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EU stellt Roaming-Verfahren gegen Mobilfunker ein
Verfahren durch neue Verordnung überflüssig
Von dpa / Marie-Anne Winter
Die EU-Verfahren gegen Deutschland und Großbritannien wegen zu teurer Preise für das Handy-Telefonieren im europäischen Ausland sind eingestellt worden. Das teilte die EU-Kommission heute in Brüssel mit.
Seit dem 30. Juni gilt eine Verordnung zu den Roaming-Gebühren. Sie regelt die Höchstpreise für Gespräche und soll die Preise für die Verbraucher deutlich senken. Diese neuen Vorschriften sorgten für klare Regeln, so dass das Verfahren beendet werden könne, schrieb die Kommission. Sie hatte den britischen Anbietern Vodafone UK, o2 UK sowie Vodafone und T-Mobile in Deutschland vorgeworfen, von Großkunden überhöhte Gebühren verlangt zu haben.