kostet es 14 Cent pro Minute.

Um Stel­lung­nahmen wurde gebeten

Infor­mationen zur Konsul­tation sind im Amts­blatt und auf der Webseite der Bundes­netz­agentur (0137 0180) veröf­fent­licht worden. Unter­nehmen, aber auch inter­essierte Verbrau­cher konnten Stel­lung­nahmen bis zum 21. Juli 2021 abgeben.

Eine Einschät­zung (von Henning Gajek)

Manche Dinge dauern einfach unend­lich lange. Klar, wenn überall die Verbin­dungs- und Nutzungs-Preise implo­dieren, klam­mern sich die Spieler an Nischen, bei denen an den Tarifen seit gefühlt 50 Jahren nichts mehr geän­dert wurde. Damals, als Tele­fonieren noch gene­rell teuer war, machten "Service"-Rufnum­mern durchaus Sinn. Heute ist der Sinn längst entfallen.

Der Autor hat schon vor Jahren der Bundes­netz­agentur vorge­schlagen, nur noch drei Arten von Sonder­num­mern zu erlauben: 0700 für persön­liche Rufnum­mern, die nicht orts­gebunden sind und damit die 032-Nummern in den Bereich 0700 (notfalls 0701) zu verla­gern, 0800 für kosten­lose Dienste (wie gehabt) und 0900 für beson­ders "teure" Ange­bote und Gewinn­spiele (wie die Vorwahl 0137). Die Bundes­netz­agentur fand die Idee damals origi­nell, die betrof­fene Branche jedoch weniger.

0137 wurde einst "erfunden", als die analogen Tele­fon­netze noch nicht so stark belastbar und flexibel waren, wie sie es heute sind oder sein sollten. Heute wird die Vorwahl 0137 nur noch von mehr oder weniger frag­wür­digen Gewinn­spielen genutzt.

Die Vorwahl 0180 ist längst aus der Zeit gefallen, weil es Orts-, Regional- und Fern­tarife gar nicht mehr gibt. Viele Firmen sind zur kosten­losen 0800 oder regu­lären Fest­netz­ruf­num­mern gewech­selt. Somit könnte man - nach einer Über­gangs­zeit - die 0180-Vorwahl komplett einstampfen, weil sie längst keinen Sinn mehr macht und vom Inhaber heute komplexe Tari­fie­rungs- und Gebüh­ren­ansagen verlangt werden, welche die Flucht aus dieser Vorwahl stark beschleu­nigt haben.

Bei der letzten TKG-Novelle fehlte den handelnden Parteien der Mut, und die Anhänger anti­quierter Tarif­modelle oder leider allzuoft "frag­wür­digen" Mehr­wert­diensten weinten dicke Tränen. Viel­leicht wird es bei der nächsten Novelle was.

Rätseln Sie noch, was ein Anruf zu einer Sonder­ruf­nummer kostet? Unsere Ratgeber dazu helfen weiter.

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