vor Gericht

Urteil zu Handy-Guthaben nützt anderen Kunden nicht direkt

Experte: Kein Automatismus für Regelungen anderer Anbieter
Von dpa / Björn Brodersen

Handybesitzer mit Guthabenkarten profitieren nicht unmittelbar von einem Gerichtsurteil, das einen Verfall der gespeicherten Geldbeträge verbietet. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) wies heute in Berlin auf "das große Problem" hin, dass die Richter stets nur über Einzelfälle entschieden.

Das Oberlandesgericht München hatte am Donnerstag in einem Verfahren gegen den Netzbetreiber o2 geurteilt, dass so genannte Prepaid-Guthaben nicht verfallen dürfen, auch wenn das Handy längere Zeit nicht benutzt wird. Eine entsprechende Bestimmung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von o2 wurde für ungültig erklärt. Eine Revision ließ das Gericht nicht zu.

Der Sprecher des Verbraucherverbandes, Christian Fronczak, sagte, es gebe "leider keinen Automatismus", der auch andere Anbieter zu einer Änderung ihrer Prepaid-Regeln verpflichte. Schon im Jahr 2000 habe E-Plus in einem ähnlich Fall vor dem Oberlandesgericht Berlin verloren. Für den 26. Juli werde ein Urteil gegen Vodafone erwartet.

Fronczak appellierte an die Mobilfunkbetreiber, freiwillig auf Verfallsklauseln für Guthaben zu verzichten. "Das hat mit Kundenbindung nichts zu tun, die Kunden sind zu Recht verärgert." Der Verbraucherschützer setzt auch auf den Wettbewerb: Letztlich würden sich Handykunden für Anbieter entscheiden, bei denen ihr Restguthaben nicht verfallen könne.

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