Vorsicht

Betrug: BaFin warnt vor falschen Webseiten und E-Mails

Manche Webseiten oder Anrufer gaukeln vor, von der Bundes­an­stalt für Finanz­dienst­leis­tungs­auf­sicht zu sein. In Wahr­heit stecken Betrüger dahinter.
Von dpa /

Das Gebäude der BaFin in Bonn Das Gebäude der BaFin in Bonn
Bild: BaFin
Die Bundes­an­stalt für Finanz­dienst­leis­tungs­auf­sicht (Bafin) warnt vor Betrü­gern, die in ihrem Namen auftreten. Sowohl im Internet werde mit dem Namen der Finanz­auf­sicht versucht, an das Geld von Anle­gern zu kommen, als auch tele­fo­nisch.

Die Webseite "bafin-finanz.de" und der an sie ange­lehnten E-Mail-Adresse "post­stelle@bafin-finanz.de" seien nicht echt, teilte die Finanz­auf­sicht mit. Genutzt wurden sie viel­mehr von auslän­di­schen Betrei­bern, die damit an das Geld von Anleger kommen wollten. Die Website ist zwar mitt­ler­weile nicht mehr aufrufbar, es besteht aber die Gefahr von Nach­ah­mern.

Steu­er­nach­zah­lung gefor­dert

Das Gebäude der BaFin in Bonn Das Gebäude der BaFin in Bonn
Bild: BaFin
Die Masche: Anleger wurden in einer E-Mail aufge­for­dert, eine vermeint­liche Speku­la­tions- oder Abgel­tungs­steuer nach­zu­zahlen, damit die BaFin die aus einem Anla­ge­be­trug mitt­ler­weile angeb­lich sicher­ge­stellten Gelder an sie zurück­führen könne.

Auf der genannten Webseite fanden sich keine sicht­baren Inhalte. Der Besu­cher wurde unmit­telbar auf die echte BaFin-Webseite weiter­ge­leitet. Damit wollten die Betrüger der E-Mail-Adresse "post­stelle@bafin-finanz.de" den Anschein einer Legi­ti­ma­tion geben.

Vorsicht vor Nach­ah­mern

Verbrau­cher sollten wachsam sein, rät die Finanz­auf­sicht. Es sei wahr­schein­lich, dass dieselben Betreiber oder Nach­ahmer mit ähnli­chen Seiten wie etwa "bafin-finanzen.de", "bafim.de" oder "bafin-lawyers.com" in betrü­ge­ri­scher Absicht an Anleger heran­treten.

Wichtig zu wissen: Die BaFin erhebt von geschä­digten Anle­gern weder Steuern noch fordert sie Gebühren. E-Mails der BaFin haben ausschließ­lich das Format "xxx@bafin.de". Die offi­zi­elle Webseite ist bafin.de.

Anrufer kündigt Besuch an

In einem anderen Fall gab sich ein Anrufer Verbrau­chern gegen­über als BaFin-Beschäf­tigter aus. Dabei sei es um einen Versi­che­rungs­ver­trag gegangen. Der Anrufer habe den Besuch eines Vertre­ters ange­kün­digt. Auch hier handele es sich um Betrüger.

Denn die Finanz­auf­sicht wendet sich weder tele­fo­nisch noch per E-Mail von sich aus an einzelne Verbrau­cher, um sie über ihre Versi­che­rungs­ver­träge zu infor­mieren, erklärt die Bafin. Auch Haus­be­suche werden nicht in Auftrag gegeben. Wer betrü­ge­ri­sche E-Mails oder Anrufe bekommt, sollte Anzeige erstatten und die Bafin infor­mieren.

Die Finanz­auf­sicht Bafin erlaubt übri­gens noch bis Ende 2020 Zahlungen per Kredit­karte im Internet mit den bishe­rigen einfa­cheren Sicher­heits­be­stim­mungen.

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