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Telekom muss VDSL-Vectoring-Vorleistungen nachbessern

Die Deutsche Telekom darf seitens der Netzplanung keinen Zugriff auf die Vectoring-Ausbauliste der Netzbetreiber haben, hat die Bundes­netzagentur beschlossen. Die Telekom muss das Standard­angebot zu Vectoring nachbessern. Wir zeigen Ihnen, was es sonst noch für Kritikpunkte gab.
Von Thorsten Neuhetzki

Der Kampf um den Kabelverzweiger: Die Bundesnetzagentur will Nachbesserung beim Vectoring-Standardangebot. Der Kampf um den Kabelverzweiger: Die Bundesnetzagentur will Nachbesserung beim Vectoring-Standardangebot.
Foto: dpa
Die Deutsche Telekom muss ihre Musterverträge - auch Standardangebot genannt - in Bezug auf VDSL Vectoring nachbessern. Dass hat die Bundesnetzagentur in einer jetzt bekannt gegebenen Entscheidung beschlossen. In den Standardangeboten werden die technischen, betrieblichen und rechtlichen Details des tatsächlichen Einsatzes von Vectoring geregelt. Da die Telekom als ehemaliger Monopolist nach wie vor die Hoheit über das Kupfernetz in Deutschland hat, ist sie verpflichtet, solche Angebote auszuarbeiten, mit denen ihre Wettbewerber dann entsprechende Vorleistungen bei ihr einkaufen können. Binnen eines Monats muss nun die Überarbeitung erfolgen und das Ergebnis der Bundesnetzagentur erneut vorgelegt werden. VDSL Vectoring soll ab Sommer schnelles Internet über die Telefonleitung mit bis zu 100 MBit/s im Down- und 40 MBit/s im Upstream ermöglichen.

"Bei unserer Prüfung haben wir festgestellt, dass die von der Telekom vorgelegten Regelungen für den Vectoring-Einsatz in einigen wichtigen Punkten einer Überarbeitung bedürfen. Nur so tragen sie den rechtlichen Vorgaben des Telekommunikationsgesetzes hinreichend Rechnung", erklärte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. Die vorgegebenen Änderungen betreffen nach Darstellung des Regulierers insbesondere das von der Telekom nach Maßgabe und unter Aufsicht der Bundesnetzagentur zu führende Vectoring-Register, auch als Vectoring-Liste bekannt. Damit soll allen Marktakteuren - Telekom und Wettbewerbern - Rechtssicherheit und Chancengleichheit für den Einsatz von Vectoring gegeben werden.

Telekom-Netzplanung darf keinen Zugriff auf die Vectoring-Liste haben

Der Kampf um den Kabelverzweiger: Die Bundesnetzagentur will Nachbesserung beim Vectoring-Standardangebot. Der Kampf um den Kabelverzweiger: Die Bundesnetzagentur will Nachbesserung beim Vectoring-Standardangebot.
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Die Telekom muss in dem Mustervertrag für den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung (TAL) verbindliche Regelungen zum Schutz der in der Vectoring-Liste enthaltenen Erschließungspläne ihrer Wettbewerber aufnehmen, damit die eigene Netzplanung und der eigene Endkundenvertrieb nicht darauf zugreifen können. Weitere Anpassungen betreffen die konkreten Sanktionen bei missbräuchlichen Reservierungen von Kabelverzweigern (KVz) und beim Nicht-Ausbau zuvor reservierter KVz mit Vectoring sowie die Ausgestaltung eines alternativen Bitstrom-Produktes, das die Telekom Wettbewerbern als Ersatz für die beim Vectoring-Einsatz nicht mehr verfügbare KVz-TAL anbieten muss.

Hintergrund der Vectoring-Liste und des Pokerns um bestimmte Kabelverzweiger ist die Technologie, die hinter Vectoring steht sowie deren technischen Möglichkeiten bzw. Einschränkungen. Pro Kabelverzweiger kann nur ein Anbieter Vectoring technisch realisieren. Das wird in der Branche auch als Highlander-Prinzip bezeichnet: "Es kann nur einen geben". Dieser Anbieter kann dann nicht nur eigene Kunden auf das Netz nehmen, sondern auch entsprechende Vorleistungen auf Wholesale-Basis an Wettbewerber vermarkten. Entsprechend begehrt ist der Ausbau der KVz.

Wettbewerbsverband weitgehend zufrieden mit Entscheidung

Präsident Homann sieht in der jetzigen Entscheidung "einen fairen Kompromiss zwischen den unterschiedlichen Interessen der verschiedenen Marktakteure". "Ich gehe davon aus, dass die Telekom unsere Vorgaben von sich aus vollständig umsetzen wird", macht er auch ziemlich unmissverständlich deutlich, dass er Abweichungen nicht tolerieren wird. Auch wenn die Begründung der Regulierungsbehörde hinsichtlich der Regelungen im Detail derzeit noch nicht vorliegt, begrüßt der Branchenverband Breko in einer ersten Stellungnahme vor allem die Tatsache, dass die Bundesnetzagentur diverse Vorschläge und Argumente des Verbands insbesondere in puncto Vectoring-Liste aufgenommen hat. Verbesserungsbedarf sieht der Verband bei der Ausgestaltung des sogenannten KVz-Alternativprodukts ("KVz-AP"). Die Telekom muss ihren Wettbewerbern ein solches Bitstream-Produkt anbieten, wenn sie den Zugang nachträglich kündigt - etwa dann, wenn der betreffende Kabelverzweiger in einem Gebiet liegt, in dem es bereits eine zweite Festnetz-Infrastruktur (zum Beispiel ein Kabelnetz) gibt, an die mindestens 75 Prozent der Gebäude angeschlossen sind. Hinsichtlich des "KVz-AP" kritisiert der Breko die nicht ausreichenden Konfigurations- und Diagnosemöglichkeiten und die fehlende Einflussmöglichkeit des betroffenen Wettbewerbers auf die Produktgestaltung.

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