Rahmenbedingungen

Start der Vectoring-Liste: BNetzA legt Ent­schei­dungs­entwurf vor

Der BREKO konnte vorab einen Blick in die von der BNetzA vorgeschlagenen rechtlichen und technischen Rahmen­be­dingungen zum VDSL Vectoring werfen. Was der Verband zu den Regelungen sagt, lesen Sie in dieser Meldung.
Von Jennifer Buchholz

Der Breitbandausbau soll weiter vorangetrieben werden Der Breitbandausbau soll weiter vorangetrieben werden
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Für den Einsatz von VDSL Vectoring im Netz der Deutschen Telekom hat die Bundes­netz­agentur (BNetzA) nun die recht­lichen und tech­nischen Rahmen­be­dingungen festgelegt. Zwar muss der von der Regulierungs­behörde vorgelegte Ent­scheidungs­entwurf noch der EU-Kommission zur Konsultation vorgelegt werden, dennoch tritt er schon jetzt vorläufig in Kraft.

Ende Februar hatte die BNetzA eine erste Teilentscheidung erlassen, mit der die Deutsche Telekom einige Vorgaben der Behörde umsetzen musste.

Wer als Erster kommt, erhält den KVz

Am 30. Juli soll der Start der Vectoring-Liste erfolgen. In diese können die Telekommunikations­anbieter ihre konkreten Aus­bauprojekte eintragen. Bei der Eintragung gilt das "Windhund-Prinzip": Wer sich als Erster in die Vectoring-Liste einträgt, dass er einen bestimmten Kabel­verzweiger (KVz) ausbauen möchte, hat diesen für sich reserviert. Aller­dings muss dann innerhalb eines Jahres der Ausbau mit der Vectoring-Technik an diesem Standort erfolgen.

Der Bundesverband Breit­band­kommunikation (BREKO) hat die von der BNetzA vorgelegten Regelungen für dieses Standard­angebot (das sind Muster­verträge, die die Deutsche Telekom ihren Mitbewerbern für den Zugang zur Infrastruktur anbieten muss) bewertet. Die Kritik des BREKO fiel überwiegend positiv aus.

"Wir begrüßen, dass die Bundes­netz­agentur durch den Start der Vectoring-Liste am 30. Juli zeitnah Rechts- und Planungssicherheit schaffen will", sagt BREKO-Präsident Ralf Kleint. "Damit haben unsere Mitglieds­unternehmen weitestgehend Schutz vor der Entwertung ihrer Investitionen, wenngleich die Gefahr der nachträglichen Kündigung des Zugangs durch die Deutsche Telekom unter bestimmten Voraus­setzungen möglich bleibt."

Chancengleichheit beim Vectoring-Ausbau

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"Wir freuen uns, dass die BNetzA noch einmal Änderungen und Klarstellungen im Sinne des Wettbewerbs vorgenommen hat, die zu einer deutlichen Verbesserung für die BREKO-Netz­betreiber führen und damit zum chancen­gleichen Vectoring-Ausbau beitragen", lobt BREKO-Geschäftsführer Stephan Albers den vorgelegten Entscheidungs­entwurf. "So musste die Deutsche Telekom ein eigenes Datenschutz­konzept zur Führung der Vectoring-Liste entwickeln," erklärt er weiter.

Dennoch hat der BREKO weiterhin Bedenken. Er kritisiert vor allem, dass die Vectoring-Liste durch die Telekom geführt werden wird. "Wir setzen darauf, dass die Bundes­netzagentur die Führung der Vectoring-Liste engmaschig kontrolliert, so dass ein Missbrauch ausgeschlossen bleibt", sagt Kleint.

Eine zusätzliche Einschränkung hat die BNetzA dem magenta­farbenen Tele­kommunikations­unternehmen auferlegt: Die Telekom muss einen Tag vor der Einführung der Vectoring-Liste ("Day One") ihre vorgesehenen Ein­tragungen bei der Bundes­behörde einreichen. So können etwaige nachträgliche Anpassungen besser identifiziert werden. Falls die Telekom anschließend nicht sorgsam mit ihren Eintragungen in die Vectoring-Liste umgeht - also trotz Reservierung den KVz nicht ausbaut - besteht zusätzlich ein Schaden­ersatz­anspruch. Die Höhe dieser Vertragsstrafe beträgt zurzeit 1 000 Euro (netto). Für den BREKO ist dieser Betrag, trotz kürzlicher Erhöhung seitens der BNetzA, zu gering. Ein möglicher Missbrauch würde dadurch nicht verhindert werden, so der Verband. Vielmehr schlägt er vor, die Höhe der Vertragsstrafe vom Umsatz des jeweiligen Unternehmens abhängig zu machen.

BREKO verspricht, 9,1 Milliarden Euro zu investieren

Weiterer Kritikpunkt im Rahmen der EU-Konsultation ist für den BREKO die Ausgestaltung des KVz-Alternativprodukts (KVz-AP). Wenn die Telekom ihren Wett­bewerbern den Zugang nachträglich kündigt, muss sie ihnen dieses Produkt anbieten. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn der betreffende KVz in einer Region liegt, in der bereits eine zweite Festnetz-Infrastruktur - wie ein Kabelnetz - vorhanden ist. Jedoch müssen an diesem bereits mindestens 75 Prozent der Gebäude angeschlossen sein. An dieser Regelung kritisiert der BREKO, dass es hier keine ausreichende Konfigurations- und Diagnose­möglich­keiten gibt und Einfluss­möglich­keit des betroffenen Wett­bewerbers auf die Produkt­gestaltung fehlen.

Auf Grund dieser Kritikpunkte steht der BREKO-Präsident der Zukunft von vorsichtig optimistisch gegenüber. "Die von der Bundes­netzagentur festgelegten Regelungen müssen sich nun in der Praxis bewähren. Wir sind jedoch zuversichtlich, dass VDSL Vectoring technisch und organisatorisch funktionieren wird - und wir unser Investitionsversprechen von 9,1 Milliarden Euro bis zum Jahr 2018 einhalten werden," sagt Kleint.

Mit dem Start der Glasfaser-Offensive von BREKO haben sich die alternativen Netzbetreiber des Verbandes verpflichtet innerhalb der nächsten vier Jahre bis zu 9,1 Milliarden Euro zu investieren und somit bis zu 11,2 Millionen Anschlüsse mit Bandbreiten von 50 MBit/s zu versorgen. Dies entspricht etwa 75 Prozent aller Anschlüsse außerhalb der Ballungs­zentren.

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