BNetzA-Anhörung zu VDSL Vectoring: Das sagen die Beteiligten
Die Wettbewerber der Telekom befürchten eine Ausbau-Blockade durch den Ex-Monopolist
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Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat heute -
wie vorab berichtet - eine Anhörung zum von ihr Anfang des Monats
vorgestellten Entscheidungsentwurf in puncto
VDSL Vectoring durchgeführt. Neben der Deutschen Telekom und ihren Konkurrenten waren auch die Vertreter der
Branchenverbände VATM, BREKO und BUGLAS bei der Sitzung im Bonner Tulpenfeld anwesend.
teltarif.de hat mit den Geschäftsführern Jürgen Grützner, Dr. Stephan Albers und Wolfgang Heer -
aber auch der Deutschen Telekom - über den Verlauf der Anhörung gesprochen.
VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner lobte die Bonner Regulierungsbehörde zunächst für den "gut vorbereiteten und gut strukturierten" Ablauf der Veranstaltung. Die BNetzA habe ihren Entwurf noch einmal ausführlich vorgestellt und begründet - allerdings bleibe es dabei, dass man zwei wesentliche Problemfelder an der geplanten Regelung zum Thema VDSL Vectoring sehe.
Grützner: Telekom muss bei Nicht-Ausbau trotz Ankündigung bestraft werden
Die Wettbewerber der Telekom befürchten eine Ausbau-Blockade durch den Ex-Monopolist
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Grützner will einerseits - wie berichtet - Sanktionen für den Fall, dass
die Telekom die Erschließung eines Kabelverzweigers (Kvz) ankündigt (und damit den Ausbau durch
einen Wettbewerber blockiert), im Anschluss aber doch keinen VDSL-Ausbau vornimmt. Hier habe auch die
Bundesnetzagentur grundsätzlich Einlenken signalisiert, so Grützner gegenüber teltarif.de:
"Die BNetzA hat gesagt, wenn die Telekom nicht baut, muss es eine Sanktionsmöglichkeit
geben."
Statt Schadenersatzzahlungen als Strafe wünscht sich der VATM-Geschäftsführer aber die von ihm vorgeschlagene Sanktion des Verlusts des Ausbauprivilegs in einem bestimmten Ortsnetzbereich (teltarif.de berichtete). Das gelte auch für den Fall, dass die Telekom entgegen ihrer Ankündigung einen Kvz nicht ausbaut, den noch kein Wettbewerber angefragt hat. "Schadensersatz bringt uns keinen Breitbandausbau", fasst Grützner die Haltung seines Verbands zusammen.
VATM will Stichtagsregelung für den Ausbau von Kabelverzweigern
Ein weiteres Problem stellten Fälle dar, in denen ein Telekom-Konkurrent einen Kvz ausbaue und sich erst später ein Grund für eine Kündigung des Zugangs durch die Deutsche Telekom ergebe - etwa, wenn künftig eine zweite Festnetz-Infrastruktur in dem betreffenden Gebiet errichtet wird. Hier fordert der VATM eine Stichtagsregelung, bei der die Gegebenheiten zum Zeitpunkt des Ausbaus gelten sollen. "Alles andere wäre eine unzulässige Risiko-Verschiebung in Richtung der Wettbewerber", meint Jürgen Grützner.
BREKO-Chef Albers: Haben der BNetzA die Wichtigkeit des Themas aufgezeigt
Der BREKO, in dem vor allem Festnetz-Wettbewerber der Telekom - darunter viele City- und Regionalcarrier - organisiert sind, betonte gegenüber unserer Redaktion die Einigkeit der drei Verbände in puncto Vectoring. "Die wesentlichen Kritikpunkte sind verbandsübergreifend dieselben. Wir haben hier dieselbe Stoßrichtung", sagte Geschäftsführer Dr. Stephan Albers.
Der BREKO-Chef zeigte sich zufrieden, dass viele seiner Mitgliedsunternehmen bei der Anhörung anwesend gewesen seien. "Es war gut, dass viele Unternehmen vor Ort waren und der BNetzA die praktische Relevanz der Entscheidung aufgezeigt haben."
Bei den angedachten Sanktionen im Falle des trotz Ankündigung nicht erfolgten Ausbaus eines Kvz ist sich Albers mit seinem Kollegen Wolfgang Heer vom BUGLAS einig: Hier gelte "gleiches Recht für alle", etwaige Strafen würden im umgekehrten Falle auch von den Telekom-Wettbewerbern akzeptiert.
BUGLAS und BREKO befürchten vorgeschobene Ausbaupläne seitens der Telekom
Auch Heer teilt die Befürchtung seiner Verbands-Kollegen, dass die Telekom einen geplanten Ausbau vorschieben könne, um ihre Konkurrenten zu blockieren. Der Chef des Verbands der Glasfaserunternehmen drückt es so aus: "Es ist nicht ausgeschlossen, dass es strategische Ausbauanzeigen der Telekom gibt." Hier hatte BREKO-Präsident Ralf Kleint schon in der vergangenen Woche Transparenz gefordert: "Die Telekom muss ihre Ausbauplanung offenlegen, sonst kann sie den Ausbau durch die Wettbewerber blockieren."
Heer: Bewerbung auf Breitband-Ausbau in ganzen Regionen so nicht möglich
Wolfgang Heer sieht in diesem Zusammenhang auch die Problematik, dass Kommunen oder Bundesländer bestimmte Gebiete für den Breitband-Ausbau ausschreiben würden, Telekom-Konkurrenten sich darauf aber nicht gefahrlos bewerben könnten. Denn nach der aktuell geplanten Regelung hätten sie ohne eine Einsicht der Telekom-Ausbauplanung keine Sicherheit, in der betreffenden Region tatsächlich einen (flächendeckenden) Ausbau vornehmen zu können.
Deutsche Telekom verweist auf frühere Stellungnahme
teltarif.de hat auch die Deutsche Telekom nach ihrer Einschätzung der heutigen Anhörung gefragt. Sie verwies auf ihr Statement vom Anfang des Monats, nach dem man den Entwurf der BNetzA grundsätzlich begrüße. Allerdings sieht man die Verpflichtung zum Angebot eines Layer-2-Bitstream-Zugang kritisch, da dieses "erst in einem weiteren zeitaufwändigen und bürokratischen Verwaltungsverfahren bei der Bundesnetzagentur festgelegt werden" müsse.