Start der Vectoring-Liste: BNetzA legt Entscheidungsentwurf vor
Der Breitbandausbau soll weiter vorangetrieben werden
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Für den Einsatz von VDSL Vectoring im Netz der Deutschen
Telekom hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) nun die rechtlichen und technischen
Rahmenbedingungen festgelegt. Zwar muss der von der Regulierungsbehörde vorgelegte
Entscheidungsentwurf noch der EU-Kommission zur Konsultation
vorgelegt werden, dennoch tritt er schon jetzt vorläufig in Kraft.
Ende Februar hatte die BNetzA eine erste Teilentscheidung erlassen, mit der die Deutsche Telekom einige Vorgaben der Behörde umsetzen musste.
Wer als Erster kommt, erhält den KVz
Am 30. Juli soll der Start der Vectoring-Liste erfolgen. In diese können die Telekommunikationsanbieter ihre konkreten Ausbauprojekte eintragen. Bei der Eintragung gilt das "Windhund-Prinzip": Wer sich als Erster in die Vectoring-Liste einträgt, dass er einen bestimmten Kabelverzweiger (KVz) ausbauen möchte, hat diesen für sich reserviert. Allerdings muss dann innerhalb eines Jahres der Ausbau mit der Vectoring-Technik an diesem Standort erfolgen.
Der Bundesverband Breitbandkommunikation (BREKO) hat die von der BNetzA vorgelegten Regelungen für dieses Standardangebot (das sind Musterverträge, die die Deutsche Telekom ihren Mitbewerbern für den Zugang zur Infrastruktur anbieten muss) bewertet. Die Kritik des BREKO fiel überwiegend positiv aus.
"Wir begrüßen, dass die Bundesnetzagentur durch den Start der Vectoring-Liste am 30. Juli zeitnah Rechts- und Planungssicherheit schaffen will", sagt BREKO-Präsident Ralf Kleint. "Damit haben unsere Mitgliedsunternehmen weitestgehend Schutz vor der Entwertung ihrer Investitionen, wenngleich die Gefahr der nachträglichen Kündigung des Zugangs durch die Deutsche Telekom unter bestimmten Voraussetzungen möglich bleibt."
Chancengleichheit beim Vectoring-Ausbau
Der Breitbandausbau soll weiter vorangetrieben werden
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"Wir freuen uns, dass die BNetzA noch einmal Änderungen
und Klarstellungen im Sinne des Wettbewerbs vorgenommen hat, die zu einer
deutlichen Verbesserung für die BREKO-Netzbetreiber führen und damit zum
chancengleichen Vectoring-Ausbau beitragen", lobt BREKO-Geschäftsführer Stephan Albers
den vorgelegten Entscheidungsentwurf. "So musste die Deutsche Telekom
ein eigenes Datenschutzkonzept zur Führung der Vectoring-Liste entwickeln," erklärt
er weiter.
Dennoch hat der BREKO weiterhin Bedenken. Er kritisiert vor allem, dass die Vectoring-Liste durch die Telekom geführt werden wird. "Wir setzen darauf, dass die Bundesnetzagentur die Führung der Vectoring-Liste engmaschig kontrolliert, so dass ein Missbrauch ausgeschlossen bleibt", sagt Kleint.
Eine zusätzliche Einschränkung hat die BNetzA dem magentafarbenen Telekommunikationsunternehmen auferlegt: Die Telekom muss einen Tag vor der Einführung der Vectoring-Liste ("Day One") ihre vorgesehenen Eintragungen bei der Bundesbehörde einreichen. So können etwaige nachträgliche Anpassungen besser identifiziert werden. Falls die Telekom anschließend nicht sorgsam mit ihren Eintragungen in die Vectoring-Liste umgeht - also trotz Reservierung den KVz nicht ausbaut - besteht zusätzlich ein Schadenersatzanspruch. Die Höhe dieser Vertragsstrafe beträgt zurzeit 1 000 Euro (netto). Für den BREKO ist dieser Betrag, trotz kürzlicher Erhöhung seitens der BNetzA, zu gering. Ein möglicher Missbrauch würde dadurch nicht verhindert werden, so der Verband. Vielmehr schlägt er vor, die Höhe der Vertragsstrafe vom Umsatz des jeweiligen Unternehmens abhängig zu machen.
BREKO verspricht, 9,1 Milliarden Euro zu investieren
Weiterer Kritikpunkt im Rahmen der EU-Konsultation ist für den BREKO die Ausgestaltung des KVz-Alternativprodukts (KVz-AP). Wenn die Telekom ihren Wettbewerbern den Zugang nachträglich kündigt, muss sie ihnen dieses Produkt anbieten. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn der betreffende KVz in einer Region liegt, in der bereits eine zweite Festnetz-Infrastruktur - wie ein Kabelnetz - vorhanden ist. Jedoch müssen an diesem bereits mindestens 75 Prozent der Gebäude angeschlossen sein. An dieser Regelung kritisiert der BREKO, dass es hier keine ausreichende Konfigurations- und Diagnosemöglichkeiten gibt und Einflussmöglichkeit des betroffenen Wettbewerbers auf die Produktgestaltung fehlen.
Auf Grund dieser Kritikpunkte steht der BREKO-Präsident der Zukunft von vorsichtig optimistisch gegenüber. "Die von der Bundesnetzagentur festgelegten Regelungen müssen sich nun in der Praxis bewähren. Wir sind jedoch zuversichtlich, dass VDSL Vectoring technisch und organisatorisch funktionieren wird - und wir unser Investitionsversprechen von 9,1 Milliarden Euro bis zum Jahr 2018 einhalten werden," sagt Kleint.
Mit dem Start der Glasfaser-Offensive von BREKO haben sich die alternativen Netzbetreiber des Verbandes verpflichtet innerhalb der nächsten vier Jahre bis zu 9,1 Milliarden Euro zu investieren und somit bis zu 11,2 Millionen Anschlüsse mit Bandbreiten von 50 MBit/s zu versorgen. Dies entspricht etwa 75 Prozent aller Anschlüsse außerhalb der Ballungszentren.